ZitatOriginal geschrieben von rmol
Ist doch eine Dreiecksbeziehung Händler-UPS-juerglein, oder sogar noch mit einer vierten Partei in Person des Nachbarn.
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Ist in gewisser Weise natürlich schon ein Dreier bzw. Vierer. Im Verhältnis Händler - Käufer haftet (beim Verbrauchsgüterkauf bzw. im Fernabsatzgeschäft) alleine der Händler für den Zugang der Ware und muß diese im Zweifel auch nachweisen. Die Zustellung an einen Nachbarn genügt da nicht.
Inwieweit der Händler als Vertragspartner von UPS (und UPS vom Nachbarn) etwas verlangen kann ist eine ganz andere Frage und für den Käufer auch unerheblich.