ZitatOriginal geschrieben von Hallenser1
Goyale meinte wohl,dass dir bei solchen Sachen ein Sonderkündigungsrecht zusteht !?
Das meinte ich auch. Aber vor allem das Nachdenken über den Sinn eines Handyvertrages.
Wenn aber der Fragesteller eh nur am WE zu hause ist (
), dann lässt sich im WLAN mit der neuen App sicherlich etwas machen.