Frage : Blaulicht am PKW ohne Martinshorn, muß man Platz machen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Ich habe Sonderrecht wenn ich zum Gerätehaus zum Einsatz fahre, wenn ich das SChild "FFW im Einsatz" drauf habe. Ich kriege keine Knöllchen muss aber dennoch darauf achten das ich keine anderen Menschen oder sogar mich gefährde!


    Ist aber auch nur eine Lokale Abmachung bei uns mit der Polizei!


    Na, wir sind doch nicht im Wilden Westen, wo jeder mit dem Dorfsheriff ne eigene Abmachung trifft ;)


    Also so eine Abmachung gibt es sicher nicht und wenn ja, ist sie illegal und vor allem unnötig, denn in der Tat kannst Du dich, so du Tausendsassa denn neben deinen zahlreichen Hobbies und Verpflichtungen auch noch bei der Feuerwehr bist, in der Tat auf den sogenannten rechtfertigenden Notstand berufen und geniesst damit so eine Art Sonderrecht. ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Wer solch ein Licht besitzt und es benützt um sich dadurch Vorteile im StV zu erschaffen...dem Drohen harte Strafen!


    Und zwar die unmenschliche Strafe von 40,- Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit!



    Und nochmal: Das Sonderrecht (§35 StVO) hat die Polizei, die Bundeswehr, der Rettungsdienst im Einsatz u.a. und ist völlig unabhängig von Blaulicht und Martinshorn.


    Blaulicht und Martinshorn (und nur beides zusammen) sind nach §38 angezeigt, um das Wegerecht einzufordern und damit absolute Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern zu haben.


    Das ist fakt, steht im Gesetz und darüber gibts eigentlich keinen Diskussionsbedarf mehr ;) :D


    Quelle

  • Bei TT lernt man wirklich nie aus! :D


    Jetzt weiss ich wenigstens warum hier in D-Land die Rettungsfahrzeuge etc. immer mit Blaulicht und Sirene rum duesen. Waehernd in Wien die Einsatzfahrzeuge nur vor grossen Kreuzungen die Sirene einschalten.


    Obwohl ich den deutschen Autofahreren ein Kompliment fuer die rasche Gassenbildung fuer Einsatzfahrzeuge aussprechen muss. Hier wird wohl eifriger angezeigt.
    In Oesterreich kommen die kaum durch. Aber dafuer gibt es ja auch Strassenbahnschiene und Busspuren. :flop:


    Viel Spass


    Nokiaschrotter

    Der mit dem Ericsson tanzt!


    Erst suchen --> dann denken --> dann einen neuen Thread eroeffnen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Das ist alles im Dienstgesetz der Feuerwehren geregelt...bzw...da steht auch was über Sonderrechte und deren Gebrauch drinnen.


    Ein "Dienstgesetz der Feuerwehr(en)" ist mir nicht bekannt. Eventuell meinst Du ja das Rettungsdienstgesetz?
    Jedoch konnte ich da leider leider weder etwas über Sonderrechte oder gar über Wegerechte von Feuerwehrfahrzeugen finden.
    Eventuell würdest Du mir freundlicherweise mein Versäumnis aufzeigen?

    Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Ich habe Sonderrecht wenn ich zum Gerätehaus zum Einsatz fahre, wenn ich das SChild "FFW im Einsatz" drauf habe. Ich kriege keine Knöllchen muss aber dennoch darauf achten das ich keine anderen Menschen oder sogar mich gefährde!


    Ist aber auch nur eine Lokale Abmachung bei uns mit der Polizei!


    Aha...
    Ich will jetzt gar nicht anzweifeln, dass Du Dir auf egal welcher Grundlage (die ich nicht bestreite) Sonderrechte herausnimmst. Jedoch widersprichst Du Dir selber:
    Entweder sind diese Sonderrechte gesetzlich durch das "Dienstgesetz der Feuerwehr" geregelt (wie Du weiter oben schreibst) oder aber es handelt sich um ein (illegales?) Konglomerat der lokalen Behörden.


    Oder sollten in der Tat diejenigen User im Recht sein, die hier mit Hinweisen auf jeweilige Rechtslage ihre Statements abgegeben haben?


    Carsten

  • Diese Magnetleudhten haften IIRC bis Tempo ~200.
    Was soll bei den starken Magneten und der geringen Angriffsfläche für den Wind auch passieren?


    -SF³

  • Zitat

    Bitte jetzt keine Fragen, wie man auf einem Bild erkennen soll, dass die Sirene eingeschaltet war.


    Aber Antworten:


    Dieses Fahrzeuge haben einen Fahrtenschreiber der jede Alarmfahrt aufzeichnet.
    Die neueren haben sogar einen UDS (UnfallDatenschreiber).


    Habe gerade so nen netten Fall auf dem Tisch wo ich diverse nette Bilder von einem Wagen von uns habe.
    Diesen hatten wir jedoch an das DRK verliehen und bei denen steht direkt in der Straße ein Starenkasten.
    Also jedesmal wenn die zum Einsatz rausfahren *BLITZ*

    Die hatten den Wagen ca. 1 Monat und nach Aussage des Beamten beim zuständigen Ordnungsamt kommt da noch einiges auf meinen Schreibtisch.


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...


    Greif = Minesterium des Inneren Bayern (Funkrufname "Greif")
    Schleierfahndung = Sonderabteilung der Kripo die im Grenzgebiet nach Schleusern, Dealer und Schiebern udn der gleichen Kollegas ausschau hält!


    Ich bin des Lesens mächtig. "Greif" mag eine Bezeichnung sein, die im Funkbetrieb verwendet wird. Sicherlich nicht für das "Ministerium des Inneren Bayern". Wohl eher für das ausführende Organ, bzw. die Beamten.


    Schleierfahndung ist mir schon eher ein Begriff, Schlei"f"erfahndung eher nicht. Die Schleierfahndung wird von der Polizei und dem Bundesgrenzschutz durchgeführt, nicht von einer Soko der Kripo.

    Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    Das ist alles im Dienstgesetz der Feuerwehren geregelt...bzw...da steht auch was über Sonderrechte und deren Gebrauch drinnen.


    Ich habe Sonderrecht wenn ich zum Gerätehaus zum Einsatz fahre, wenn ich das SChild "FFW im Einsatz" drauf habe. Ich kriege keine Knöllchen muss aber dennoch darauf achten das ich keine anderen Menschen oder sogar mich gefährde!


    Ist aber auch nur eine Lokale Abmachung bei uns mit der Polizei!


    Was jetzt? Gesetz oder ein Deal zwischen Dj F-O-G und der Polizei??? Soll dies für Deutschland gelten oder für Österreich?


    Aha:confused: Das bringt uns natürlich weiter...


    Polizeirecht ist Ländersache, da mag es Unterschiede zwischen Bayern, Baden-Württemberg und anderen geben. Zwischen einzelnen Landkreisen im selben Bundesland gibt es mit Sicherheit zu diesem Thema keinerlei Unterschiede.


    Hier hat es schon wieder so viel Nebel vor lauter Unklarheiten... Wo ist meine Brille?


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • In Ö haben sie (ÖRK) es mir folgendermaßen beigebracht:


    sobald ich eines der beiden Sondersignale verwende (entweder Blaulicht oder Horn) gelte ich als Einsatzfahrzeug.
    Was wäre denn wenn mir das Horn oder zb die oberen Lichter ausfallen? Gelte ich dann nicht mehr als Einsatzfahrzeug.
    Wäre ja trauig.


    Wegen Betätigung des Hornes: Kommt immer auf den Fahrer drauf an. Manche sind richtig geil auf diesen "Sound", andere bentzen es fast gar nicht und kommen trotzdem fast gleich schnell weiter.


    Benütze es auch nur wenn wirklich eine lange Kolonne ist bzw auf Kreuzungen zufahre, mit Patienen nur das nötigste (ist ja auch nicht angenehm für ihn/sie).
    Bei Rot über die Ampel auch nur im SChritttempo und mit Dauerhorn, ansonsten könnte der Fahrer 100% Schuld bekommen wenn er über die Ampel rauscht und zu Schauen. Früher war das auch so mit dem Drüberfahren aber da so viele Unfälle passiert sind dabei nur mehr langsames Drüberbewegen...

  • Mmh? Muß es denn immer eine gerade gesetzliche Regelung für den Alltag geben? Eigentlich doch nur für den Fall eines Crashs. Also ist vorbeugen die beste Maßnahme:


    1) Fahrer von Einsatzfahrzeugen sollten grundsätzlich nicht von Ihrem Dauervorfahrtsrecht bei Horn und Blaulicht Gebrauch machen, sondern auch zusätzlich auf die Verkehrssituation achten. Einfach mit Rücksichtsnahme.


    2) Wenn wir Fahrzeuge mit Blaulicht, Horn oder nicht Horn sehen, lassen wir sie vorbei. Man müsste ja sonst auch immer erst die Musik leiser machen, ob er jetzt das Horn an hat oder nicht.:D Also, denke ich, immer schnell passieren lassen und dann gibts auch keine Probleme. So oft kommt es ja auch nicht vor, dass sich Leute sowas bei eBay kaufen...



    Klick!


    ... und damit herumdüsen. Selbst in Hannover hat man nicht mal täglich ein Blaulicht vor, hinter oder neben sich.


    Ein bischen Rücksichtsnahme allgemein und schon klappt alles...;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Man ist es ja eigentlich gewöhnt, das Blaulicht auf dem Dach zu sehen

    Schon mal ein Polizeimotorrad mit Dach gesehen? :D

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Schon mal ein Polizeimotorrad mit Dach gesehen? :D



    na auf`m Helm sieht sowas auch toll aus :D

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!