Wie lange ist Nebenkostenabrechnung statthaft?

  • Hab heute meine Nebenkostenabrechnung aus dem Mietzeitraum 1.10.2000 bis 30.09.2001 bekommen.
    Ist das nicht ein wenig spät?
    Wie lange darf der Vermieter denn warten mit der Abrechnung? Ist ja schon länger als 2 Jahre her! Wie soll ich das denn prüfen können?


    Hat da jemand Erfahrungen oder kann mal in den Kommentar zum Mietrecht schauen? Oder noch besser: mir sagen, wo ich einen Kommentar online finde?


    Dank Euch
    Sebbi!


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • Vielen Dank, der Tip spart mir 140,- €! *einenausgeb*


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • Zitat

    Original geschrieben von sebbi
    Vielen Dank, der Tip spart mir 140,- €! *einenausgeb*


    Sebbi


    Sorry, aber dafür kann ich kein Verständnis aufbringne. Schließlich hast du die Leistungen, die dir in Rechnung gestellt werden auch in Anspruch genommen. Und Nachprüfen lässt sich sowas anhand der Abrechnungsunterlagen immer, asonsten ist sie mE nicht Rechtens.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Sorry, aber dafür kann ich kein Verständnis aufbringne. Schließlich hast du die Leistungen, die dir in Rechnung gestellt werden auch in Anspruch genommen. Und Nachprüfen lässt sich sowas anhand der Abrechnungsunterlagen immer, asonsten ist sie mE nicht Rechtens.

    Ich habe dafür schon Verständnis. Wenn der Vermieter es nicht schafft innerhalb von 12 Monaten eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, steht ihm auch kein Geld mehr zu.
    Es ist übrigens durchaus möglich eine Abrechnung auch zeitnah zu machen. Ich spreche hier aus Erfahrung.
    Die meisten Abrechnungen, die wir hier machen, gehen hier schon in der ersten Januarwoche raus. Nur wenn noch Abrechnungsdaten fehlen sollten, kann es zu Verzögerungen kommen. Diese sind aber niemals länger als 12 Monate.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von sebbi
    Vielen Dank, der Tip spart mir 140,- €! *einenausgeb*


    Willst du in Kürze umziehen? Wenn ja, dann kann ich verstehen, wenn auch nicht gutheissen, dass du dir das Geld sparen willst, ansonsten würde ich es mir wirklich überlegen, wegen diesem Betrag, eine Kündigung, die ich an Stelle des Vermieters dann sofort aussprechen würde, zu riskieren.

  • In diesem Fall bist Du im Recht, aber wie Merlin es schon schreibt, ob es Sinn macht von diesem auch Gebrauch zu machen?


    Wieso wg. 140€ Ärger mit dem Vermieter riskieren oder bist Du mittlerweile schon ausgezogen?
    ´
    Gruß
    CH

  • Salut !


    Mein Daddy hat heute ebenfalls eine NKA bekommen, in der unter anderem steht :


    "Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen wir die NK bis Anfang 2001 rückwirkend neu berechnen" (oder so ähnlich)


    Dabei entsteht ein Fehlbetrag von fast 1000 € :eek:


    Und zwar nur ganz alleine wegen dem Kostenfaktor "Schmutzwasser", der anscheinend neu berechnet wird.


    Ist das so zulässig ?


    Merci...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Zitat


    Ansprüche des Vermieters auf Zahlung der Nebenkosten durch den Mieter verjähren in vier Jahren (§ 197 BGB). Ausnahmsweise kann es dem Vermieter aber verwehrt sein, die im Verjährungszeitraum zu zahlenden Nebenkosten nachzufordern. Man spricht dann von Verwirkung. Eine Verwirkung nahm das Gericht für folgenden Fall an: Der Vermieter legte fünf Jahre lang Nebenkostenrechnungen vor. In dieser Zeit erhöhte der Vermieter zweimal die Miete. Eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung hatte er hierbei nicht gefordert. Der Mieter konnte daher davon ausgehen, daß die von ihm geleisteteten Vorauszahlungen ungefähr den tatsächlich angefallenen Nebenkosten entsprachen. Er mußte daher nicht mit der erheblichen Nachforderung von über 5.000 DM rechnen. Eine Nachzahlungsverpflichtung nahm das Gericht nur für das vorangegangene Jahr an. LG Hannover, I S145/95 Quelle: WM 1996, 427


    So, da hätten wir den Spekulationen erstmal einen Riegel vorgeschoben. Alle weiteren mieterrelevanten Daten können bei http://www.nebenkostenabrechnung.org nachgelesen werden.


    cu

  • Nebenkostenabechnung


    Hallo zusammen ,
    was regt ihr euch eigentlich auf, auch die vermieter haben auch auf gesetze zu achten,wenn die zu faul sind oder nicht fähig in einen gewissen zeitraum eine abrechnung zu erstellen die dann auch noch eventuell faktisch richtig ist dann tun die mir leid !


    laut einer erfassung ist eh jede 3 nebenkostenabrechnung fehlerhaft , ich seh das an meiner !


    greetz von strike

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