Himmelslaternen (Kong-Ming-Laternen) - Ausnahmegenehmigung - Wer ist zuständig?

  • Hallo,


    ich würde gerne bei einem runden Geburtstag ein paar Kong-Ming-Laternen steigen lassen. Leider ist das in NRW ja seit ein paar Jahren nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.
    Siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…text?anw_nr=6&vd_id=11521


    Hat von euch schonmal jemand eine Ausnahmegenehmigung diesbezüglich beantrag und bekommen? Wer ist dafür überhaupt zuständig? Das Ordnungsamt der Stadt? Die Bezirksregierung? Das Land NRW?


    Ich wäre für Tips sehr dankbar.


    Viele Grüße.
    Sebastian

  • Gemäß § 2 "Die örtlichen Ordnungsbehörden können auf Antrag örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls keine Bedenken wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer Brandgefahr begründen."


    Das heißt, gründsätzlich erstmal die untere Ordnungsbehörde, also das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde.


    Ich empfehle vor Antrag beim Ordnungsamt anzurufen.


    Denk daran, dass Du für das Verfahren die Kosten tragen musst, auch wenn die Stadt Deinen Antrag ablehnt.

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  • Hallo Zusammen,


    die Teile sind super schön (kenne ich von vielen unserer Hochzeiten). Allerdings auch super gefährlich.


    Wir setzen mittlerweile eher Wunderkerzen + Heliumballons ein. Das ist ein anderer Effekt, aber auch schön.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Nicht, daß man meint, daß eine behördliche Genehmigung einen von eventuellen Schäden freistellt oder die Versicherung dann dafür aufzukommen habe. <-;<

    Je suis Charlie

  • Bei der Verordnung musste ich im ersten Moment an Ufos denken ;)


    Zitat

    Es ist in Nordrhein-Westfalen verboten, unbemannte Flugobjekte aufsteigen zu lassen,...



    Vito: Vertragen sich die Wunderkerzen mit den Heliumballons? Wahrscheinlich ist da zumindest eine lange Schnur dazwischen erforderlich?

  • Durch die Anmeldung ist man natürlich auch super als "Absender" des Ballons herausfindbar. Aufgrund der erhenlichen Risiken wäre das nicht so mein Traum. Entweder im kleinen Rahmen "schwarz" starten lassen (besser nicht), oder lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Entweder im kleinen Rahmen "schwarz" starten lassen (besser nicht), oder lassen.


    Na danke. Bei Bränden durch solche Himmelslaternen sind schon Leute gestorben ...

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  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Durch die Anmeldung ist man natürlich auch super als "Absender" des Ballons herausfindbar. Aufgrund der erhenlichen Risiken wäre das nicht so mein Traum. Entweder im kleinen Rahmen "schwarz" starten lassen (besser nicht), oder lassen.


    Das ist natürlich u.a. Sinn der Übuung und mM auch richtig, schließlich sollte man als Verursacher auch für evtl. auftretende Schäden haften!
    Ohne jetzt genauere Vorfälle zu kenne, finde ich die Dinger doch recht gefährlich.


    An den TE: Sucht Euch lieber eine ungefährlichere und einfachere Alternative ;) Wie wäre es mit Fackeln im Garten oder Schwimmlaterne, wenn es unbedingt was mit Feuer sein soll? ;)

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