Hallo,
ich würde gerne bei einem runden Geburtstag ein paar Kong-Ming-Laternen steigen lassen. Leider ist das in NRW ja seit ein paar Jahren nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…text?anw_nr=6&vd_id=11521
Hat von euch schonmal jemand eine Ausnahmegenehmigung diesbezüglich beantrag und bekommen? Wer ist dafür überhaupt zuständig? Das Ordnungsamt der Stadt? Die Bezirksregierung? Das Land NRW?
Ich wäre für Tips sehr dankbar.
Viele Grüße.
Sebastian