EC-Karte gestohlen, Konto geplündert... Tips, Rechtslage?


  • Das mag ja sein, aber die Wahrscheinlichkeit, genau diese PIN ohne Fehlversuch zu finden, ist dann doch erheblich geringer.


    Ich kann mich auch erinnern, dass wir so einen Fall, ich glaube mit Trauma(?!), vor einiger Zeit schon einmal in diesem Forum behandelt haben?!


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von BenediktW
    Mir ist auch schon aufgefallen, daß die PINs teilweise erstaunlich VIP-mässig klingen. Also die PIN der gestohlenen Karte lautete ABDD.


    Kunden der Dresdner Bank können da Abhikfe schaffen und ihre PIN am Automaten der DreBa-GAs je nach Wunsch ändern.


    "Unser Service für Sie!" ;)


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • damit steigt natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass jemand 1111 als PIN vergibt. Genau wie letztens ein Fall der in der ct berichtet wurde. Hier hatte jemand für seinen Webspace "passwort10" gewählt, als der dann bemerkte, dass da jemand Schindluder trieb und war schlau genug das Passwort zu ändern... ... in "passwort".
    Der Schaden dürfte ährnlich hoch sein wie hier in der Geldautomatensache, da Dritte MP3 Files draufgeladen hatten und ERHEBLICHER Traffic entstanden ist

    Viele Grüße
    Martin

  • Sehr seltsam. Ich will nicht ausschliessen, dass man die PIN entschlüsseln kann, allerdings innerhalb so kurzer Zeit? Die zitierten Fernsehberichte sind zwischenzeitlich bereits mehrfach als so nicht zutreffend und als Einzelfälle nachgewiesen worden. Im übrigen hat sich seit 1996 auch eine Menge bei der Verschlüsselung der PINs verändert.
    Ich halte die Variante ausspähen oder eine verschlüsselte Notierung der Pin für wahrscheinlicher. Ich habe es bei meinem Dad erlebt, der völlig sicher war, dass die verschlüsselte PIN niemand finden könne in seinem Notizbuch. Nach 17 Sekunden hatte ich sie. Besteht nicht doch die Möglichkeit, dass Deine Mum die sich irgendwo - wenn auch verschlüsselt als Telefonnummer oder so - notiert hatte?
    Da nach Angaben von Dir ein Ausspähen nicht möglich gewesen sein kann, sind Deine Eltern nun allerdings tatsächlich in der Beweislast. Ich sehe da ganz schlechte Chancen, Geld von der Bank wiederzubekommen.
    Und warum lässt sich die Uhrzeit der Abhebung nicht genau festlegen? Da wird doch jeder Vorgang registriert mit Timestamp. Und nicht ungefähr abgeschätzt auf ca 2 Minuten. Sehr seltsam.
    Im übrigen kann ich auch nicht verstehen, wieso ein Gericht der Bank die Haftung zuweist, wenn ein Kunde seine PIN hat ausspähen lassen wie in dem Osnabrücker Fall da. Was kann die Bank dafür, wenn der Kunde sich ausspionieren lässt?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • bei dem Fall war die Grundlage doch folgende:
    Der Kunde haftet bei GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. Grob fahrlässig wäre es, die PIN zusammen mit der Karte aufzubewahren.
    Grob fahrlässig ist es aber nicht, ausspioniert zu werden, das wäre höchstens (einfach) fahrlässig.

    Viele Grüße
    Martin

  • ja ok, aber trotzdem, kann die Bank was für einfache Fahrlässigkeit des Kunden? Da würde ich dann fairerweise schon zumindest für eine 50 % ige Beteiligung des Kunden am Schaden sprechen, denn der hat doch auch eine Sorgfaltspflicht. Für fahrlässige Körperverletzung werde ich ja auch bestraft...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Man weiß doch sicher, bei welcher Bank das Geld abgehoben wurde. Da läßt sich doch sicher auch feststellen, ob das Geld durch vorzeigen der Karte am Schalter oder am Geldautomaten abgehoben wurde. Sollte letzteres der Fall sein, was am wahrscheinlichsten ist, wenn die Bank weiß, dass es keinen Fehlversuch gab, dann müßte der Täter doch von einer Kamera geknipst worden sein, da ich denke, dass auch in Frankreich die Geldautomaten kameraüberwacht sein müßten.


    Habt Ihr in der Richtung mal was probiert?


    Übrigens: Mir ist vor anderthalb Monaten in Barcelona mein Geldbeutel aus der Hosentasche geklaut worden mit zwei ec-Karten darin. Ich hatte das Glück, dass ich's 1. sehr schnell gemerkt hab und 2. mein Handy noch da war und ich die zentrale Nummer zur Sperrung der Karten im Handy gespeichert hab. Kann also sehr nützlich sein!
    Allerdings weiß ich nicht mehr, ob ich's wirklich geschafft hab innerhalb von 15min zu sperren. Waren bei mir, glaub ich, eher 20-30min. Mich hätt's in dem Fall auch angepisst, wenn die Diebe bei mir auch so schnell gewesen wären.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ja ok, aber trotzdem, kann die Bank was für einfache Fahrlässigkeit des Kunden? Da würde ich dann fairerweise schon zumindest für eine 50 % ige Beteiligung des Kunden am Schaden sprechen, denn der hat doch auch eine Sorgfaltspflicht. Für fahrlässige Körperverletzung werde ich ja auch bestraft...


    Das ganze hat, soweit ich weiss, einen anderen Hintergrund:
    Es gab einmal den Fall, dass einige Leute direkt ueber dem Screen des Geldautomaten einer grossen dt. Bank eine etwa erbsengrosse Kamera angebracht hatten. Somit konnten die Taeter ohne weiteres die PIN eingabe mitverfolgen.
    Dieser Deutschen Bank wurden damals eine Verletzung des Schutzbereichs der Kunden oder sowas vorgeworfen, da sich der Geldautomat im Schutzbereich der Bank befinden wuerde und demnach besonders geschuetzt werden muesse....so aehnlich lief das damals, nagelt mich jetzt nicht auf den juristischen Fachausdruecken fest...


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von Olzge
    ...wenn die Bank weiß, dass es keinen Fehlversuch gab, dann müßte der Täter doch von einer Kamera geknipst worden sein, da ich denke, dass auch in Frankreich die Geldautomaten kameraüberwacht sein müßten.


    Das gilt noch nicht einmal fuer Gesamtdeutschland, das ist von Bank zu Bank, von Automat zu Automat unterschiedlich...


    greetz,
    autares

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