Als Nachweis eines Vertrages sehe ich die Vertragsunterlagen selbst an - die sollte man aufbewahren. Ob die Rechnungen nun online kommen oder per Papier spielt dann keine Rolle mehr. Und der Rest steht notfalls auch auf dem Kontoauszug.
Den (seltenen) Todesfall als Grundlage dieser Diskussion zu nehmen, ist irgendwie am Thema vorbei.