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Daher wird der Händler auch keinen Finger mehr rühren, wenn kein finanzieller Schaden für den TE entstanden ist.
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ob das der grund ist? dann kann man als händler auch zum kunden freundlich sein und einfach den widerruf bestätigen und fertig.
ich bin gespannt, ob da noch was kommt.
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Der Händler sagt ja er wird die Mobilfunkverträge nicht stornieren, ich könne diese nicht widerrufen.
Der Netzbetreiber sagt, ich sei kein Kunde.
Daher hatte ich den Netzbetreiber angeschrieben und um Stornierung oder Klärung der angeblichen Verträge gebeten. Vor dieser Antwort macht ein Anwalt keinen Sinn.
Dann werde ich auch hier den Händler nennen. -
Ich glaube auf die Antwort des Netzbetreibers kannst du lange warten. Der interessiert sich am allerwenigsten um solche Scharmützel, erst Recht, wenn du gar nicht als Kunde in deren Datenbank auftauchst.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
shelter
All diese Argumente die ich dem Händler mehrfach vorgetragen habe interessieren ihn anscheinend nicht, er geht hierauf auch gar nicht ein.Auf was ich hinaus wollte, war vor allem, dass der Händler erstmal ja nur Rückzahlung des Geldes und nicht erneuten Warenversand leisten müsste. Und da kein Geld geflossen ist...
Du hast überall widerrufen, Du hast den Rücktritt erklärt - viel mehr kannst DU alleine nicht machen und wirst DU auch nicht bekommen.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
Daher hatte ich den Netzbetreiber angeschrieben und um Stornierung oder Klärung der angeblichen Verträge gebeten. Vor dieser Antwort macht ein Anwalt keinen Sinn.
Dann werde ich auch hier den Händler nennen.Es hat aber keine rechtliche Konsequenz, wenn Du dem Netzbetreiber ggü widerrufst, Du hast ja schließlich einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, der aber bisher nicht erfüllt wurde - was soll der Netzbetreiber da ausrichten?
Kann es sein, dass Du dort noch nicht als Kunde geführt wirst, weil die SIM-Karten mit im Paket bei dem Handy lagen und noch aktiviert werden müssen?
Darum hat sich - wer auch immer das Paket hat - wahrscheinlich niemand gekümmert, bzw. kann auch nichts mit den Karten anfangen!?Ich bin wirklich gespannt, wie die Geschichte ausgeht.
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Gibt es schon neue Entwicklungen in der Sache? Wäre interessant zu erfahren, wie es ausgegangen ist!
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Nein, absolute Funkstille. Auch keine Antwort vom Netzbetreiber. :mad:
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Zitat
Original geschrieben von Limp BiZkiT
Es hat aber keine rechtliche Konsequenz, wenn Du dem Netzbetreiber ggü widerrufst, Du hast ja schließlich einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, der aber bisher nicht erfüllt wurde - was soll der Netzbetreiber da ausrichten?nun er hat ja einen vertrag des netzbetreibers unterschrieben und diesen hat der Händler weitergeleitet.
umgekehrt interessiert es die netzbetreiber nichts, wenn es Probleme mit dem Händler gibt (z.b. zugesagtes Handy zum vertrag nicht geliefert oder keine auszahlung). dann besteht der vertrag ebenfalls ohne wenn und aber.
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