Kopie vom Perso gültig?

  • Zitat

    Original geschrieben von 3dc
    ...zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen...


    Super dass Du den Gesetzestext Zitierst, hab schon gesucht :D
    § 1 spricht nur von besitzen und vorlegen. Mitführen wird auch woanders nicht genannt.

  • Stimmt schon. Mitführen mußt Du ihn nicht. Aber Du sparst dir Scherereien, z.B. eine Überprüfung auf der Wache bei einer Personenkontrolle., wenn Du ihn dabei hast.

    Let the young fight the wars.

  • Icebone


    Lass dir doch einfach mal ne beglaubigte Kopie von deinem Ausweis anfertigen...


    Ansonsten kann ich nur nochmal das LPAuswG zitieren


    § 5 Ungültigkeit von Personalausweisen und von vorläufigen Personalausweisen.
    Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis ist ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht mehr zulässt,
    • er verändert worden ist,
    • Eintragungen fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die gegenwärtige Anschrift oder Körpergröße - unzutreffend sind,
    • seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.


    Tatsache ist aber das eine Kopie halt eine Kopie ist... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Die Türsteher bzw. Betreiber der Disco üben ja Hausrecht aus, können sich also aussuchen wen sie reinlassen und wen nicht (sofern die Entscheidung nicht irgendwie diskriminierend ist).


    Schon mal was von "Heute ist Stammgastparty!" gehört?
    Ist wohl kaum diskriminierend, bewirkt aber das Gleiche...

    von meinem Nokia 5110 gesendet

  • Zitat

    Original geschrieben von Handy28.de
    Dem würde ich widersprechen. Soweit wie ich weiß, muß jeder ab 16 einen Identitätsnachweis (Perso oder Reisepass) dabei haben.


    Grob falsch!


    Es besteht in Deutschland die Pflicht, auf Verlangen einer berechtigten Behörde "sich auszuweisen". Daraus leitet sich die Pflicht ab, einen Personalausweis zu besitzen - aber eben nicht ihn auch ständig mit sich mitzuführen!


    Also Augen auf beim Lesen des Gesetzes :D

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneman
      Icebone


    Lass dir doch einfach mal ne beglaubigte Kopie von deinem Ausweis anfertigen...

    Hallo!


    Die beglaubigte Kopie halte ich die einzig wahre Alternative. Ich selbst habe meinen Fahrzeugschein und auch den Führerschein bei der Behörde (die machen das fürn Appel und Ei) beglaubigen lassen.


    Selbst hier in München habe ich damit bei Fahrzeugkontrollen noch nie Probleme gehabt. Auch wenn einige Beamte bei einigen Kontrollen erst die Originale wollen und die Papiere als nicht ausreichend erachten, bist Du damit auf der sicheren Seite. Das einzige was Dir passieren kann ist, die Originale bei der Behörde zur Kontrolle vorzulegen.


    Aber man kann mit den Beamten eigentlich immer reden und wenn man den Grund für die beglaubigten Kopien erklärt, sind die meisten sofort zufrieden.


    Zum Thema Kopie für Türsteher: Auch mit einem Führerschein kann man sich ausweisen. Ergo auch mit einer beglaubigten Kopie. Ob er Dich dann damit auch reislässt, steht meiner Meinung nach schon vorher fest. Je nach dem wie man sich eben anstellt.


    FredAnna

    "Das 'Telefon' hat zu viele, ernsthaft zu bedenkende Mängel für ein Kommunikationmittel. Das Gerät ist von Natur aus von keinem Wert für uns".
    Western Union Interne Kurzinformation, 1876.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Grob falsch!


    Es besteht in Deutschland die Pflicht, auf Verlangen einer berechtigten Behörde "sich auszuweisen". Daraus leitet sich die Pflicht ab, einen Personalausweis zu besitzen - aber eben nicht ihn auch ständig mit sich mitzuführen!


    Also Augen auf beim Lesen des Gesetzes :D


    Ja und es besteht leider keine Pflicht sich den Thread vernüftigt durchzulesen um festzustellen das der Inhalt des eigenen Posting bereits mehrfach mit Quellenangabe/Gesetzesangabe gepostet wurde.:D :D


    Nix für ungut aber den Spaß musste ich mir gönnen;)


    Gruß
    CH

  • Laut meinem Wissen zu Wirtschaft-Recht:


    Eigentum = juristisches Eigentum an einer Sache, sprich veraeußern, verleihen
    Besitz = Unmittelbarer Besitz einer Sache, sprich anfassen, bewegen.


    Ist also der Gesetzestext jetzt so zu verstehen, dass man in der Tat einen Personalausweis (=geeignetes Mitel zur Identitaetsfeststellung) besitzen muss, also die unmittelbare Kontrolle darueber haben, ihn also doch wieder mitfuehren?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Ist also der Gesetzestext jetzt so zu verstehen, dass man in der Tat einen Personalausweis (=geeignetes Mitel zur Identitaetsfeststellung) besitzen muss, also die unmittelbare Kontrolle darueber haben, ihn also doch wieder mitfuehren?


    Nein. Besitz ist so zu verstehen, dass du die Gewalt über das Teil hast. Du kannst Dir ja auch nen Fernseher ausleihen, dann bist du Besitzer, der Eigentümer ist immer noch der Verleiher. Um im Besitz des Fernsehers zu sein musst du ihn ja auch nicht Tag und Nacht mit Dir rumtragen, es reicht, wenn Du ihn im Wohnzimmer stehen hast.


    Gruß,
    KrowBill

  • Zitat

    Original geschrieben von KrowBill
    Nein. Besitz ist so zu verstehen, dass du die Gewalt über das Teil hast. Du kannst Dir ja auch nen Fernseher ausleihen, dann bist du Besitzer, der Eigentümer ist immer noch der Verleiher. Um im Besitz des Fernsehers zu sein musst du ihn ja auch nicht Tag und Nacht mit Dir rumtragen, es reicht, wenn Du ihn im Wohnzimmer stehen hast.


    Gruß,
    KrowBill

    ...womit nicht mehr gewährleistet ist, daß Du tatsächlich noch Besitzer bist :D .
    Wieviele Wohnungen werden täglich in D ausgeräumt?
    Man könnte juristisch spitzfindig jetzt noch zwischen mittelbarem (Fernseher steht zu Hause - nimmt man zumindest an) und unmittelbarem Besitz (ich habe meinen Fernseher immer unterm Sakko versteckt :) ) unterscheiden!
    Imho gewährleistet nur das "dabeihaben" des Ausweises wirklich den Besitz. Nun streitet weiter :D ...

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