Mal etwas über das deutsche Kartellamt.
Vom Bundeskartellamt untersagte Unternehmenszusammenschlüsse
Eine geplante Fusion des Reinigungsmittelhersteller Luhns GmbH mit dem Düsseldorfer Unternehmen Henkel KGaA wurde 1999 vom Bundeskartellamt untersagt.[10]
Eine Übernahme von trans-o-flex durch die Deutsche Post AG (seit 1997 mit 24,8 % Beteiligung) scheiterte 1999 aus wettbewerbsrechtlichen Einwänden der europäischen Kommission, nachdem die Deutsche Post ihren Anteil auf über 75 % aufstocken wollte. Im Jahr 2000 konnte die Deutsche Post die sechs Auslandstöchter der trans-o-flex in Österreich, Ungarn, den Niederlanden, Belgien, Italien und Dänemark vollständig übernehmen, ein zweiter Übernahmeversuch der trans-o-flex Deutschland in Zusammenarbeit mit BayernFinanz (Investor seit 2000, im 1. Quartal 2005 75,2 % Beteiligung) wurde vom Bundeskartellamt untersagt und diese Entscheidung Ende 2004 vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Im Jahr 2001 versuchte Sanacorp Pharmahandel den Konkurrenten Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) zu übernehmen, scheiterte jedoch am Widerstand des Bundeskartellamtes. Der Rechtsstreit wurde durch ein Urteil des OLG Düsseldorf im Oktober 2006 beendet. Das Fusionskontrollverfahren war eines der längsten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Im November 2001 meldete die E.ON AG beim Bundeskartellamt die Übernahme einer Mehrheit der Ruhrgas AG mit Sitz in Essen an. Nach der Ablehnung des Zusammenschlusses durch das Kartellamt und der anschließenden Erteilung einer Ministererlaubnis[11] entwickelte sich mit Mitbewerbern ein Rechtskonflikt um den Vollzug der Übernahme,[12] der sich bis März 2003 hinzog. Die E.ON AG wurde dann zum alleinigen Eigentümer der Ruhrgas AG, dem mit einem Marktanteil von etwa 60 Prozent größten deutschen Gasversorgungskonzern.
Im deutschen Kabelnetzbetreibermarkt untersagte das Bundeskartellamt im Februar 2002 der Verkauf der verbliebenen sechs Regionalgesellschaften an Liberty Media, woraufhin im März 2003 eine Investorengruppe aus Apax Partners, Providence Equity Partners und Goldman Sachs Capital Partners die sechs Gesellschaften erwarb und sie in der Kabel Deutschland Gruppe bündelte. Das Ziel von Kabel Deutschland ist es nach eigenen Angaben, ein möglichst deutschlandweit flächendeckendes Netz zu betreiben. Das Bundeskartellamt verhinderte jedoch die Aufkäufe von Konkurrenten der Netzebene 3 und somit ein bundesweites Angebot von Kabel Deutschland in diesem Segment. Die Übernahme-Verbote wurden am 7. Oktober 2004 für ish (Dienstleister für Nordrhein-Westfalen), iesy (Dienstleister für Hessen) und Kabel BW (Dienstleister für Baden-Württemberg) ausgesprochen.[13]