Selbst wenn, es gibt im stationären Handel kein "Widerrufsrecht". UNd ich glaube nicht, das ein Händler OHNE Kaufvertrag ein Sofa bestellt. Das die bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, ist was völlig anderes.
@TE:
Händler Frist setzen, dann nach der Frist verzug anmahnen. Dann, aber nur dann, kann man weitere Geschütze auffahren.