Einzug in eine WG - Hauptmieter bereichert sich

  • Guten Morgen zusammen,


    jetzt mal von einem „Gast Account“. Ich habe hier einen rein hypothetischen Fall der mich aus persönlichem Interesse „umtreibt“. Selbstverständlich erwarte ich keine Rechtsberatung.
    Nennen wir Ihn Paulchen, sucht eine schöne WG im hohen Norden und findet ein schönes neues Zuhause in einer 5er WG. Der Preis passt & alles andere auch. Voller Vorfreude unterschriebt Paulchen den Vertrag. Leider kommt erst die Woche drauf raus, dass der Hauptmieter quasi auf den Kosten der anderen Mieter wohnt. Da es nicht dem Interesse von Paulchen entspricht, in so eine WG einzuziehen, versucht er die Sache mündlich zu klären. Falls das nicht klappen sollte, sieht er folgende Möglichkeiten um aus dem Vertrag raus zu kommen:


    - Davor wurde mündlich versichert, dass alle Kosten geteilt werden (arglistige Täuschung?)


    - Es sind deutlich zu viele qm im Vertrag angegeben (arglistige Täuschung?)


    - Die Kaution ist höher als 3 MM (kalt)


    Falls Paulchen das ganze mündlich geklärt bekommen sollte, sollte er das dann auch noch schriftlich fixieren? Oder würdet ihr das dann einfach auf sich beruhen lassen? Gelder sind keine geflossen.
    Gut, dass es nur um Paulchen geht….
    Liebe Grüße

  • Re: Einzug in eine WG - Hauptmieter bereichert sich


    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    Der Preis passt & alles andere auch.


    Damit ist doch schon alles gesagt.


    Wenn sich Paulchen einen tollen Neuwagen kauft und zwei Wochen der Nachbar einen noch tolleren, ist Paulchens Wagen nicht weniger toll.


    Paulchen sollte vielmehr aufpassen, nicht das Klima der WG zu stören, wenn er sich insgeheim übervorteilt fühlt. IANAL, aber die m²-Geschichte dürfte durchaus ein valider Punkt sein, noch aus derm Vetrag zu kommen.

  • Vielleicht sollte Paulchen vor Reklamation prüfen, ob die QM-Differenz unterhalb 10% liegt (was man wohl schlucken müsste) und ob in den QM nicht doch anteilig gemeinschaftlich genutzte Flächen umgelegt wurden.


    Paulchen sollte vielleicht auch überlegen, ob sein Vermieter (= Wohnungsmieter) nicht auch ein Risiko trägt, was dieser durch einen Aufschlag abgegolten haben möchte. Denn für Mietzins und Schäden haftet ER gegenüber dem offiziellen Vermieter. Die Ursprungsmiete dürfte sicher um einiges unterhalb aktueller Preise liegen, daraus können sich auch kommende Kostensteigerungen für Paulchens Vertragspartner ergeben. Hat Paulchen denn sichere Kenntnis über die aktuelle Miete und nicht jene, die vor Jahren bei Mietbeginn galt? Die Grenze zwischen Minnesänger und Raubritter sind leider oft fliessend.


    Die mündliche Zusicherung geteilter Kosten kann nur auf die Nebenkosten, Wasser, Telekommunikation, Putzmittel, etc. bezogen sein, denn aus dem Mietvertrag ergibt sich ja die für Paulchen ausgehandelte Miete (= keine arglistige Täuschung). Vielleicht hat Paulchen aber auch einen extrem hohen Klopapierbedarf (häufiger Besuch von Paulinchen), lässt seinen Mitbenutzern kaum Internetbandbreite, etc. (das weiss nur Paulchen selbst) und die WG ärgert sich im Nachhinein über einen exzessiven Paulchen.


    Ich würde Paulchen empfehlen, die Wohnsituation erstmal intensiv zu testen - die Zeit für Vergleiche zu alternativen Ausbeutungsverhältnissen nutzen. Nach ca. 3 Monaten kann es sich Paulchen ja anders überlegt haben. Für mich klingt das aber eher so, dass Paulchen mehr der Typ für ein kleines Apartment oder höchstens eine zweier WG ist.

  • Re: Re: Einzug in eine WG - Hauptmieter bereichert sich


    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann



    Damit ist doch schon alles gesagt.
    ...


    Nein, glaube ich nicht. Wenn Paulchen einfach alles auf sich beruhen lässt und einzieht, wird ihn das die ganz Zeit wurmen. Und vielleicht/wahrscheinlich wird auch sein Verhalten entsprechend beinflußt, ob bewußt oder unbewußt spielt keine Rolle. Ober er da glücklich wohnen können wird?


    Gruß
    Pitter

  • Re: Einzug in eine WG - Hauptmieter bereichert sich


    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    ...Preis passt & alles andere auch...


    Das spricht für einen Vertragsschluss, bei dem alles passte...



    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    ...wurde mündlich versichert, dass alle Kosten geteilt werden (arglistige Täuschung?)...


    Mündlich --> beweisbar?
    Abgesehen von den Fragen:
    1) waren mit den Kosten (beweisbar) nur die NK gemeint, oder auch die Grundmiete?
    2) wurde beweisbar zugesichert, dass die Kosten auf ALLE Bewohner zu gleichen Teilen verteilt würden?


    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    Es sind deutlich zu viele qm im Vertrag angegeben (arglistige Täuschung?)


    Das könnte ein Anfechtungsgrund sein, je nach Umfang der Abweichung (dazu gibt's Rechtsprechung, IIRC sogar höchstrichterliche, wie Du sicherlich weißt).



    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    Die Kaution ist höher als 3 MM (kalt)


    Kein Anfechtungsgrund, weil die einfache (und zumutbare) Lösung darin bestünde, einfach nur 3 MM zu leisten...



    [small]NB: wobei sich insgesamt der Eindruck aufdrängt, daß es sich bei Paulchen um ein sich für oberschlau haltendes "Cleverle" handeln könnte, das es sich plötzlich anders überlegt hat und nun nach halbseidenen Möglichkeiten sucht, sich aus dem Vertrag herauszumogeln...[/small]

    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.

  • Re: Re: Einzug in eine WG - Hauptmieter bereichert sich


    Zitat

    Original geschrieben von fadf


    NB: wobei sich insgesamt der Eindruck aufdrängt, daß es sich bei Paulchen um ein sich für oberschlau haltendes "Cleverle" handeln könnte, das es sich plötzlich anders überlegt hat und nun nach halbseidenen Möglichkeiten sucht, sich aus dem Vertrag herauszumogeln...


    Man könnte fast annehmen, dass du der Hauptmieter bist ...


    Ich würde es auch nicht hinnehmen, wenn es sich hinterher herausstellen würde, dass der "Hauptmieter" hier versucht kostenfrei zu wohnen.


    Da würde ich auch nicht einziehen wollen. Weil ich annehmen müsste, dass er bei den Nebenkosten und anderen Dingen genauso verfährt und ich keine Weihnachtsgans bin, die man ausnehmen kann.

  • Naja. Der Hauptmieter muss über die Nebenkosten eine Nebenkostenabrechnung führen. Außerdem trägt er gegenüber dem Vermieter das komplette Risiko. Ich bin als Hauptmieter in einer ähnlichen Situation. Bei mir ist es so kalkuliert, dass selbst wenn ein Zimmer leer steht ich nicht pleite gehe.


    Davon abgesehen sollte der Untermieter auch bedenken, dass der ganze Scheiß der da noch hintendran hängt ein Haufen Arbeit ist und Nerven kostet.


    Lass dir die Miete auffschlüsseln nach KaltMiete+Nebenkosten. Fertig. Wenn der Preis stimmt ist doch alles dufte.
    Ansonsten hast du 3 Monate Kündigungsfrist und fertig. Es steht jedem offen ebenfalls Hauptmieter zu sein. Ich würde zum Beispiel den Job gerne aufgeben ;-).


    Edit: Ich setze voraus das sich ans BGB gehalten wird ;-).


    Ist übrigens das selbe wie die Mieter die sich ständig über hohe Mieten beschweren, dann aber bei nem tropfenden Wasserhahn nicht die Dichtung selber wechseln sondern den Handwerker anrufen...

  • Merlin,


    wie schon mehrere Vorposter zutreffend bemerkten, trägt der Hauptmieter ein erhebliches Risiko. Er allein ist dem Vermieter für die Miete und alle durch Mitmieter angerichteten Schäden haftbar. Fällt einer (oder gar mehrere) der Mitmieter aus (der Rolle), kann ihn das -- je nach seinem Einkommen und/oder Reserven -- finanziell schnell in ärgste Bedrängnis bringen.


    Zudem wird ja niemand gezwungen, in die betreffende WG zu ziehen... Wenn jemandem eine "Risikoprämie" -- oder ganz allgemein: ein Zusatzeinkommen -- für den Hauptmieter nicht passt, dann muss er den Vertrag ja nicht schließen. Es steht ihm frei, sich eine Wohnung zu suchen, bei der er selbst dem Vermieter haftbar ist (und sich dann dort darüber zu beklagen, dass die Miete sowohl Risikoprämie als auch Einkommen für den Vermieter bedeutet).


    Denn letztlich ist der Hauptmieter, um den es hier geht, aus Sicht der Mitmieter doch nichts anderes als der Vermieter, oder? Also warum dem Hauptmieter absprechen, was bei einem "echten" Vermieter nie in Frage gestellt würde?

    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.

  • Wenn der Hauptmieter einen besonders günstigen Mietvertrag besitzt und es der Markt in der jeweiligen Gegend hergibt das man teurer untervermieten kann, dann sehe ich daran nichts verwerfliches.


    Ist halt alles ein Gesetz der Marktwirtschaft.

  • Ich auch nicht. Wenn der Hauptmieter eine Wohnung hat, wo alle wohnen wollen/können und aufgrund der Miete der Hauptmieter umsonst wohnt, wo ist das Problem?


    Ob nun der Hausbesitzer Gewinn macht, oder der Hauptmieter seine Miete umsonst hat, kann den WG-Nutzern egal sein.


    Keiner wird gezungen, einen Vetrag zu unterschrieben. Was uns zum zweiten Punkt führt: Wenn der TE einen Vertrag unterschreibt, dann ist der auch zu erfüllen.


    Ich denke aber, dass, wenn der TE raus will, auch raus kommt: Ganz einfach deshalb, weil man(n) ihn nicht in der WG haben werden wird, da dann Dauerstress vorprogrammiert ist. WG-Nutzer sind sich meist einig.


    Und der Hauptmieter trägt das finanzielle Risiko.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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