Deutscher Rundfunkbeitrag (vormals GEZ) Thread

  • Halte ich nur bedingt für sinnvoll, das macht politische Einflussnahme noch leichter.

    Solange es nicht im selben Rhythmus geschieht wie die Wahlen....denke ich, das es passen sollte.


    Eine einflussnahme wird man nie komplett ausschließen können....höchstens die Möglichkeit dazu verringern.


    Das Risiko halte ich allerdings für deutlich größer, wenn man einmal jemand beim öffentlich rechtlichen auf einen hohen Posten gehievt hat...,und die öffentlich rechtlichen niemals den Status der Erfüllung des Bildungsauftrages verlieren können.

  • Mein Vermieter stellt mir auch keine Rechnung aus. Und vom Rundfunkbeitrag verlange ich das auch nicht, den kann ich noch weniger steuerlich geltend machen.

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  • Mein Vermieter stellt mir auch keine Rechnung aus. Und vom Rundfunkbeitrag verlange ich das auch nicht, den kann ich noch weniger steuerlich geltend machen.

    Ja.... da hast du natürlich erstmal Recht.


    Auch ich bekomme von meiner Wohnungsbaugenossenschaft keine Rechnung über die Miete ( auch keine Zahlungsaufforderung ). Es ist ja ein auf Dauer angelegter Vertrag bei dem sich die Höhe erstmal nicht ändert.


    ....aber wenn die schon eine Rechnung ( oder auch nur Zahlungsaufforderung ) erstellen, dann sollte man doch erwarten können, das alles auch korrekt ist.


    Bezüglich der Absetzbarkeit von der Steuer, stellt sich bei mir gerade die Frage, ob eigentlich Unternehmen auch den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Da gab es ja früher...zu Zeiten der GEZ so Dinge wie Geschäfte die TV und Radio.s verkauft haben und für jedes TV Gerät einzeln zahlen sollten.


    Ich würde also mal annehmen, das Unternehmen, sofern sie denn den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, diesen auch absetzen können ? Aber da ich ...privat... bin ist das nur mal interessehalber eine Frage an diejenigen, die damit Erfahrungswerte haben und nicht nur vermuten, wie ich !

  • Bock, Gärtner usw.

    Für eine deutliche Reduzierung des ÖR bin ich allerdings auch, ein bundesweits Vollprogramm und 4-5 Reginalprogramme wären mehr als ausreichend

    So radikal wäre ich nichtmal, aber man könnte schon viel Geld sparen wenn man einerseits das ZDF und das Deutschlandradio komplett einstampfen würde.

    Was die ARD Anstalten betrifft ich die Programme stärker fokussieren, in etwa so:

    Fernsehsender:
    ARD (wie bisher)
    ARD 2 (Programm nach Vorbild von ORF1 uns SFzwei)
    ARD Sport (damit bei Sportereignissen nicht immer die Hauptprogramme unterbrochen werden müssen, ansonsten eben Sportdokus usw.)
    Phoenix (wie bisher)
    KiKa (wie bisher)
    arte (wie bisher da durch internationale Verträge eh kaum änderbar)
    3sat (wie bisher da durch internationlae Verträge eh kaum änderbar)
    Dritte (ähnlich wie bisher aber mehr gemeinsame Programmelemente)

    Hörfunksender:
    Da finde ich würde ein einziges 1. Programm pro ARD Anstalt reichen. Die weiteren Programme, wie 2. Programm (Kultur- und Klassikwelle), 3. Programme (Adult-CHR Welle), 4. Programm (Young-CHR Welle), 5. Programm (Alterntive-Welle) und 6. Programm (Infowelle) könnte man als bundesweite Programme betreiben.

  • Von mir aus kann man auf alle sportübertragungen ( und damit auch auf Sportsender ) komplett verzichten.


    Wer fussball schauen will...kann selbst spielen oder Regional Sonntags morgens schauen ( statt in die Kirsche zu gehen )....alles darüber gleich verbieten....Die komischen Bunte.liega.spieler verdienen eh nur viel Geld was dann keiner mehr bezahlen muss....


    Aber....viel wichtiger wer Sport will....kann den ja selber machen ( oder jüngeren dabei zusehen - wenn man selbst nicht mehr kann ) - dann bleibt man selbst fit.


    Dafür braucht man keine Fernseher.

  • Mein Vermieter stellt mir auch keine Rechnung aus. Und vom Rundfunkbeitrag verlange ich das auch nicht, den kann ich noch weniger steuerlich geltend machen.

    Stell die doch einfach mal testweise bei der Steuererklärung ein. Hab die seit Jahren erfolgreich drin.

    Was soll auch passieren? Mehr als streichen kann das Finanzamt die nicht aus deiner Erklärung.

  • Laut Google kann man sie absetzen, wenn man ein Arbeitszimmer hat. Dann aber nur den Anteil, den das Arbeitszimmer an der Wohnung ausmacht. Und bei beruflicher Zweitwohnung wohl gänzlich.

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  • Laut Google kann man sie absetzen, wenn man ein Arbeitszimmer hat. Dann aber nur den Anteil, den das Arbeitszimmer an der Wohnung ausmacht. Und bei beruflicher Zweitwohnung wohl gänzlich.

    Nun, da ja zuvor über ( keine ) Rechnung für Miete vom Vermieter vs. ( bei mir falsche ) Rechnung/Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice geschrieben wurde....


    ...stellt sich mir die Frage, was von beidem ( oder eher ob beides - denn bei Miete für das Arbeitszimmer und Miete für eine Beruflich genutzte Zweitwohnung ) man steuerlich absetzen kann.


    Wie schon oben wohl erkennbar....dem Arbeitszimmer und der beruflich genutzten Zweitwohnung, würde ich mal unterstellen, das es absetzbar sein dürfte.


    Aber ob nun damit gemeint war... das eben der Rundfunkbeitrag auch ( ggf. anteilig ) steuerlich absetzbar ist ?


    So richtig kann ich das ( nur aus deinem Posting - als Betroffener ) nicht erkennen !

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