Ja, habe mich damals durch die Werbung im TV blenden lassen. Da gab es ja noch keine Klagen durch den ADAC oder der Verbraucherzentrale. Die waren quasi die ersten.
Volkswagen: Der VW-Skandal um manipulierte Diesel Abgaswerte
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Man hätte damals Anzeige wegen Betrugs stellen sollen.
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Ich wäre froh, wenn ich mal meine Entschädigung bekommen würde. Habe damals leider den Fehler gemacht und mich der MyRight angeschlossen. Fehler! Hätte man sich der Verbraucherzentrale angeschlossen, wäre alles abgeschlossen
Finanztip hatte ursprünglich myright und vw-verhandlung empfohlen - siehe den Ausklapp-Text "Warum wir VW-Verhandlung und Myright empfohlen haben".
Mit der Wahl für vw-verhandlung hatte ich wohl die glückliche Hand, das war damals und auch zwischendurch jedoch noch gar nicht absehbar. VW-Verhandlung bzw. die damit beauftragte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat zwischendurch öfter die Strategie gewechselt und kam mir nicht immer wie die beste Wahl vor.
Mein Ergebnis nach dem einen Prozesstag vor dem Landgericht und anschließendem Vergleich war dann aber auch nach Abzug der Erfolgsbeteiligung sogar besser als es mit der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gewesen wäre - jedoch nur, weil ich Wenigfahrer bin und der quasi nur nach gefahrenen Kilometern bemessene Nutzungsabzug relativ gering war.
Vielfahrer (bei Diesel ja eigentlich der Normalfall) kamen bei der Musterfeststellungsklage besser weg - aber auch das war initial noch gar nicht absehbar.
Insofern war ich letztendlich doch zufrieden mit dem eingeschlagenen Weg und dem erzielten Ergebnis - es hätte wie gesagt aber auch ganz anders kommen können, war meinerseits eher Glück als Verstand.
Es gab auch andere Fälle, bei denen zwischen gar nichts (Null Entschädiung seitens VW) oder aber auch alles gewonnen (Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen) vieles möglich war - je nach Landgericht, und je nach Qualität der eigenen anwaltlichen Vertretung.
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Kunden, deren Autos vom Dieselskandal betroffen sind, könnten bald gegen VW vorgehen:
Der EuGH erklärte sogenannte Thermofenster in den Software-Updates für nicht zulässig.
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Für die ursprüngliche Software-Schummelei (Abgasreinigung funktionierte nur auf dem Prüfstand) ist die Verjährungsfrist längst abgelaufen.
Nun dürfte das Datum des Software-Updates mit Thermofenster ausschlaggebend für eine neue Frist sein - aber nur für die, welche sich noch nicht mit VW verglichen haben.
ZitatDie Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ist aber auch für andere nationale Gerichte bindend, weswegen sie Auswirkungen auf Fälle in der ganzen EU haben kann. Die österreichischen Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in den konkreten Fällen zum Motorschutz notwendig war und ob es keine andere Lösung gab.
Na ja, damit ist der Drops aber noch nicht gelutscht - denn was bei dieser Prüfung herauskommt bzw. ob es "eine andere Lösung gab", das dürfte strittig sein.
Aber für mich (und viele andere) ist der Drops durchaus schon gelutscht, weil mit der Annahme des Vergleichs jegliche zukünftige Ansprüche in der Sache ausgeschlossen wurden.
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Aber für mich (und viele andere) ist der Drops durchaus schon gelutscht, weil mit der Annahme des Vergleichs jegliche zukünftige Ansprüche in der Sache ausgeschlossen wurden.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Denn wie Du oben sagst, handelt es sich um eine neue Schummelei (sofern anders lösbar gewesen) und und da handelt es sich auch um eine neue Rechtsangelegenheit. Durch den Vergleich hat sich VW bestimmt keine Freiheit für alle zukünftigen Fehler erkauft.
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Für mich heißen die seit einiger Zeit BW (Betrugs Wagen), da sie damit mehr zu tun haben, wie dem "Volk"...
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wie Du oben sagst, handelt es sich um eine neue Schummelei (sofern anders lösbar gewesen) und und da handelt es sich auch um eine neue Rechtsangelegenheit. Durch den Vergleich hat sich VW bestimmt keine Freiheit für alle zukünftigen Fehler erkauft.
Ich muss nochmal in den genauen Vergleichstext schauen. Um einen "zukünftigen Fehler" handelt es sich insofern nicht, als dass das Software-Update zum Zeitpunkt des Vergleichs bereits aufgespielt war. Ich meine mich zu erinnern, dass die Vergleichssumme nur gegen Akzeptanz des damaligen Ist-Zustands und Ausschließen neuer Ansprüche gezahlt wurde.
Aber falls du Recht hast, dann dürfte das wieder zum gefundenen Fressen für die einschlägigen Klagekanzleien werden - in meinem Fall haben sie sogar schon alle relevanten Daten (incl. Software-Update) im System - es sei denn, diese Daten wurden inzwischen wieder gelöscht.
Oder aber VW beugt sich dem neuen Urteil und spielt ein Software-Update ohne Thermofenster auf. Dass dann innerhalb kürzester Zeit Teile verrußen und viel früher ausgetauscht werden müssen ist dann eher ein Problem für den Kunden - VW gibt den Diesel-Motor mittelfristig sowieso auf, diesbezüglich gibt es gar keinen Ruf mehr zu verlieren....
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