Haus kaufen ja oder nein bzw pro und kontra...

  • Na ja den § 566 BGB kennst Du dann ja mit Sicherheit schon. Im Prinzip wäre es hier nicht möglich die Kündigung für den Mietvertrag mit dem beabsichtigten Verkauf zu begründen.


    Denkbar wäre jetzt nur der Verkauf des Hauses und dann eine Kündigung wg. Eigenbedarf durch den Erwerber - wobei es hier auch je nach Bundesland eine Sperrfrist geben kann in der nach Kauf keine entsprechende Eigenbedarfskündigung möglich ist.


    Grds. hast Du (sofern unbefristetes Mietverhältnis) gar keine so schlechte Karten hier nicht kurzfristig ausziehen zu müssen - ob es langfristig Spaß macht sich mit seinem VM zu streiten ist ne andere Geschichte.


    Ich würde Dir trotzdem empfehlen das Geld für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein zu investieren - kostet nicht die Welt und die können Dir kompetent helfen bevor Du da selbst rumwurschtelst.

  • Also erreichen möchte ich eigentlich, das wir dort wohnen bleiben können und in Ruhe ein gleichwertiges Objekt suchen können.


    Da wir gerade auch hier im Ort ab September einen Schulplatz mit kompletter Nachmittagsbetreuung haben.


    Im Zuge dessen könnte man natürlich über einen Aufhebungsvertrag nachdenken.


    Der Kauf ist für uns keine Option mehr, da die Grenzverschiebung bis auf 3 Meter an unser Haus Pflicht wäre und da durch Einfahrt und Garage wegfallen würden.


    schöne Grüße


    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Da wir gerade auch hier im Ort ab September einen Schulplatz mit kompletter Nachmittagsbetreuung haben.


    Die Frage ist, ob das ein Härtefall ist – meines Wissens nicht, da ein erforderlicher Schulwechsel nach einem Umzug eben zu den normalen Lebensumständen gehört.

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Im Zuge dessen könnte man natürlich über einen Aufhebungsvertrag nachdenken.


    Als Mieter kannst Du innerhalb der zulässigen Fristen auch einen unbefristeten Mietvertrag immer kündigen - da braucht es keinen Aufhebungsvertrag für.


    Aber wie gesagt, da lass Dir von kompetenter Seite helfen z.B.


    http://mieterverband-niederrhein.de/


    Kosten als Jahresbeitrag 92,- € und ist damit nicht wirklich kostenintensiv.


    Die sollten dann auch ein passendes Schreiben für den VM aufsetzen wo ihm klargemacht wird, dass seine Kündigung unwirksam ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Die Frage ist, ob das ein Härtefall ist – meines Wissens nicht, da ein erforderlicher Schulwechsel nach einem Umzug eben zu den normalen Lebensumständen gehört.


    Hier braucht es gar keinen Härtefall - es handelt sich nicht um eine Eigenbedarfskündigung - und wie geschrieben § 566 BGB sieht vor, dass im Fall des Verkaufs der Käufer an die Stelle des VM tritt.


    Natürlich weiß der VM wahrscheinlich, dass er kaum einen Käufer für ein vermietetes Objekt findet - eben genau aus dem Grund, dass der Käufer hiermit lange Zeit nicht frei darüber verfügen kann und versucht daher so jetzt die unliebsam gewordenen Mieter loszuwerden.


    EDIT:
    Das einzige was hier als Kündigungsgrund für den VM sprechen könnten wäre die mangelnde wirtschaftliche Verwertung - diese muss im Kündigungsschreiben aber dezidiert dargelegt werden und davon hatte der TE nichts erwähnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Hier braucht es gar keinen Härtefall - es handelt sich nicht um eine Eigenbedarfskündigung - und wie geschrieben § 566 BGB sieht vor, dass im Fall des Verkaufs der Käufer an die Stelle des VM tritt.


    Schon klar. Das war auch nur meine Antwort auf den „frommen Wunsch“ des TE.

    Zitat

    Natürlich weiß der VM wahrscheinlich, dass er kaum einen Käufer für ein vermietetes Objekt findet - eben genau aus dem Grund, dass der Käufer hiermit lange Zeit nicht frei darüber verfügen kann und versucht daher so jetzt die unliebsam gewordenen Mieter loszuwerden.


    Immobilien werden durchaus auch vermietet verkauft. Und, wie oben schon erwähnt, der neue Eigentümer kann selbst eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. (Und in diesem Falle wäre der erforderliche Schulwechsel irrelevant. [Es sei denn, das Kind wäre gehandicapt und daher auf eine spezielle Schule angewiesen o. Ä. Was die Durchsetzung der Kündigung aber auch nur verzögern, aber nicht verunmöglichen würde.])

  • Hi


    nur das Argument, er wolle das Haus verkaufen, genügt nicht als Kündigungsgrund. Dies muß genauer begründet werden. Siehe unten (1).



    Überdies macht sich der Vermieter bei einer unberechtigten Kündigung im Rahmen eines Kündigungsfolgeschadens u. U. schadenersatzpflichtig!


    Das kann bedeuten, daß er, falls ihr Euch aufgrund der Kündigung nach neuem Wohnraum umschaut, Maklerkosten, die Mietdifferenz für einige Jahre und sogar evtl. Einrichtungsgegenstände zahlen muß.


    Siehe (2).


    Gruß HHFD


    (1)




    (2)


    http://www.internetratgeber-re…mein/Kuendigung/ka6-1.htm

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Ich würde mir allein schon deswegen Beistand ins Boot holen: Eine Schlacht zu gewinnen ist eine Sache, den ganzen Krieg zu gewinnen eine andere. (Auch wenn dieses Bild nun zugegebenermassen recht martialisch klingt. ;))


    Will heissen: Diese nun vorgebrachte "Kündigung" ist ja sehr leicht in der Luft zu zerreissen - nur ist es imho naiv zu glauben, dass der Vermieter dann aufsteckt.


    Und spätestens bei einem (irgendwann stattfindenden) Auszug wird dann jeder Kratzer im Haus auf die Goldwaage gelegt, Kautionen einbehalten, Schäden geltend gemacht, und so weiter.


    Nur wenn der Vermieter weiss, dass der Mieter soliden Beistand hat, wird er sich irgendwelche Mätzchen 2x überlegen und ggf. bleiben lassen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Heya,


    ich möchte mal eine Empfehlung geben:


    Sich auf jeden fall güttlich mit dem Vermiter zu eingigen!


    1. Ihm einen angemessen Preis angeben bzw. mit Ihm zusammen einen Gutachter zur Wertermittlung beauftragen und sich die Kosten teilen. Evlt. versuchen sich von vorne herein auf ein Kaufpreis laut Gutachten zu einigen. > Vorteil: Angemessener Preis für beide. Kurze Abwicklung.


    2. Falls nein, auf jeden fall keine Kündigungswidersprüche, sondern um Kündigungsrücknahme bitten und sich versuchen darauf hin zu einigen, dass wenn das Haus verkauft worden ist erst zum Übergabetermin X an den neuen Besitzer, dann unrenoviert ausziehen. Haus wird ja unrenoviert verkauft > Vorteil: Verkauf kann sehr lange dauern, keine Kosten durch Rechtsstreit/Renovierungskosten, bis zum Übergabetermin X-Monate lange Zeit sich was neues zu finden. Etwas neues kann bei dem Zustand bzw. überteuertem Preis sogar vom Vorteil sein.


    3. Es war einem von vorneherein klar, dass man zu miete wohnt, d. h. irgendwann mal ausziehen muss, wo ist das Problem? Man wollte flexibilität und hat bisher kein Eigentum erworben, vielleicht ist das auch gut so, falls das Objekt überteuert und renovierungsbedürftig ist.


    Falls man das jetzt alles auf harte Tur durchzieht wird es auf beiden Seiten sehr teuer, der Vermieter wird sich auch einen Rechtsanwalt nehmen, das Geld ist besser in der neuen Wohnung/Haus investiert als bei den Rechtsanwälten und Gerichtskosten, denn es gibt keine unkündbaren Verträge, auf kurze oder lange sicht muss man dann doch das Haus verlassen, aber mit hohen Kosten, will man das??? :mad:

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