ZitatOriginal geschrieben von t-tommy1 Es wäre erstmal schön, wenn Du mit der ganzen Wahrheit rausrücken würdest.
In der TE steht die ganze Wahrheit.
Oder wie meinst Du das?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von t-tommy1 Es wäre erstmal schön, wenn Du mit der ganzen Wahrheit rausrücken würdest.
In der TE steht die ganze Wahrheit.
Oder wie meinst Du das?
Er meint mit welchem Anbieter es mal was für ein Problem gab das man überhaupt erstmal auf der Liste landen würde. Da kommt man ja nicht aus Lust und Laune drauf.
Re: Re: Kunden Blacklists bei Providern?
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Kein freier Port (anders ausgedrückt: keine Leitung frei).
Keine freie Kupfer-Doppelader und kein Port auf der Linecard im DSLAM sind zwei ganz verschiedene Dinge.
ZitatOriginal geschrieben von latte.m
Sind NB eigentlich gegenüber den Kunden für solche Einträge auskunftsplichtig?
Oder geht man besser gleich zum Anwalt? Gibt es da Spezialisten?
Du kannst den Provider nicht zwingen, die als Kunden zu nehmen, von daher sind die Ablehnungsgründe egal.
Ich glaube nicht mal, das die Provider die Ablehnungsgründe mitteilen müssen.
Du kannst eine Selbstauskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz anfordern https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Selbstauskunft, aber Gründe müssen nicht genannt werden. Da hilft dann auch ein Anwalt nicht weiter, außer du willst einen analogen Telefonanschluss haben.
ZitatOriginal geschrieben von mr2000
Google mal nach FPP ( Fraud Prevention Pool ).
Da sammeln alle NB´s ihre schwarzen Schäfchen.
Aber auch da duerfen nur Zahlungsausfaelle und sowas mitgeteilt werden.
Das Posting vom Threadersteller klingt eher danach als haette es keine Zahlungsfaelle gegeben, sondern eher andere Sachen, wie z.B. Reklamationen oder Onlinebestellungen von Hardware und anschliessend Widerruf.
Sowas darf nicht an den FPP weitergegeben werden.
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Aber auch da duerfen nur Zahlungsausfaelle und sowas mitgeteilt werden..
Da bin ich mir nicht so sicher.
Der FPP wurde von den Provider/Netzbetreibern gegründet und bezahlt und dient dazu sich von unseriösen Kunden zu schützen.
Was die Provider am Ende alles über einen Kunden speichern, werden die dem Kunden ehn icht mitteilen (müssen). Egal ob es seine Zahlungsmoral ist oder ob es andere Fälle gab, die das "Kundenverhältniss stören könnten", z.b. Betrugsversuche.
ZitatOriginal geschrieben von VoIPTom
Da bin ich mir nicht so sicher.
Es dürfen, ähnlich wie bei der Schufa, auch Daten bestehender Verträge übermittelt werden, soweit diese Daten zum Schutz vor Leistungsmissbrauch erforderlich sind. Geregelt ist das jeweils in den AGB.
ZitatWas die Provider am Ende alles über einen Kunden speichern, werden die dem Kunden ehn icht mitteilen (müssen).
Auf Anfrage müssen sie das schon (§ 34 BDSG), wie auch Telefonicer schon schrieb. Auch bei Bürgel (Betreiber des FPP) kann man eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.
Tatsächlich wurde lt. einem ehemaligen hochrangigen Mitarbeiter eines Netzbetreibers der FPP auch schon dazu genutzt Topkunden an sich zu binden - die haben dann nämlich nirgendwo anders mehr einen Vertrag bekommen :top:
Quelle, oder kennst du sowas schon. Wenn man in sowas landet ohne etwas gemacht zu haben würde ich Anzeige wegen übler Nachrede stellen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!