BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von LegendE
    Zum Laienverständnis: Wie wäre denn der reguläre Weg für den Anbieter eine Option aus welchem Grunde auch immer abzukündigen und nicht mehr anzubieten? Optionsänderung zum Kundenvorteil sind letzlich auch immer möglich.


    Optionskündigungen sind vertraglich nicht vorgesehen. Das hätte BASE durchaus vorsehen können. Haben sie aber nicht.


    Also käme eine Optionskündigung wahrscheinlich einer Teilkündigung gleich.


    Teilkündigungen sind bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich unzulässig.


    Angenommen, O² schaltet 2G und 3G ab, dann könnte sich O² möglicherweise damit rauswinden, daß diese Pakete vertraglich nicht für LTE freigeschaltet werden müssen.

  • Zitat: Original geschrieben von LegendE
    Zum Laienverständnis: Wie wäre denn der reguläre Weg für den Anbieter eine Option aus welchem Grunde auch immer abzukündigen und nicht mehr anzubieten? Optionsänderung zum Kundenvorteil sind letzlich auch immer möglich.



    Ihr müßt einfach mal davon runterkommen, daß hier irgendetwas eine "Option" oder ein "Pack" oder was auch immer ist.


    Es gibt einen Vertrag, der Inhalt ist im grünen, gelben, blauen Heft geregelt. In welchem Umfang man die dort festgeschriebenen !!! Leistungen in Anspruch nimmt, hängt davon ab, was man im JEWEILIGEN Monat bucht und bezahlt.


    Werden nun sogenannte "Optionen" verbessert, also die Leistung dort ausgeweitet, so ist das insofern irrelevant, da die vertraglich zugesicherten Leistungen nach wie vor erbracht werden. In diesem Fall wird dann eine Mehrleistung erbracht, zu der der Vertragspartner, hier "Netzbetreiber" grundsätzlich nicht verpflichtet wäre.


    Daher ist das möglich.

  • Wenn das alles so klar ist, müsste dem Anbieter mit eigener Rechtsabteilung auch klar sein, dass man nicht einfach eine SMS verschickt (die viele vielleicht gar nicht bekommen), dass etwas eingeschränkt/abgestellt wird. Eine entsprechende Ansage eines Gerichts oder der Aufsichtbehörde (BNetzA) sollte dann Klärung bringen. Mir kommt das Anbieterverhalten vor wie 'man kann es ja mal versuchen'.

  • Re: Re: Re: Re: Antwort auf den Widerspruch seitens o2


    Seite 102 Eintrag 2.39Uhr



    Ich begründe das nochmal kurz wegen der Aktualität:


    Im Thread http://www.telefon-treff.de/sh…adid=586933&pagenumber=14


    Eintrag Seite 14 um 17.23Uhr schreibt "KaraKasirga":


    Zitat

    Original geschrieben von KaraKasirga
    Ich habe am Wochenende O2 Basic Flex abgeschlossen online. Habe gekündigt und gestern VVL angerufen, die haben mir Telefon flat und 8GB für 24,95€ angeboten.


    Heute habe ich Kundenrückgewinnung 08005836389 angerufen aber nr. funktioniert nicht. Mit der Hinweis, das dieser nr. mit zeitlich begrenzter aktion erreichtbar ist. Ich hoffe das die mich anrufen.


    Also immer Vorsicht mit den jungen Pferden.

  • Servus zusammen,


    hier geht's ja heiß her.


    Danke an jof, Franky57 et al. für weiterführende Informationen, bin gespannt, wie's weiter geht und hoffe, dass die Thematik ab jetzt ohne die Selbsttherapie/Selbstversicherung (?) bestimmter Personen behandelt wird.


    Das nimmt ja teils manische Züge an, allein der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht. Nach dem Motto: "Ich kann's nicht brauchen, also sollst Du's auch nicht haben!" Wie kleinkariert.


    Im Alltag würde eine solche unsachliche und nicht zielführende Pöbelei des Protagonisten durch Abkanzeln beendet. Im Forum ist das jedoch schwerlich möglich. Jeder blamiert sich halt, so gut er kann.


    Aus meiner Sicht sollte man jedoch nicht zu hart mit diesem "altgedienten" Foristen ins Gericht gehen. Vielleicht braucht er nur ein bisschen Aufmunterung.


    Alternativ zur Sperrung dieser Person könnten die Moderatoren jedoch seine häufig wiederholten ausführlichen Beschreibungen zur persönlichen Vertragskonfiguration ganz oben anpinnen, so dass er selbst es jederzeit in exponierter Position nachlesen kann. Vielleicht hilft ihm das weiter und das offensichtliche Aufmerksamkeitsdefizit wird behoben.


    So, die Hühner krähen und der Hahn gackert, hab noch ein bisschen Drecksarbeit vor mir. :D


    Schönen Abend zusammen!
    Werner :)

  • Zitat

    Original geschrieben von LegendE
    Wenn das alles so klar ist, müsste dem Anbieter mit eigener Rechtsabteilung auch klar sein, dass man nicht einfach eine SMS verschickt (die viele vielleicht gar nicht bekommen), dass etwas eingeschränkt/abgestellt wird. Eine entsprechende Ansage eines Gerichts oder der Aufsichtbehörde (BNetzA) sollte dann Klärung bringen. Mir kommt das Anbieterverhalten vor wie 'man kann es ja mal versuchen'.

    Beim Roaming hat TEF die Regelung gezielt falsch verstanden und war fest davon überzeugt das 0+5,95=23 sind.


    Das primäre Problem ist das selbst wenn ein Gericht schnell entscheidet es einige Monate dauern wird bis eine rechtskräftige Entscheidung gefällt wird. TEF kann daher das Problem einfach aussitzen und drauf spekulieren das bis zur Entscheidung ein Großteil kapituliert hat. Die verbleibenden kündigt man im Oktober wegen Nichtnutzung, denn es ist davon auszugehen das viele ihre Karte nach den Ende IP+ nicht mehr nutzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    TEF kann daher das Problem einfach aussitzen und drauf spekulieren das bis zur Entscheidung ein Großteil kapituliert hat. Die verbleibenden kündigt man im Oktober wegen Nichtnutzung, denn es ist davon auszugehen das viele ihre Karte nach den Ende IP+ nicht mehr nutzen.


    Interessanter Aspekt.


    Aber wenn mir O² gar nicht die Möglichkeit gibt, die vertragliche Option meiner Wahl zu buchen, können diese Leute sich auch nicht auf "Nichtnutzung" bei Abschaltung berufen.


    Da passiert nix.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57 Aber wenn mir O² gar nicht die Möglichkeit gibt, die vertragliche Option meiner Wahl zu buchen, können diese Leute sich auch nicht auf "Nichtnutzung" bei Abschaltung berufen.


    Da passiert nix.


    1. Die Karte ist ja weiter für Telefonie, SMS und Volumenbasierter Abrechnung nutzbar. 2. Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Kündigung wäre ein gesonderter Gerichtsprozess mit Prozessrisiko. 3. TEF ist außergewöhnlich Kreativ wenn es ums verarschen von Kunden geht. 4. TEF kann sich einen 'ewigen' Prozess leisten und hat daher mehr Ausdauer.

  • Ja, das "Aussitzen" ist häufig ein probates Mittel, insbesondere weil der "kleine Mann" Klagen scheut wie der Teufel das Weihwasser, und (so scheint es) panische Angst vor dem Gang zum Anwalt hat (irgendwie nach dem Motto "bist Du nicht rechtsschutzversichert, treibt Dich der Gang zum Anwalt in die Privatinsolvenz").


    War gerade heute Vormittag beruflich bedingt beim Anwalt, der gab den Rat" dann lasst euch doch verklagen , dann müsst ihr aktuell keine Zeit in Berechnungen und Antwortschreiben und Diskussionen verschwenden". Forderung ablehnen und abwarten, ob die Gegenpartei wirklich ernst macht (und mit Gutachten o.ä. in Vorleistungen treten wird...)

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