ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Ein H... H... ist numal strafbar.
Man hätte ihm ja ein Adolfsbärtchen oder ähnliches verpassen können das wäre wenigstens Lustig.
Der erste Satz ist nur formaler Natur und somit "typisch borniert deutsch", wie wir gern im Ausland gesehen werden. Die Justiz kann das auch souveräner handhaben.
Zum Bärtchen: ja wäre möglich und genauso verstanden worden, aber hier war das von der Zeitschrift gewählte Format eben ein fiktiver Leserbrief und kein Bild - das sollte man respektieren. Vielleicht wäre die fiktive Schlussformel "Heil Adolf" unverfänglicher gewesen, aber das ist doch Korinthenkackerei...