ZitatOriginal geschrieben von FloHech
Der Begriff "unbegrenztes Datenvolumen" wird mit Sicherheit wegfallen
Welcher Anbieter verwendet den denn noch?
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ZitatOriginal geschrieben von FloHech
Der Begriff "unbegrenztes Datenvolumen" wird mit Sicherheit wegfallen
Welcher Anbieter verwendet den denn noch?
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Welcher Anbieter verwendet den denn noch?
Das ist nicht so einfach, das einfach zu ändern.
Da muss jeder Kunde erst zustimmen.
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Welcher Anbieter verwendet den denn noch?
ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Das ist nicht so einfach, das einfach zu ändern.
Da muss jeder Kunde erst zustimmen.
??
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
??
Wenn das ein bestehender Vertrag ist, kann man nicht einfach die AGB ändern, ohne das der Kunde zustimmt.
ZitatOriginal geschrieben von rems
Wenn das ein bestehender Vertrag ist, kann man nicht einfach die AGB ändern, ohne das der Kunde zustimmt.
Ja, das ist richtig. Habe ich auch gar nicht behauptet, dass das ginge.
Hier mal ein journalistischer Beitrag aus der Kategorie "Gar nichts kapiert":
Hammer-Urteil! Gericht verbietet Daten-Drosselung auf Smartphones (express.de)
Edit: Link gefixt
ZitatOriginal geschrieben von rems
Wenn das ein bestehender Vertrag ist, kann man nicht einfach die AGB ändern, ohne das der Kunde zustimmt.
Oh, sollte ein Zitat eins über Dir sein.
Eine Schande, dass das Forum keine Mobile version hat. Die Buttons sind zu klein.
Ah, dann ergibt es Sinn. :top:
Wobei ich FloHech so verstanden habe, dass er zukünftige Verträge meint. Daher meine Frage, welcher Anbieter überhaupt noch von "unbegrenztem Datenvolumen" spricht.
In bestehenden Verträgen fällt einfach der unwirksame Teil der AGB-Klauseln weg und es bleibt "unbegrenztes Datenvolumen" übrig. Von daher wird es schon interessant, ob das Urteil rechtskräftig wird.
ZitatOriginal geschrieben von FloHech
Der Begriff "unbegrenztes Datenvolumen" wird mit Sicherheit wegfallen bzw. wird mit Fußnote deutlich gekennzeichnet. Ansonsten wird sich nichts ändern...
wird sich auch nicht denn es geht um ein Produkt von Base welches nicht mehr vermarktet wird. Wenn man das richtig liest wurde dieser Begriff schon vorher nicht mehr benutzt, warum das ausgeklagt worden ist keine Ahnung.
Das Urteil kann sich die Verbraucherzentrale schön einrahmen.
Gruß Marco
Es wird aber nichts an der Drossel ändern. Allerdings können die Bundesnetzagentur die Begrifflichkeit Flatrate definieren. Durch eine Mindesgeschwindigkeit bei der Drossel.
Sehe ich nicht, wie das zu einer Mindestdrosselgeschwindigkeit führen könnte, zu einer komplett unlimierten Trueflat auch nicht.
Ob wie heute 16, 32 oder 64 kbit/s oder, ob 128, 256 oder 384 kbit/s, wie von vielen gewünscht/erträumt, ist doch hinsichtlich der (Un)brauchbarkeit eine sehr persönliche Definitionsfrage. Aber schon die Unbegrenztheit ist ja sowieso bei jedwedem Durchsatz durch eben diesen und die volle Ausschöpfung der Zeit begrenzt. Auch 100 mbit/s finden durch Multiplikation mit der Monatslänge ein definiertes, in der Praxis nicht erreichbares Ende, wie das auch bei 16 kbit/s der Fall ist. Auch mit den immer noch verbreiteten 64 kbit-Drosseln sind ja noch 15 GByte pro Monat übertragbar. Das ist mehr als was über 99% aller Mobilfunkverträge an ungedrosseltem Volumen beinhalten.
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