BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Genau diese AGB hat sich eplus doch aber selbst auferlegt. Sie hätten doch anders lautende Vereinbarungen treffen können. Haben sie aber nicht...


    migolf


    Diese AGB gelten nicht für Optionen. Sondern für den Hauptvertrag und der ist unangetastet geblieben. Ist es so schwer zu verstehen :(

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BornToRun
    Der springende Punkt ist doch der, dass die Option eine Laufzeit von 30 Tagen hat. Mit einer Buchung dieser Option, mit der man für 30 Tage eine genau spezifizierte Leistung bereitgestellt bekommt, erwirbt man doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf, dass diese Option im Folgemonat zu den gleichen Konditionen bzw. überhaupt wieder bereitgestellt werden muss. Oder nicht nur im Folgemonat, sondern gleich bis zum Sankt-Nimmerleinstag (was ja die logische Konsequenz wäre, wenn man das mal weiterspinnt). Diese Erwartung ist doch vollkommen weltfremd, weil dann doch überhaupt kein Anbieter mehr aus irgendeiner jemals angebotenen Option wieder heraus käme.


    Du hast schon recht und genau aus dem Grund bieten Anbieter dieses und jenes als Option an.
    Denn sonst könnten Sie es gleich zum Vertragsbestandteil machen. Machen Sie aber nicht, sondern stellen diese Optionen >>>NOCHMALS<<< zusätzlich bereit.


    Daher greift hier:


    Zitat

    Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für „BASE GO“ Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt, gelten
    separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abwei-
    chenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten.
    Änderungen einer „BASE GO“ Zusatzdienst-
    leistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE GO“ Mobilfunkvertrags.


    Und folglich wäre nun interessant, ob jemand bei Buchung des Urlaubspakets ein Screenshot gemacht hat. Nur das könnte uns weiterhelfen.


    Ansonsten könnte jeder nun als einzigen Ausweg um sein Recht durchzusetzen, zum 01.06. kündigen. Nur das MUSS o2 akzeptieren... :)



    Aber gerne könnt ihr weiterhin dem Messingschild-Franky sein Rat folgen und widersprechen was das Zeug hält. Wenn es euch gut tut, macht es. Seelenruhe soll ja beruhigend sein... Widerspruch an o2... :D War mir neu, dass Telefonica neuerdings eine Behörde ist... :confused:

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BornToRun
    Der springende Punkt ist doch der, dass die Option eine Laufzeit von 30 Tagen hat. Mit einer Buchung dieser Option, mit der man für 30 Tage eine genau spezifizierte Leistung bereitgestellt bekommt, erwirbt man doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf, dass diese Option im Folgemonat zu den gleichen Konditionen bzw. überhaupt wieder bereitgestellt werden muss.Oder nicht nur im Folgemonat, sondern gleich bis zum Sankt-Nimmerleinstag (was ja die logische Konsequenz wäre, wenn man das mal weiterspinnt). Diese Erwartung ist doch vollkommen weltfremd, weil dann doch überhaupt kein Anbieter mehr aus irgendeiner jemals angebotenen Option wieder heraus käme.


    Natürlich nicht, aber die Streichung aller verfügbaren Optionen ist eine wesentliche Vertragsänderung die zu Sonderkündigung führen sollte. Eine solche wird aber seitens o2 nicht eingeräumt. Sie erwarten tatsächlich, das der Kunde weiterhin per MB zahlen soll

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Natürlich nicht, aber die Streichung aller verfügbaren Optionen ist eine wesentliche Vertragsänderung die zu Sonderkündigung führen sollte. Eine solche wird aber seitens o2 nicht eingeräumt. Sie erwarten tatsächlich, das der Kunde weiterhin per MB zahlen soll


    Doch das Recht der außerordentlichen Kündigung haben nun alle betroffenen und diese sollte demnach nach Ausspruch auch eingeräumt werden. Eine Sonderkündigung wäre hier der falsche Ansatz!


    Außerordentlich = Ja
    Sonder = Nein

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Selbst wenn TEF die außerordentliche Kündigung zum 1.6. nicht akzeptiert sind die Mehrkosten bei einer ordentlichen Kündigung ohne gebuchte Option im Bereich von 0€. Viel spannender ist Frage wie lange TEF braucht um das Guthaben zu auszuz und ob man überhaupt ans Guthaben kommt wenn die Karte auf eine fremde Person registriert ist.

  • So jetzt kommt das spannendste im ganzen Thread. Ich habe bei Google (i love it) tatsächlich etwas gefunden zur Buchung.


    Quelle:
    http://webappsundgadgets.de/tag/eplus/







    Und genau das haben wir alle akzeptiert...
    Eine Option mit einer separaten Laufzeit: 30 Tage.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Selbst wenn TEF die außerordentliche Kündigung zum 1.6. nicht akzeptiert sind die Mehrkosten bei einer ordentlichen Kündigung ohne gebuchte Option im Bereich von 0€. Viel spannender ist Frage wie lange TEF braucht um das Guthaben zu auszuz und ob man überhaupt ans Guthaben kommt wenn die Karte auf eine fremde Person registriert ist.


    Etwa 6 Wochen. Das war bei o2 auch immer etwas langsamer als bei Eplus. Wenn die Karte nicht an dich registriert ist, kannst du sie immer noch umregistrieren und erst dann die außerordentliche Kündigung aussprechen.


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    So jetzt kommt das spannendste im ganzen Thread. Ich habe bei Google (i love it) tatsächlich etwas gefunden zur Buchung.


    Quelle:
    Und genau das haben wir alle akzeptiert...
    30 Tage.


    Das stand immer ausser Frage, alle 30 Tage konnte Schluss sein. Im Wesentlichen entsprach das auch den Erwartungen, dass es sich um ein Testballon von Eplus gehandelt hat um die Netzlast auszutesten. Aber wenn das ganze ein Ende hat, sollte o2 es wenigstens richtig und rechtskonform machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger


    Das stand immer ausser Frage, alle 30 Tage konnte Schluss sein. Im Wesentlichen entsprach das auch den Erwartungen, dass es sich um ein Testballon von Eplus gehandelt hat um die Netzlast auszutesten. Aber wenn das ganze ein Ende hat, sollte o2 es wenigstens richtig und rechtskonform machen.


    Ich sehe keinen Rechtsbruch. Wo soll dieser denn herbeigeführt sein? Es wurde korrekt nach 30 Tagen gekündigt. Dem Vertragspartner gebiet nun die Möglichkeit, außerordentlich zum 01.06. mit Wegfall der Option zu kündigen.


    Vielleicht noch eine kleine Anekdote, denn die formal juristische Auffassung ist folgende:
    Eine Option ist die Möglichkeit für den Berechtigten, durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag zustande zu bringen oder zu verlängern.


    Abgrenzungskriterium zwischen dem Hauptvertrag und der Option ist demnach, dass im Falle des Ersteren der Berechtigte ein Recht auf die gezeichneten Hauptvertragsbedingungen hat, während bei Letzterem allein durch Ausübung des Optionsrechtes ein "zusätzlicher" Vertrag zustande kommt.


    Wer mit der gültigen Rechtsauffassung nicht einverstanden ist, dem bleibt der Klageweg. Kein Jener muss etwas hinnehmen, wenn er sich benachteiligt fühlt. Jeder hat das Recht, hiergegen vorzugehen nur sehe ich persönlich die Erfolgschancen mit mehr als schlecht. :rolleyes:

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Alle wichtigen Informationen stehen auf Seite 1 bis 4 mit Begründungen.


    Für "altaso", welcher ungültige AGB von Telefonica hinzudichtet und sonstiges "Recht" erfindet:
    Ich weiß auch nicht, was er überhaupt bezweckt. O² würde aber schlauere Leute ansetzen.


    Die Uni ist das Gebäude neben der Mensa.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Alle wichtigen Informationen stehen auf Seite 1 bis 4 mit Begründungen.


    Eben diese Begründungen werden jedoch von einigen Usern zu Recht angezweifelt. In einer öffentlichen
    Diskussion muß man halt damit rechnen. Nach Abwägung der Argumente beider Seiten, kann man für sich
    eine Entscheidung treffen. Dein Engament in Ehren, jedoch wirkt die Vorgehensweise nicht immer stimmig.
    Wünsche dennoch Erfolg in dieser Angelegenheit.

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