ZitatOriginal geschrieben von Dj F-O-G
Ich habe Sonderrecht wenn ich zum Gerätehaus zum Einsatz fahre, wenn ich das SChild "FFW im Einsatz" drauf habe. Ich kriege keine Knöllchen muss aber dennoch darauf achten das ich keine anderen Menschen oder sogar mich gefährde!
Ist aber auch nur eine Lokale Abmachung bei uns mit der Polizei!
Na, wir sind doch nicht im Wilden Westen, wo jeder mit dem Dorfsheriff ne eigene Abmachung trifft ![]()
Also so eine Abmachung gibt es sicher nicht und wenn ja, ist sie illegal und vor allem unnötig, denn in der Tat kannst Du dich, so du Tausendsassa denn neben deinen zahlreichen Hobbies und Verpflichtungen auch noch bei der Feuerwehr bist, in der Tat auf den sogenannten rechtfertigenden Notstand berufen und geniesst damit so eine Art Sonderrecht. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Dj F-O-G
Wer solch ein Licht besitzt und es benützt um sich dadurch Vorteile im StV zu erschaffen...dem Drohen harte Strafen!
Und zwar die unmenschliche Strafe von 40,- Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit!
Und nochmal: Das Sonderrecht (§35 StVO) hat die Polizei, die Bundeswehr, der Rettungsdienst im Einsatz u.a. und ist völlig unabhängig von Blaulicht und Martinshorn.
Blaulicht und Martinshorn (und nur beides zusammen) sind nach §38 angezeigt, um das Wegerecht einzufordern und damit absolute Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern zu haben.
Das ist fakt, steht im Gesetz und darüber gibts eigentlich keinen Diskussionsbedarf mehr
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