Unschuldsvermutung
Ich kann es mir leisten, einen Beschuldigten für schuldig zu halten. Ich kann es mir leisten, einen Verdächtigen als schuldig zu betrachten. Und ich kann es mir leisten, einen Angeklagten als schuldig anzusehen.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Anstatt auf die (aus guten Gründen bestehende) Unschuldsvermutung Rücksicht zu nehmen, wird er öffentlich vorverurteilt.
Das gilt nur für den Strafprozeß. Ich bin aber kein Richter, kein Schöffe, kein Staatsanwalt, der alle Aspekte eines Falles gewichten muß (sollte). Als Bürger kann ich mir eine Meinung bilden; es müssen mir nicht alle Fakten zur Verfügung stehen. Und wenn ich genügend Indizien sehe, die meiner Meinung nach für eine Schuld sprechen, dann beurteile ich ihn. Das geht jedem Zeitungsleser und Zuschauer so. Er kann gar nicht anders als ihm präsentierte Dinge einzuordnen und einzuschätzen und mit seiner Lebenserfahrung zu vergleichen. Dieser Vergleich geschieht automatisch.
Ich sage: Schuldig!
(Daß Schmutzian E. für seine Hybris gleich mitverachtet wird, ist sein persönliches Pech. Das ist die Kehrseite eines sehr privilegierten Lebens. Das ist in den horrenden Diäten mit "eingepreist". Wer das beklagt, lieber Frank, der heuchelt!)
Gruß
skater