Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • Ist echt zum verzweifeln mit überdachten Fahrrädern.

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  • Ich denke, die Masse würde sowas sowieso nicht kaufen, weil man sich da zu unsicher drin fühlt. Dass viele neue Elektrowagen so hässlich proportionierte X6-Kopien mit gerne 2,5 t Gewicht sind, liegt nicht nur an den Batterien...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Bundesrat stimmt geänderter Ladesäulenverordnung zu


    In der Plenarsitzung am 17. September 2021 haben die Länder dem Regierungsvorschlag zur geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll.



    Pflicht zur Verwendung einer Schnittstelle

    Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Kundinnen und Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern.



    Einheitliches System für Kartenzahlung

    Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen.



    Hintergrund

    Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz (BundesratKOMPAKT - Ladeinfrastruktur) Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.


    Gestuftes Inkrafttreten

    Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.


    Stand: 17.09.2021

    https://www.bundesrat.de/drs.html?id=406-21%28B%29

    https://www.bundesrat.de/DE/pl…pk.html?nn=4352766#top-48

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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Lieber spät als nie. Dem Irrsinn mit den properitären Abrechnungssystemen hätte aber eigentlich von Anfang an der Stöpsel gezogen werden müssen, Kundenkarten jeglicher Art dienen doch ausschließlich der Datenhehlerei.

  • Ich bin zwar auch für eine Regulierung, da der Markt das Problem bisher nicht selbst gelöst hat. Den Inhalt der Verordnung finde ich aber zu kurz gedacht. Erstens werden die Kosten für den Einbau und Betrieb der Kartenleser die Gesamtkosten nach oben treiben, zweitens werden die angedachten LadesäuleInLaterne-Lösungen faktisch nicht mehr umsetzbar sein, da dann jede Laterne ein EC-Terminal benötigt. Schade.

  • Ich bin zwar auch für eine Regulierung, da der Markt das Problem bisher nicht selbst gelöst hat. Den Inhalt der Verordnung finde ich aber zu kurz gedacht. Erstens werden die Kosten für den Einbau und Betrieb der Kartenleser die Gesamtkosten nach oben treiben, zweitens werden die angedachten LadesäuleInLaterne-Lösungen faktisch nicht mehr umsetzbar sein, da dann jede Laterne ein EC-Terminal benötigt. Schade.

    Ich kenne inzwischen Parkautomaten in Mittelstädten, wo man seine zwei oder drei Euro kontaktlos per Karte bezahlen kann, also können diese Lösung nicht mehr so teuer sein.

  • Meine Heimatstadt (35k Einwohner) hat nach 20 Jahren wieder alle Parkscheinautomaten auf reine Münzzahlungen umgestellt, weil die Wartungskosten höher als der damit gemachte Umsatz war.

    Außerdem ist es m. E. ein Unterschied ob 3 Automaten 40 Parkplätze abdecken oder ob ich eine Zahlstelle pro Ladeplatz benötige. Aber das wird die Zukunft zeigen, ob es praktikabel ist oder auch nicht.

  • Ich bin zwar auch für eine Regulierung, da der Markt das Problem bisher nicht selbst gelöst hat. Den Inhalt der Verordnung finde ich aber zu kurz gedacht. Erstens werden die Kosten für den Einbau und Betrieb der Kartenleser die Gesamtkosten nach oben treiben,...

    Von der Hardware sind die properitären Systeme der Betreiber vermutlich auch nicht viel billiger.

    Zitat

    ...zweitens werden die angedachten Ladesäulen Laterne-Lösungen faktisch nicht mehr umsetzbar sein, da dann jede Laterne ein EC-Terminal benötigt. Schade.

    Auch properitäre Lösungen brauchen eine Authentifizierung. Wenn die Anbieter keine Mondpreise für den Strom velangen geht das problemlos ohne Pin per NFC.

  • EURO NCAP: Renault Zoe mit katastrophalem Crash-Ergebnis

    Im Euro-NCAP-Crashtest erhielt das Elektroauto null Sterne.


    Im Testbericht heißt es dazu unter anderem: "Die Messwerte für die linke Kniescheibe des Beifahrer-Dummys waren im Vergleich zu den empfohlenen Grenzwerten hoch. In Verbindung mit dem Abzug für Strukturen im Armaturenbrett, die für Insassen unterschiedlicher Größe eine Gefahr darstellen könnten, führte dies dazu, dass der Schutz dieses Bereichs als schlecht bewertet wurde. Der Schutz des Brustkorbs des Fahrers wurde auf der Grundlage der von der Prüfpuppe während des Tests gemessenen Brustkorbkompression als schwach eingestuft. Der Schutz des Brustkorbs des hinteren Dummys wurde auf der Grundlage von Kompressionsmessungen ebenfalls als geringfügig eingestuft."

    Weiter heißt es: "Bei dem schwereren seitlichen Pfahlaufprall traf der Kopf des Fahrers jedoch direkt auf den eindringenden Pfosten, und die Werte für die Kopfverletzungen deuteten auf einen geringen Schutz dieses Körperteils hin. Die Kompression der Rippen deutete auf einen geringen Schutz des Brustkorbs hin. Tests an den Vordersitzen und Kopfstützen zeigten einen geringen Schutz gegen Schleudertrauma bei einem Heckaufprall."


    Schlechte Noten auch für Dacia

    Ein weiteres Elektroauto, der Dacia Spring, bekam ebenfalls wenig Lob, aber immerhin einen von fünf Sternen.

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  • Ist das jetzt erst der erste öffentliche Test ganze 9 Jahre nach Markteinführung?

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

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