Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • das komplette Abwickeln gibt einen Pluspunkt. Die Verwendung eines Ladeziegels hinter einer Kabeltrommel, egal wie gewickelt, ist aber leider die Abwertung und fuehrt zur Disqualifikation :)


    Aber auch den PHEV solltest Du waehrend der Benzinfahrt laden koennen, beim Outlander konnte ich das damals - ist zwar kein Vergleich, aber immerhin...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Ich wollte ihn aber elektrisch bewegen, um zu wissen wie sich das anfühlt. Dazu musste ich laden, da ich das Teil mit leerem Akku vom Autohaus bekommen habe. Wie sich ein Hybrid mit Sprit fährt weiß ich seit Jahren. Ich fahre einen Prius 3 Vollhybrid.

    Ok, das finde ich nachvollziehbar :thumbup: „Es ging nicht anders“ klang für mich jetzt nicht unbedingt nach reinem Forschergeist ;)


    Daher habe ich das anders (und offenbar falsch) interpretiert.

  • In Mehrparteienhäusern ist immer das Problem, dass nicht x mal 11 kW zur Verfügung stehen.

    Ich wohne hier in einem Haus mit drei Mietparteien. Was die Panzersicherungen hier erlauben ist für mich nicht nachvollziehbar, da der verplombte Deckel des Hausanschlusskastens nicht transparent ist. Der Aufdruck "1x3 NH 00 500V" gibt nur die Bauart der Sicherung an, nicht aber die max. zulässige Stromstärke. Was ich bisher so gelesen habe ist 63A in dem Falle nicht unüblich. Da ist im Extremfall (3 Wallboxen a 11 kW gleichzeitig ladend) nicht mehr viel Luft nach oben, also zumindest nicht bis zum Nennwert, und die Auslösecharakteristik von solchen Teilen kenne ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Frank73 Wie verlief eigentlich Dein Gespräch mit dem Vermieter hinsichtlich einer Steckdose am Parkplatz? Oder hast Du das schriftlich gemacht?

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  • Da ich mir ja generell jede Ladesäule anschaue an der ich vorbei komme, ist mir heute in Ettlingen diese AC-Säule aufgefallen. 1€ Startgebühr und 45 Cent/kWh für's Adhoc-Laden, keine Blockiergebühr. Wer einen Plugin-Hybriden hat oder nur mal so ein paar kWh nachladen möchte, lässt davon besser die Finger. Wer mit fast leerem Akku ankommt, und mit vollem wieder fährt, kann sich durch überlegen, die Karte eines anderen Anbieters stecken zu lassen, und Adhoc zu laden.


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    Frank73 Wie verlief eigentlich Dein Gespräch mit dem Vermieter hinsichtlich einer Steckdose am Parkplatz? Oder hast Du das schriftlich gemacht?

    Das hast du mich bereits am Montag gefragt, und ich habe es auch beantwortet. Vielleicht hast du das übersehen?


    RE: Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

    2 Mal editiert, zuletzt von Frank73 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Frank73 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Danke für die Antwort. Wer was will, sollte vielleicht dazu öfter mit dem Vermieter in Kommunikation treten. Das mit der Eigenbedarfskündigung trägst Du ja seit Jahren mantraartig vor Dir her. Vermutlich bis ans Lebensende. Vielleicht kann er ja auch Kosten über die Nebenkosten oder als Modernisierung abrechnen.


    Frei nach dem Motto: wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe.

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