ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Aber kündigen zum Ablauf der 2 Jahre kann man schon oder fällt das auch unter die Nichts-tun-Option und wäre schädlich für den Eigentumsübergang?
Und gehe ich recht in der Annahme dass, wenn man denn "geräteeigentumsunschädlich" kündigen kann, man auch ohne Einlösen dieses Treuegutscheins zum Ende der 2 Jahre die zukünftigen Konditionen bei einer VVL verhandeln kann und diese dann ggf. ebenfalls "geräteeigentumsunschädlich" vonstatten geht?
Meine Info zur Nichterforderlichkeit einer Handlung bezog sich natürlich ausschließlich auf die Frage zu dem Mietgerät bzw. dem Treuegutschein. Der Mobilfunkvertrag bleibt davon natürlich vollkommen unberührt und muss auch gekündigt werden wenn man nicht möchte, dass sich dieser von selbst um weitere 12 Monate verlängert. Auch hat eine eventuelle aktive VVL keinerlei Einfluss auf ein bestehendes Mietgerät. Die Kosten für selbiges enden automatisch zum Ende der genannten 24-monatigen Laufzeit des Mietgerätevertrags, auch wenn der Mobilfunkvertrag weiterläuft oder gar wieder ein neues Mietgerät zuzugebucht wird. Wobei ich jetzt mal nicht davon ausgehe dass man in 2 Jahren noch Base Verträge verlängern kann, da die Marke als solche ja demnächst eingestellt werden soll.