Versuch, fremdes WLAN zu knacken strafbar?

  • Hallo,


    nach Lesen ist Netz ist es mir leider nicht ganz klar:


    Auf meinem Fritzbox-Router-Log finden sich ca. 200 Einträge über erfolglose Versuche (teils innerhalb sehr kurzer Zeit) innerhalb von 2 Tagen, in mein WLAN zu kommen, gescheitert am WPA2-Schlüssel. Anhand der MAC-Adresse weiß ich, wer es ist (nebenan).
    (SSID Broadcasting aktiv, keine MAC-Adressen-Zugriffsbeschränkung, da letztelich wirkngslos)


    Abgesehen davon, dass ich sauer bin: Ist eigentlich bereits der Versuch strafbar?


    Wenn ja, nein oder unklar: Gibt es da eine gute Quelle im Netz?


    Danke.

    Mit Grüßen ...

  • Einfach mal rübergehen, und fragen, was das soll? Evtl. ein neues Gerät, welches das stärkste Wlan versucht zu nutzen?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Versuch, fremdes WLAN zu knacken strafbar?


    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Abgesehen davon, dass ich sauer bin: Ist eigentlich bereits der Versuch strafbar?

    Sorry, da muss ich leider auch passen. Der vollendete Einbruch ins WLAN ist strafbar, aber der Versuch? Da habe ich auch nichts gefunden.
    Warum ich aber diesen wenig hilfreichen Beitrag trotzdem schreibe:
    Wie erkennst Du anhand der MAC-Adresse Deinen Nachbarn? Zumindest mir sind die MAC-Adressen der Geräte meiner Nachbarn nicht bekannt. :confused:

  • Natürlich werde ich rübergehen. Aber nicht mehr heute.


    Grund war wahrscheinlich , dass noch kein eigener Internetzugang bei ihm ist. Und er ist IT-Profi. Und sie beruflich in Sachen Jura unterwegs...

    Mit Grüßen ...

  • Edit Carsten:


    Wenn ich ihm jetzt aus Nettigkeit ein Gastnetz für ein paar Tage freigeschaltet habe, erkenne ich nun auch seine MAC-Adresse. Ich wollte eigentlich nur mal im Log schauen, ob alles klappt...


    Ups, war ja kein edit... Sorry

    Mit Grüßen ...

  • Re: Re: Versuch, fremdes WLAN zu knacken strafbar?


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Der vollendete Einbruch ins WLAN ist strafbar, aber der Versuch? Da habe ich auch nichts gefunden.


    Auch der Versuch (§202c StGB) kann strafbar sein. Sonst hätten wir da eine gewaltige Lücke im Gesetz. ;)

  • Eigentlich keine Vorgeschichte. Neuer Nachbar.


    Und wenn da im Abstand von Sekunden Einloggversuche laufen in Massen, und in meinem Netz auch teils Daten freigegeben sind, finde ich das nicht mehr zum Schmunzeln. Wenn er es geschafft hätte, wäre es ja sicher strafbar. Kein guter Start.


    Und da würde ich halt gern einfach mal die Titelfrage wissen...


    Edit: 202c sieht in die Richtung aus... Danke.

    Mit Grüßen ...

  • Kannst Du denn sicher sein, dass das kein ungewollter automatischer Loginversuch ist, der wiederholt durchläuft? Ich denke jetzt daran, dass Du ihm den Zugang ja als Gast schon ermöglicht hast.

  • Das Gastnetz habe ich erst gerade frisch eröffnet für ihn. Die Einloggversuche in mein normales WLAN waren vorher, habe sie aber erst jetzt im Log gesehen.

    Mit Grüßen ...

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