ZitatOriginal geschrieben von Applied
"Das Bundesbeamtengesetz (BBG) fordert in § 17 Absatz 5 als Bildungsvoraussetzung für die Laufbahn des höheren Dienstes 'ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium' oder einen gleichwertigen Abschluss"
http://www.auswaertiges-amt.de…e.html#doc375634bodyText6
Anmerkung: Schavan hätte meines Erachtens gem. Art. 20 BBG auch bei Nichtvorliegen der grds. Voraussetzungen aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung (als Ministerin) Zugang erhalten können. Aber klar, ohne Uniabschluss wäre sie sicherlich nicht Ministerin für Bildung und Forschung geworden.
Diese Vorschrift ist in diesen Fall aber nicht anwendbar für eine Botschafterin des Vatikans, welches man als ein politisches Amt ansehen muß bzw. kann. Für politische Ämter gibt es keine bestimmten Bildungsvorausetzungen. Theorethisch kann auch ein ungelernter Hilfsarbeiter Minister werden.