Französischer Laufzeitvertrag für deutsche Kunden möglich?

  • Hallo,


    ich wurde gefragt, ob es für einen Deutschen in Frankreich möglich ist, einen Laufzeitvertrag bei Orange, SFR, Bouygues oder Free zu bekommen und welche "Spielregeln" dafür gelten:


    z.B. Kreditkarte (welche?)
    Bankverbindung (muss in Frankreich sein?)
    Wohnsitz (nicht) in Frankreich?


    Hat da jemand Erfahrungen mit?

  • Bei Orange:
    - französische Bankverbindung
    Bei Vertragsschluss muss man einen "RIB" mitbringen (wer ein französisches Konto hat, weiß Bescheid).


    Früher konnte man auch per Scheck bezahlen - keine Ahnung, ob das immer noch geht.


    - Pass/Ausweis


    - Anschrift
    Ich habe einmal für ein laufendes Abo die Anschrift auf ein anderes Land ändern lassen. Ob das von Anfang an geht? Da wäre ich skeptisch.


    Aber wer nicht Konto und Anschrift in Frankreich hat, dürfte ohnehin kaum von einem Abo profitieren, auch wenn die Preise stark gesunken sind.

  • Naja, es ist nicht unmöglich. Ich habe vor einiger Zeit in Freilassing (D) gewohnt, und in Österreich gearbeitet. Habe mit deutschem Wohnsitz einen Vertrag bei T-Mobile A abschließen können. Meine Recherchen damals haben ergeben, dass auch A1 Abschlüsse mit ausländischem Wohnsitz durchgehen lässt. Drei und orange waren da aber sehr streng.

  • Naja, wenn einem der Vertrag extrem wichtig ist, kann man sich ja für einen Tag in dem Land anmelden, sodass man eine Meldebescheinigung bekommt, dann den Vertrag abschließen und dann wieder ummelden.

  • In vielen Fällen wird aber mindestens 3 oder 6 Monate Meldebescheinigung vorausgesetzt, denke nicht, dass das so einfach klappt... DREI AT will zum Beispiel 6 Monate Meldung bevor da überhaupt was geht als Nicht-Österreicher...

  • Bei allen Anbieter in Frankreich gilt, dass Sie ein Relevé d'Identité Bancaire abgegürzt RIB haben wollen oder ein sog. CB Carte Bleu auch wenn da Visa oder Mastercard drauf steht funktioniert es mit denn Deutschen nicht, denn beides dient zum Lastschriftverfahren.
    In Frankreich gibt es keine Meldebescheinigung(!), weil es auch keine Meldepflicht gibt. Sondern der Nachweis des Wohnortes also der Residence wird in Frankreich durch entweder eine Gas oder Telefon Rechnung oder Mietvertrag oder Kaufvertrag der Immobilie oder einer Bestätigung des Wohnen in der Immobilie seitens des Besitzer der Immobilie.
    Heißt wer in Frankreich ein Laufzeitvertrag abschließen will braucht ein frz. Bankkonto, für dieses braucht er aber einer der oben genanten Nachweise.
    Im übrigen müssen alle Franzosen auf der Welt die einen Personalausweis oder Carte Consulaire beantragen auch einen der oben genanten Nachweise erbringen.
    EECP

  • Die Ausführungen meines Vorredners bzgl. "Meldebescheinigung" und erforderliche Nachweise sind absolut richtig. Noch dazu dürfen die genannten Nachweise nicht älter als drei Monate sein, um die Aktualität zu gewährleisten.


    Ein weiteres Problem ist, dass für nicht-französische Adressen keine Bonitätsdaten abfragbar sein dürften und somit Laufzeitverträge für den Provider ein nicht kalkulierbares Risiko darstellen.


    Daher denke ich auch:
    Mitnahme eines bestehenden Vertrages an eine nicht-französische Anschrift - ja
    Neubeantragung vom Ausland aus - nein

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!