Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt darf die Drillisch Telecom GmbH keine Gebühren für den Versand von Handy-Rechnungen mehr erheben.
ZitatFür eine per Post verschickte monatliche Handyrechnung darf ein Mobilfunkprovider keine Gebühr verlangen.
Vor allem für Kunden ohne Internetzugang, die die Rechnung nicht über das Kundenportal des Providers abrufen können, stellen die Kosten für eine Papierrechnung per Post eine unangemessene Benachteiligung dar, so die Kammer. Außerdem liege es im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen.
Die Entscheidung finde ich sehr Gut! :top:
Die anderen Anbieter/Provider werden nun Folgen müssen. Endlich kann man sich die Rechnung wieder kostenlos zuschicken lassen.
Drillisch hat leider Revision eingelegt. Das dauert also noch etwas, bis die Entscheidung wohl rechtskräftig wird.
Hoffentlich wird das Bundesgerichtshof der Entscheidung folgen.