ZitatOriginal geschrieben von Miramal
Ich habe immer gedacht (geglaubt) dass ein Minimum an Abgeordneten da sein müssen, damit überhaupt etwas beschlossen werden darf....
Naiv so was zu glauben (oder sich nicht gescheit informiert zu haben
)
Das ist auch so:
http://www.bundestag.de/dokume…undlagen/go_btg/go06.html
Zitat§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit
(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.
Nur hat das halt keiner bemerkt - oder bemerken wollen. Ich bin mir noch nicht sicher, was beunruhigender wäre...