Schwarzarbeit - Tatbestand erfüllt oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    Dass du es mir genauer erklärst. Deine Kurzversion mag ja ok sein, aber mehr Infos wären ok. Und es wäre hilfreich, wenn du mir auch sagst, warum das dir so klar ist. Bist du selbst Unternehmer oder ist das Allgemeinwissen?


    Ich bin seit zig Jahren GF und kenne die Problematik von befreundeten Unternehmen, da steht auch mal der Zoll und umstellt ein Hotel auf der Suche nach nicht angemeldeten Arbeitskräften.



    In deinem Fall passiert doch sowieso nichts, wen sollte das kümmern?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Klasse Gesetz wo u.a geregelt wird wem ich kostenlos helfen darf :)


    Den einzigen Fehler den der TE gemacht hat,ist sein Problem hier zu posten.


    Die geringe Summe wo wahrscheinlich noch Benzin mit drin wäre,einmalig, von Privat.
    Dann sind 80% der Stellenanzeigen unserer Tageszeitung kriminell.


    Also total mumpitz.Da wird niemals was passieren.
    Dreh mal den Spieß um. Das was der Unternehmer da macht ist eventuell Nötigung.
    So frei nach dem Motto - gib mir den Auftrag oder ich zeige dich an.


    Ich allerdings würde die Sache abhaken als schlechten Witz.

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt

    zu deiner Ergänzung:
    der Student kann das auch ganz einfach als sonstige Einkünfte in seiner ESt-Erklärung angeben. Für eine einmalige Tätigkeit muss der kein Gewerbe anmelden und natürlich muss er für sowas nicht als Arbeitnehmer angemeldet werden.


    Aber wie gesagt: Der Auftraggeber muss das nicht überprüfen, wie derjenige das macht.


    Wenn du "Auftraggeber" bist,ist der andere automatisch "Auftragnehmer" und handelt somit selbständig oder freiberuflich.Es gilt hier immer noch die Regel "Keine Buchung ohne Beleg".Der Student/sonstige braucht hierfür auch kein Gewerbe (auch,wenn viele es haben),sondern lediglich eine Steuernummer vom FA.


    Die andere Möglichkeit ist die "50 Tagesregel",um es auch LEGAL abzurechnen.


    Da dies keiner so macht,wissen wir alle!
    Deshalb bekommst du an jeder Uni über die dortige Jobvermittlung Studis als Hilfe für den Umzug um die 10€/Std.Die Jobvermittlung kümmert sich auch um alles,auch um die finanzrechtllichen Aspekte.Hier sind die Studenten/sonstige auch für ARBEITSUNFÄLLE versichert.


    Auch die Vorgehensweise über eine Auschreibung ,wie es der TE gemacht hat,ist somit suboptimal.


    Beherzigt man nämlich nicht die 2 oben erwähnten Bezahlmethoden und es kommt zu einem Schaden (Arbeitsufall,Beschädigung,Untergang (von Sachgegenständen) oder sonstiges) ist spätestens jetzt die Sch... am dampfen!


    Es selbst LEGAL und RISIKOFREI abzuwickeln ist somit ziemlich aufwendig - Studentenvermittlung fragen - fertig - und bestimmt nicht (viel) teurer!:top:

  • Danke an alle Antworten. Nur um das Thema abzuschließen: ich habe einen unserer neuen Arbeitskollegen gefragt. Er wird mir aushelfen :) Er wollte es mir kostenlos machen, aber kleine Entschädigung will ich auf jeden Fall geben.

  • Mal ganz allgemein:


    Das einzige, was man bei bei kostenlosen Helfern beachten sollte, wäre eine auch in diesem Falle möglicherweise bestehende Verpflichtung zur Versicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft.


    Bei einem einmaligen Umzug dürfte ein solche sicherlich noch nicht bestehen, anders aber bei umfangreichen Umbaumaßnahmen am neuen Objekt. Ich weise in diesem Thread nur deshalb darauf hin, weil den allermeisten dies unbekannt ist. Bei gefahrträchtigen Tätigkeiten läge eine solche Versicherung im Sinne aller Beteiligten.


    Im Übrigen:
    Wenn ich richtig informiert bin, besteht ein Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Auftraggeber seiner Meldepflicht (schon) nachgekommen ist oder nicht.

  • Etwas OT auch evtl. doch passend: Ich kenne die aus Fotomodel-Verträgen die Klausel der Selbstversteuerung. Darin ist geregelt, dass das Model das gezahlte Hornorar selbst versteuern muss und sie sich verpflichtet dieses auch zu tun.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ich kenne die aus Fotomodel-Verträgen die Klausel der Selbstversteuerung. Darin ist geregelt, dass das Model das gezahlte Hornorar selbst versteuern muss und sie sich verpflichtet dieses auch zu tun.


    Ja,aber im Rahmen ihrer Selbständigkeit.

  • Weil Modells keine Künstler, sondern Gewerbetreibenden sind. Für ausländische Modells zahlen wir auch Quellensteuer.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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