ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Frank aus wedau
Ich habe seinerzeit das Gespräch mit Prof. Mellinghoff im Bayerischen Fernsehen auch gesehen. Er hat schon recht mit seiner Kritik.Bei komplexen Steuerfällen ist es schwierig eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben. Dies läßt sich nicht bestreiten. Ist doch klar, geht es z.b. nur um reines Sparguthaben ist es ziemlich leicht eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben.
Ich glaube U. H. hatte hier einfach die falschen Steuerfachanwälte wenn sich die Selbstanzeige als nicht Wasserdicht herausgestellt hat. Dafür gibt es Experten im Steuerstrafrecht die sich genau auf solche komplexen Selbstanzeigen spezialisiert haben.