Kunden Blacklists bei Providern?

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1 Es wäre erstmal schön, wenn Du mit der ganzen Wahrheit rausrücken würdest.


    In der TE steht die ganze Wahrheit.
    Oder wie meinst Du das?

  • Er meint mit welchem Anbieter es mal was für ein Problem gab das man überhaupt erstmal auf der Liste landen würde. Da kommt man ja nicht aus Lust und Laune drauf.

  • Re: Re: Kunden Blacklists bei Providern?


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Kein freier Port (anders ausgedrückt: keine Leitung frei).

    Keine freie Kupfer-Doppelader und kein Port auf der Linecard im DSLAM sind zwei ganz verschiedene Dinge.

  • Zitat

    Original geschrieben von latte.m
    Sind NB eigentlich gegenüber den Kunden für solche Einträge auskunftsplichtig?
    Oder geht man besser gleich zum Anwalt? Gibt es da Spezialisten?


    Du kannst den Provider nicht zwingen, die als Kunden zu nehmen, von daher sind die Ablehnungsgründe egal.


    Ich glaube nicht mal, das die Provider die Ablehnungsgründe mitteilen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Google mal nach FPP ( Fraud Prevention Pool ).
    Da sammeln alle NB´s ihre schwarzen Schäfchen.


    Aber auch da duerfen nur Zahlungsausfaelle und sowas mitgeteilt werden.


    Das Posting vom Threadersteller klingt eher danach als haette es keine Zahlungsfaelle gegeben, sondern eher andere Sachen, wie z.B. Reklamationen oder Onlinebestellungen von Hardware und anschliessend Widerruf.


    Sowas darf nicht an den FPP weitergegeben werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Aber auch da duerfen nur Zahlungsausfaelle und sowas mitgeteilt werden..


    Da bin ich mir nicht so sicher.


    Der FPP wurde von den Provider/Netzbetreibern gegründet und bezahlt und dient dazu sich von unseriösen Kunden zu schützen.
    Was die Provider am Ende alles über einen Kunden speichern, werden die dem Kunden ehn icht mitteilen (müssen). Egal ob es seine Zahlungsmoral ist oder ob es andere Fälle gab, die das "Kundenverhältniss stören könnten", z.b. Betrugsversuche.

  • Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom

    Da bin ich mir nicht so sicher.


    Es dürfen, ähnlich wie bei der Schufa, auch Daten bestehender Verträge übermittelt werden, soweit diese Daten zum Schutz vor Leistungsmissbrauch erforderlich sind. Geregelt ist das jeweils in den AGB.


    Zitat

    Was die Provider am Ende alles über einen Kunden speichern, werden die dem Kunden ehn icht mitteilen (müssen).


    Auf Anfrage müssen sie das schon (§ 34 BDSG), wie auch Telefonicer schon schrieb. Auch bei Bürgel (Betreiber des FPP) kann man eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.

  • Tatsächlich wurde lt. einem ehemaligen hochrangigen Mitarbeiter eines Netzbetreibers der FPP auch schon dazu genutzt Topkunden an sich zu binden - die haben dann nämlich nirgendwo anders mehr einen Vertrag bekommen :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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