Hallo,
bin gerade am Überlegen, wie ich meinen Einspruch am Besten verschicke.
Einspruchsfrist endet erst am 17.12. Im Einspruch selbst habe ich auch um schriftliche Bestätigung des fristgemäßen Eingangs gebeten.
Aber beim FA weiß man ja nie:D
Sol ich besser als Übergabe- oder als Einwurfeinschreiben verschicken? Eigentlich tendiere ich zu ersterem, aber ich bin mir nicht sicher, ob es am FA eine zeichnungsberechtigte Person gibt, die es dem Briefzusteller unterschreibt, und ob diese Person auch zur Zustellzeit anwesend ist.
Wenn dies nicht der Fall ist, käme das Übergabeeinschreiben ja als unzustellbar zurück...
Gibts am FA einen Pförtner oder eine Poststelle, die sowas macht?
Was meint ihr?
BTW: Gibt es hier noch einen Studenten, der nach der geänderten Rechtsprechung des BFH mit dem FA um die Anerkennung der Aufwendungen
für ein (Erst-)Studium als Werbungskosten (und nicht als Sonderausgaben i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) kämpft?