Schau doch einfach mal ins Gesetz (§§ 474, 447 BGB).
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du liest vielleicht, verstehst aber nicht
Papier ist geduldig, es kommt allein auf die Würdigung des Falles an, und in der Praxis stehst du da ohne Kulanz ganz schnell ziemlich schlecht da, siehe diesen Fall
hat es der Nachbar ist es sehr wohl Jürgens Problem
aber ich vermute, dass wir hier nicht alles wissen
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Nochmal, im Verbrauchsgüterkauf trägt der Absender das Versandrisiko. Der Absender wird von seiner Leistungspflicht erst frei, wenn er an den (richtigen!) Gläubiger leistet. Das ist hier nicht geschehen. Ich weiß nicht, was es da zu würdigen geben soll. Auf welchen §§ beziehst du dich bei deiner "Würdigung" dieses Falls?
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happiestalive kann oder will es einfach nicht verstehen. Gleich kommt er wieder mit "Machtbereich".
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Ich glaube du verwechselst mich. :confused:
Kannst du deine Meinung jetzt noch juristisch hinterlegen, oder war's das schon an Argumenten? -
ihr lest das Gesetz und meint ihr versteht es, gerne wiederhole ich mich, es ist nicht so einfach, bitte jeden Anspruch separat prüfen, Kommentar zum BGB lesen und dann wiederkommen
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Dann klär uns doch auf. Woran scheitert denn der Erfüllungsanspruch? 362 BGB ist dir bekannt?
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Zitat
Original geschrieben von happiestalive
ihr lest das Gesetz und meint ihr versteht es, gerne wiederhole ich mich, es ist nicht so einfach, bitte jeden Anspruch separat prüfen, Kommentar zum BGB lesen und dann wiederkommenWenn du der Meinung bist, dass nur du es verstanden hast, warum erklärst du uns es dann nicht einfach?
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Lasst ihn einfach.
happiestalive weiß es besser, und das ist doch toll für ihn. Alle anderen können sich drauf konzentrieren, dem TE zu helfen.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
Die Firma lehnt mit Mitteilung von heute auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag ab.Dann hast Du ihn offenbar nach Fristsetzung schon erklärt?
Damit dürfte der dann wohl auch wirksam geworden sein.ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
hat es der Nachbar ist es sehr wohl Jürgens ProblemAusschliesslich und nur vielleicht dann, wenn die Zustellung an diesen Nachbarn irgendwie vom richtigen Empfänger veranlasst oder sonstwie verantwortet ist.
Ansonsten wüsste auch ich gerne was für eine Konstellation Dir da vorschwebt in der der private Empfänger ein Problem hätte.
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