Gerade mal gefunden:
Zitat
Was kann ich tun, wenn ein unbekannter Nachbar das Paket nicht abliefert?
Martin Rätze: Sofern Sie bei Abgabe der Bestellung den Nachbarn nicht als empfangsberechtigt angegeben haben, können Sie sich zuerst immer an den Händler richten. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Sie auch Ihre Ware erhalten. Unterschlägt der (unbekannte) Nachbar die Sendung, ist der Händler verpflichtet Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Er ist aber nicht verpflichtet, das bestellte Produkt noch einmal zu liefern.
http://www.trustedshops.de/inf…ng-was-darf-der-postbote/
Martin Rätze ist Diplom-Wirtschaftsjurist und Mitarbeiter in der Rechtsabteilung der Trusted Shops GmbH.