Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
      Frank aus wedau


    Ich habe seinerzeit das Gespräch mit Prof. Mellinghoff im Bayerischen Fernsehen auch gesehen. Er hat schon recht mit seiner Kritik.Bei komplexen Steuerfällen ist es schwierig eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben. Dies läßt sich nicht bestreiten. Ist doch klar, geht es z.b. nur um reines Sparguthaben ist es ziemlich leicht eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben.



    Ich glaube U. H. hatte hier einfach die falschen Steuerfachanwälte wenn sich die Selbstanzeige als nicht Wasserdicht herausgestellt hat. Dafür gibt es Experten im Steuerstrafrecht die sich genau auf solche komplexen Selbstanzeigen spezialisiert haben.

  • Du liegst da nicht richtig. Laut dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes führen kleinste Fehler schon zu der Nichtwirksamkeit der Selbstanzeige. Der wird ja schließlich wissen von was er spricht. Er nimmt sogar das Wort "Falle* in den Mund. (Siehe weiter oben hier im Thread.)
    Es muss da alles auf den Cent genau stimmen wenn es wirksam sein soll.Einfach mehr angeben bringt da auch nichts, es muss genau stimmen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ...Hoeneß ... fehlerfreie Selbstanzeige ...


    "Nicht ganz fehlerfrei" und im grunde "völlig falsch" ist nun aber doch zweierlei....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ... Wer komplex anlegt, der kümmert sich ja sowieso auch um die Komplexität seiner Anlage und führt entsprechend Buch. ...


    Das mag für Uli Hoeneß zutreffen. Ganz allgemein habe ich eher den Eindruck, dass sich reiche Zeitgenossen in der Vergangenheit häufig mit der (vermeintlichen) Steuerfreiheit ködern und dann ihre Berater frei wirken ließen. Lediglich die jährlichen (oder jährlich berichteten) Zuwächse haben in diesen Fällen interessiert.


    Wer kennt nicht die Berichte über Promis, die plötzlich vollkommen pleite waren, weil ihre "Berater" einen Großteil des Vermögens einfach "verzockt" hatten. Gerade bei komplexen Anlagen liefern sich manche Anleger ihren Vertrauten vollkommen aus - was dann auch für die Selbstanzeigen gilt.



    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ... Und mit Fehlerfreiheit ist ja nicht der letzte Cent gemeint, sondern Vollständigkeit und vielleicht noch die Größenordnung. Es dreht einem ja niemand einen Strick draus, wenn man sagt, daß man möglicherweise 100 Millionen hinterzogen hat und am Ende sind es "nur" 30 Millionen. ...


    "Vielleicht noch die Größenordnung?". Hier irrst Du.


    In dem von Dir gebildeten Fall ist das so. Wobei man zudem bedenken muss, dass der vorsorglich viel zu hoch angesetzte Betrag auch noch in der Portokasse schlummern muss, weil er sogleich zur Nachzahlung fällig ist. "Mal eben" den dreifachen Wert schätzen und gleich an die Finanzbehörden überweisen, ist leichter gesagt als getan. Dieser Fall (in dem Abermillionen vorsorglich in die Kassen des Fiskus wandern) dürfte wohl die Ausnahme bleiben.


    Anders herum (versehentlich zu niedrig geschätzt) ist i.d.R. bei maximal 5% Differenz (ein Wert, bei dem schon Wohlwollen angezeigt ist) Schluss mit lustig. Von einer "Größenordnung", die in etwa stimmen muss, kann also keine Rede sein. Ein vergessener Posten (der im übrigen auch eine ganz andere Steuerart betreffen kann, an die zunächst niemand denkt), kann alles zunichte machen. Wohlbemerkt: Ein versehentlich vergessener Posten.



    Eine Selbstanzeige ist mit derart vielen Unwägbarkeiten verbunden, dass sie wirklich nur in eher einfach gelagerten Fällen angeraten werden kann. Wer wie Uli Hoeneß ein notorischer Zocker ist, wird kaum Buch über jede Transaktion führen.


    Er ist auf seine Banken angewiesen ... wobei auch Versehen der Banken zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Sind die von der Bank zur Aufklärung übermittelten Unterlagen unvollständig, kann auch dieser Fehler anderer die Straffreiheit kosten. Werden Formalien nicht eingehalten, ist das selbst dann schädlich für den Steuerpflichtigen, wenn er hierauf wenig oder gar keinen Einfluss hatte.


    Alles in Allem eine Rechtslage, die über vielen Steuerpflichtigen während des gesamten Verfahrens das Schwert des Damokles schweben lässt.



    Edit:
    Andererseits kann die Steuerverwaltung im Vorfeld natürlich über manchen Fehler wohlwollend hinwegsehen. Das wird der Grund sein, warum Selbstanzeigen in den meisten Fällen glimpflich ausgehen. Wird ein Fall aber dann öffentlich, wird man dieses Wohlwollen (wie im Fall Hoeneß) nicht mehr ausüben können, ohne die potenzielle Wählerschaft zu vergrätzen. Dann geht's einem, wie dem Hoeneß. Selbst dann, wenn die Fehler nicht so gravierend waren - denn unter den Augen der Öffentlichkeit wird plötzlich genau hingeschaut.


    Aber auch im übrigen wäre es nicht mein Ding, in wesentlichen Fragen vom Wohlwollen des Sachbearbeiters abhängig zu sein. Selbst wenn er wollte, hätte er noch Vorgesetzte ... und die dann auch wieder. :)


    Klare gesetzliche Regelungen über eine noch akzeptable Fehlertoleranz im Rahmen des Antrags böten Rechtssicherheit. Dann wäre das persönliche Risiko für jeden deutlich kalkulierbarer und auch das "Gmäckle" in der Frage des (aktuell notwendigen) Wohlwollens wäre vom Tisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    "Nicht ganz fehlerfrei" und im grunde "völlig falsch" ist nun aber doch zweierlei....


    Klar ist das nicht das selbe. Bei der Selbstanzeige ist es halt so, auch nicht ganz fehlerfrei führt bereits zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Bei völlig falsch sowieso.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Es ist bei dieser Art der Anzeige ganz einfach:


    Man kann und sollte lieber mehr und ALLES aufdecken, als etwas möglicherweise zu übersehen oder zu verheimlichen. DAS ist der Sinn der Selbstanzeige. ALLES aufzudecken. Denn Steuerbetrug ist strafbar. Da kann man nichts vergessen. Wenn man zuviel Vermögen angibt, kann bei Nachweis, dass es nicht so ist, soagr Steuerrückerstattung verlangt werden. Das muss man(n) sich mal vorstellen: Eine Erstattung von Werten, die man zunächst betrügerisch verbergen wollte und dann strafbefreiend offenlegte.


    Frank:


    Relativismus ist was Feines, oder?


    Zitat

    Vor dem Hintergrund einer


    1. überhaupt noch gar nicht entdeckten Tat (die möglicherweise bis zur Verjährung unentdeckt bliebe) und


    Falsch. Stichwort: Datenaustausch und Steuer-CDs. Die Löcher sind kleiner, enger und Hoeness wusste, das er entdeckt werden würde. Meinst du ernsthaft, das war freiwillig? Also bitte.


    Zitat


    2. der vollen Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (sogar mit Zuschlag)
    .


    Was bei allen Vermögensschäden bei Straftaten so ist. Nur teilweise auf dem zivilrechtlichen Wege. Nichts Neues und nichts, was die Strafbefreiung stützt. Im Gegenteil.


    Zitat


    habe ich gegen die strafbefreiende Wirkung wenig Bedenken.


    Zu vergleichen wäre das etwa mit dem Sachverhalt, dass jemand zu Dir kommt, Dir 125 € übergibt und den Diebstahl eines 100,-€-Scheins aus Deinem Portemonnaie zugesteht, den Du nie nicht vermisst hattest.


    Relativismus. Den Verlust bemerke ich. Irgendwann. Warum sollte eine Handlung nicht strafbar sein, die man als Opfer oder indirekter Betroffener nicht bemerkt?


    Dann müssten deiner Logik nach 30% der Morde oder 80% der (gemeinschädlichen) Sachbeschädigungen straffrei sein.



    Zitat

    Ohne Strafbefreiung gäbe es für den Täter doch überhaupt keinen Anreiz, so zu verfahren. Die Aussicht, für die vollständige Rückabwicklung einer nicht entdeckten Tat auch noch eine empfindliche Strafe kassieren zu müssen, dürfte auch den letzten reumütigen Täter von einer solchen Verfahrensweise abhalten.


    Nun, der Entdeckungsdruck führt zur Selbstanzeige. Der ist in nächster Zeit so groß, dass ich mir sicher bin, dass das Instrument der Selbstanzeige irgendwann verschwinden wird.


    Erste Auswirkungen (noch vor dem erklärten Willen der politischen Parteien, in diesem Bereich NOCH mehr zu tun!):


    http://www.bundesregierung.de/…bstanzeige.html?nn=391850



    Zitat

    Und mit der Steuerhinterziehung dürfen wir natürlich nur Straftaten vergleichen, die ebenfalls vollständig (und auch ein wenig darüber hinaus) wieder gut zu machen sind


    Da bin ich gespannt: Beispiele?

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Nochmal zum Thema "Fehler Dritter":


    Ist es denn tatsächlich so, dass man auch für Fehler seines Steuerberaters oder falsche Auskünfte seiner Bank etc. haftet und bestraft wird? Kann ich fast nicht glauben... Wer nach bestem Wissen und Gewissen agiert (bei der Selbstanzeige) und später taucht doch ein Fehler auf, für den dürfte es wohl kaum derart fatale Folgen haben.


    Eher wird es doch so sein, dass sich nimmersatte Zockertypen ins Fäustchen lachen wenn eine "legalisierende Instanz" nicht gemerkt hat, dass noch andere Leichen im Keller liegen. Irgendwann kommt es aber doch heraus, es ist beweisbar, dass der Steuerschuldner auch davon wusste und nix gesagt hat... Dafür landet man aber zu Recht im Knast, denn das hat mit Ehrlichkeit nichts zu tun und beweist nur, dass derjenige offenbar immer noch nichts verstanden hat.


    Ansonsten muss man als Zocker eben nicht so hantieren, dass man keine ausreichende Dokumentation seiner Geldtransfers mehr hat; wenn ich weiß, dass ich entsprechende Nachweise für das Finanzamt benötige, achte ich doch darauf. Jeder andere Hanswurst wird auch für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Für Fehler in der Steuererklärung ist man auf jeden Fall selbst verantwortlich. Mit der Unterschrift bestätigt man die Richtigkeit der gemachten Angaben gegenüber den Finanzbehörden. Bei eindeutiger nachgewiesener Falschberatung kann man Regreßansprüche gegenüber dem Steuerberater stellen. Die sind da in der Regel auch entsprechend versichert.

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  • bernbayer:
    In strafrechtlicher Hinsicht kann kein "Regreß" genommen werden; genau aus dem Grund, den Printus angeführt hat: Damit niemand die Strafe eines anderen antreten muss, der (wissentlich) getäuscht hat.


    In strafrechtlicher Hinsicht ist immer der Steuerpflichtige verantwortlich.


    Sonst könnte man(n) einen billigen Strohmann für die betrügerischen Aktiengeschäfte hinsichtlich des Finanzamtes und der Gerichtsbarkeit einsetzen.

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