Zitat[...]wo diese doch bei öffentlichem Interesse keine Gültigkeit hat.
ich glaube nicht das es diese Gesetzauslegung gibt, zumal die Tat ja nun nicht mehr abzuwenden ist. Aber belehre mich eines besseren ..
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Zitat[...]wo diese doch bei öffentlichem Interesse keine Gültigkeit hat.
ich glaube nicht das es diese Gesetzauslegung gibt, zumal die Tat ja nun nicht mehr abzuwenden ist. Aber belehre mich eines besseren ..
Germanwings: Was uns verschwiegen wird
Im übrigen überwiegt bei solch einem Ereignis das öffentliche Interesse gegenüber dem Persönlichkeitsrecht. Siehe hierzu: BVerfG AfP 2000, 76, 80
ZitatOriginal geschrieben von SAR
ich glaube nicht das es diese Gesetzauslegung gibt, zumal die Tat ja nun nicht mehr abzuwenden ist. Aber belehre mich eines besseren ..
Die Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus dem Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1984 - ÄrzteG)
Berufsgeheimnis
§ 26.
(1) Der Arzt ist zur Wahrung der ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse verpflichtet.
(2) Die im Abs. 1 vorgesehene Verpflichtung besteht nicht, wenn
1. die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedrohte Person den Arzt von der Geheimhaltung entbunden hat,
2. die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt durch Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege gerechtfertigt ist,
3. nach gesetzlichen Vorschriften eine Meldung des Arztes über den Gesundheitszustand bestimmter Personen vorgeschrieben ist,
4. Mitteilungen oder Befunde des Arztes über Krankheiten und Gebrechen des Versicherten an Träger der Sozialversicherung erforderlich sind.
(3) Außer im Falle einer behördlichen Anfrage nach Abs. 2 Z 2 kann der Arzt eine Erklärung darüber, ob ein Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege an der Offenbarung des Geheimnisses vorliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde verlangen.
Quelle: http://www.uniqa.at/uniqaat/cm…ung/Schweigepflicht.xhtml
Seit wann unterliegt Montabaur österreichischen Gesetzen?
Eine Offenbarungspflicht gibt es in D nur im Falle einer Ankündigung anzeigepflichtiger Straftaten, um diese zu verhindern. Da die Tat schon vollendet ist, spielt das aber keine Rolle mehr.
ZitatOriginal geschrieben von archie83
Seit wann unterliegt Montabaur österreichischen Gesetzen?
Eine Offenbarungspflicht gibt es in D nur im Falle einer Ankündigung anzeigepflichtiger Straftaten, um diese zu verhindern.
Ah, ok, wusste nicht, dass es hier Unterschiede gibt.
ZitatOriginal geschrieben von Nokia6233
Germanwings: Was uns verschwiegen wird
Im übrigen überwiegt bei solch einem Ereignis das öffentliche Interesse gegenüber dem Persönlichkeitsrecht. Siehe hierzu: BVerfG AfP 2000, 76, 80
Udo Ulfkotte ist laut Presseberichten selbst ein psychisch gestörter Paranoiker.
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Was mich wundert, ist, dass man sich auf die ärztliche Schweigepflicht hinsichtlich seiner Erkrankung beruft, wo diese doch bei öffentlichem Interesse keine Gültigkeit hat.
Zumindest existiert die Aussage der Uni-Klinik Düsseldorf, wonach die behandelte Erkrankung nicht psychischer Natur war. Das nimmt manchen Gerüchten schon einmal den Wind aus den Segeln.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Zumindest existiert die Aussage der Uni-Klinik Düsseldorf, wonach die behandelte Erkrankung nicht psychischer Natur war. Das nimmt manchen Gerüchten schon einmal den Wind aus den Segeln.
Aber wenn es nicht psychisch war, sondern organisch, dann sollte man das doch publik machen, denn wenn er gar bewusstlos geworden ist und das Ganze eine Verkettung tragischer Umstände war, wäre dem vermuteten Vorsatz die Grundlage entzogen.
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Aber wenn es nicht psychisch war, sondern organisch, dann sollte man das doch publik machen, denn wenn er gar bewusstlos geworden ist und das Ganze eine Verkettung tragischer Umstände war, wäre dem vermuteten Vorsatz die Grundlage entzogen.
Es wurde doch gesagt, dass man die Behörden unterstütze!
Da sind diese Informationen und Unterlagen richtig - bei der Presse hingegen nicht.
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