Sipgate: SIM mit mehreren Mobilfunk- & Festnetz-Nummern (ehem. simquadrat) |09/22: Gratis-Tarif sipgatebasic eingestellt!

  • Weil du deine Rufnummer mit einer Meldeadresse verknüpfen musst?

    Meiner Meinung nach vollkommener Quatsch....


    Denn verknüpft wird mit einer Post.Adresse und eben nicht unbedingt mit einer Meldeadresse.


    Beim Postident kann man mit dem Reisepass in dem keine Adresse drin steht den Ident machen und JEGLICHE Adresse dazu dem Postmitarbeiter sagen.

  • Wo ist in dem obigen Beispiel jetzt der Ortsbezug zum deinem Nachbarn?

    Wenn schon - dann bitte den Zusammenhang auch richtig zitieren....


    Ich habe nicht von Nachbarn sondern vom EHEMALIGEN Nachbarn geschrieben gehabt.


    Aber....wie ich eben schonmal ergänzend geschrieben hatte....Die Adresse wirf beim Postident nicht geprüft. Es wird lediglich eine Adresse für Postzustellung angegeben...und die kann letztendlich für einen Postident auch in Italien sein. Umgekehrt für den Ortsbezug ( einer Festnetznummer ) geht es selbstverständlich auch.


    z.B. jemandem seinem Briefkasten zur Verfügung zu stellen, um einem Dritten bei Straftaten behilflich zu sein?

    Wieder Schwachsinn in meinen Augen....da ja keine Straftat vorliegt.


    Ich weiss nicht, welchen Blödsinn du da versuchst dir zusammenreimen.


    Du brauchst es ja letztendlich nicht machen ( wenn du dich damit nicht wohl fühlst )


    ...funktionieren wird es trotzdem.

    Einmal editiert, zuletzt von Postkartenuserin () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Postkartenuserin mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Masche ist ja leider im Onlinehandel/ Mobilfunk z.B. sehr beliebt. Da versinken ganze Häuseranschriften in der Schufa. Aber das führt hier zu weit, betrifft aber mit Sicherheit auch Sipgatekunden, leider.

    Waren zu bestellen und nicht zu bezahlen, unter Verschleierung von Identität und/oder ladungsfähiger Anschrift wäre wohl meine Gedanke, wenn jmd. bitten würde einen fremden Namen auf einen BK zu kleben. Dass das strafbar ist, ist klar, und dabei behilflich sein wohl auch.


    Nur was hat das mit sipgate zu tun?


    Die Ortsrufnummer gabs kostenlos, und nach einem Wegzug aus dem Bereich des Ortsnetzes dürfte man sie nicht mehr nutzen. Sipgate müsste einem die Nr. entziehen, oder kann von der BNA dazu gezwungen werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt.

    Eine kostenlose Nummer weiter aus Ortsnetz A zu nutzen, anstatt aus Ortsnetz B, was soll daran strafbar sein? Und nach welchem Gesetz? (Solange man kein Geld spart jedenfalls. Siehe weiter oben im Thread.)


    Beim Postident kann man mit dem Reisepass in dem keine Adresse drin steht den Ident machen und JEGLICHE Adresse dazu dem Postmitarbeiter sagen.

    Wenn ein Ausweisdokument ohne Adressangabe verwendet wird, der Reisepass ist ja ein solches, dann ist der Anbieter nicht zur Prüfung der Richtigkeit der Anschrift verpflichtet. Das ergibt sich aus §172 Abs. 2, TKG.


    Aber auch wenn nicht strafbar, ich würds weder empfehlen noch selbst tun.

    2 Mal editiert, zuletzt von tobmobile ()

  • und nach einem Wegzug aus dem Bereich des Ortsnetzes dürfte man sie nicht mehr nutzen. Sipgate müsste einem die Nr. entziehen, oder kann von der BNA dazu gezwungen werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt.

    Ich habe in 2022 zwei o2-Verträge mit entsprechender Festnetznummer von einem anderen Kunden übernommen, da ich für die Firma gern zwei Einwahlen in fremden Ortsnetzen haben wollte. Die Vertragsübernahme hat jeweils reibungslos geklappt. Die Festznetznummern sind erhalten geblieben. Scheint entgegen deiner Beschreibung zu funktionieren. Jedenfalls glaube ich nicht, dass o2 Routineprozesse illegal abbildet. Der eine Vertrag stammte schon beim Vorbesitzer aus einem von seinem Wohnort abweichenden Festnetz.

  • Ich habe in 2022 zwei o2-Verträge mit entsprechender Festnetznummer von einem anderen Kunden übernommen, da ich für die Firma gern zwei Einwahlen in fremden Ortsnetzen haben wollte. Die Vertragsübernahme hat jeweils reibungslos geklappt.

    etwas ähnliches hat mir mein Bruder auch berichtet...


    Ehem Base.Ortsrufnummer wurde nach der Base Übernahme durch O2 von O2 übernommen und nach seinem Wegzug aus dem Ortsnetz inkl. Meldung der neuen Rechnungsadresse - nicht seitens O2 umgestellt.


    Scheint wohl generell bei O2 nicht unbedingt umgestellt zu werden ( oder waren Deine @1454er - ebenfalls ehem. Base.Rufnummern....so das es daran liegen könnte, das Base die es nicht mehr gibt die Umstellung machen müsste und esdeshslb bestehen bleibt ? ).

  • Waren zu bestellen und nicht zu bezahlen, unter Verschleierung von Identität und/oder ladungsfähiger Anschrift wäre wohl meine Gedanke, wenn jmd. bitten würde einen fremden Namen auf einen BK zu kleben. Dass das strafbar ist, ist klar, und dabei behilflich sein wohl auch.


    Nur was hat das mit sipgate zu tun?

    Wenn der ( ehem. Nachbar ), der ja der Herr über seinen Briefkasten ist.....


    Den Namen seines Freundes ( ehem. Nachbarn ) für eine Woche auf seinem Briefkasten klebt.


    EINEN Brief von SipGate für seinen Freund erhalten hat, seinen Freund anruft und der seine Brief abgeholt hat.....


    Danach den Namensaufkleber wieder abmachen....


    Weiss er auch, daß es nur um diesen einen Brief gegangen ist....und nicht um irgendwelche Bestellungen.


    Ich hatte dabei natürlich auch meine alte Adresse im Hinterkopf....ein Mehrfamilienhaus mit 20 Parteien. Das ist natürlich nicht bei jedem hier so ( da könnte es auch manchmal das Einfamilien.Haus des Nachbarn sein ).


    In meinem Fall....wenn dann der Name wieder vom Briefkasten verschwunden ist....kann wohl auch kein Postzusteller 2...3....4 Jahre später irgendwie erklären wo es das damals eingeworfen hat. Somit ist der Freund / ehem. Nachbarn wohl kaum greifbar.


    ABER - Mag ja sein, das es jemand anderer in anderer Situation anders erlebt....als ich es von meiner Vergangenheit her wohl erleben würde.


    ICH kann keine Straftat erkennen bei der in dem Fall eines Briefes von Sipgate der Freund / ehem. Nachbar geholfen hätte.


    Ich wüsste - wie oben geschildert - auch nicht wie irgendjemand darauf kommen sollte, das dieser Freund und ehem. Nachbar nur unbedingt derjenige sein sollte, der 2...3....4 Jahre vorher evtl. oder eben auch nicht einen Fremden Namen am Briefkasten gehabt haben sollte.

  • Schön, daß du es einsieht....das dein Auftritt peinlich ist


    ...dort steht nirgends, das es verboten ist seinen Namen auf einen Briefkasten zu kleben....oder habe ich es nur nicht gefunden ?

    Korrekt. Dort steht nichts über eine Verpflichtung deinerseits. Das Gesetz bezieht sich allein auf die Anforderungen, die der Telefonanbieter erfüllen muss.

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