Deutscher Rundfunkbeitrag (vormals GEZ) Thread

  • Hier, mal was neues:
    https://www.merkur.de/leben/geld/gez...r-9891780.html
    Dennoch fordern immer mehr Parteien und Kritiker des Rundfunkbeitrags Reformen. Darin stimmt jetzt auch die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Sahra Wagenknecht, mit ein. Sie erklärt im Gespräch mit dem Spiegel: "Der Beitrag sollte nach Einkommen gestaffelt werden und für niedrige Einkommen deutlich verringert werden."


    Aus einem anderen Forum habe ich gefunden, dass man auffordert von den Bundesländern die Rundfunkstaatsverträge endlich zu kündigen.
    https://genug-gezahlt.tv/argumente/
    https://genug-gezahlt.tv/

  • ...Beitrag sollte nach Einkommen gestaffelt werden...


    Dir ist schon klar, was das an zusätzlicher bürokratie bedeuten würde, (solange der "beitrag" :rolleyes: weiterhin separat erhoben würde) ?


    Wollte man das ohne neues/weiteres bürokratiemonster machen, dann wär's sinnvoll, endlich zuzugeben, daß es sich sowieso um eine steuer handelt und diese dann ähnlich wie kirchensteuer und soli an die jeweils gezahlte einkommensteuer zu koppeln, einzug automatisch per gehaltsabrechnung bzw. Est-vorauszahlung.


  • und diese dann ähnlich wie kirchensteuer und soli an die jeweils gezahlte einkommensteuer zu koppeln, einzug automatisch per gehaltsabrechnung bzw. Est-vorauszahlung.


    Sofern man sich dann bei den öffentlich-rechtlichen auf eine "Grundversorgung" beschränkt die diesen Namen auch verdient hat (und damit den ganzen überteuerten Quatsch weglässt) wäre das sicherlich ein gangbarer Weg.


    In der momentanen Form bei der Unsummen für mehr oder minder geistlosen Blödsinn rausgeschmissen werden, habe ich aber meine berechtigten Zweifel, dass es rechtlich konform wäre hier die Finanzierung von Helene Fischer und Co. als Steuer im Rahmen der "Solidargemeinschaft" an das jeweilige Einkommen - unabhängig vom Grad der Intensität des Konsums - zu koppeln.


    Und schon allein deshalb werden die ÖR (und deren Unterstützer) mit allen Mittel versuchen ein solches Modell zu verhindern.

  • Nach wie vielen Jahren verjähren die Ansprüche des Beitragsservice an eine Person?

  • Kommt drauf an ;)


    Genaugenommen kommt es darauf an wie lange man beitragspflichtig war.
    Maximal sind es 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres, d.h. bis Ende 2018 können Ansprüche ab dem 01.01.2014 geltend gemacht werden, wer erst Ende 2014 gebührenpflichtig wurde hat also de Facto nur 3 Jahre Verjährungsfrist.
    Ein Gebührenbescheid hemmt allerdings die Verjährung, auf Zeit spielen klappt nicht mehr nachdem man ihn erhalten hat.


  • Genaugenommen kommt es darauf an wie lange man beitragspflichtig war.
    Maximal sind es 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres, d.h. bis Ende 2018 können Ansprüche ab dem 01.01.2014 geltend gemacht werden, wer erst Ende 2014 gebührenpflichtig wurde hat also de Facto nur 3 Jahre Verjährungsfrist.
    Ein Gebührenbescheid hemmt allerdings die Verjährung, auf Zeit spielen klappt nicht mehr nachdem man ihn erhalten hat.


    Ich habe mal gehört, wenn der Festsetzungsbescheid schon veranlasst wurde, dann erst in 30 Jahren wäre es verjährt. Aber so genau weiß ich nicht, kannst du bzw andere, was dazu sagen?

  • Beim Rundfunkbeitrag sind es 4 Jahre Verjährung, nicht 3.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Beim Rundfunkbeitrag sind es 4 Jahre Verjährung, nicht 3.


    Nein, sie verjähren nicht nach 4 Jahren, sondern innerhalb von 4 Jahren.
    Es sind 3 Jahre zum Jahresende, die können sich dann auf 4Jahre addieren wenn der Bescheid auf den ersten Januar datiert ist.
    @Grundeinkommen:
    Hier kommt es drauf an: Die Verjährung von 3Jahren zum Jahresende gilt für Rechnungen über den Rundfunkbeitrag.
    War man Gebührenpflichtig und hat dies nicht angemeldet und das ist aufgeflogen beginnt diese Verjährung erst zu laufen sobald man einen nachträglichen Gebührenbescheid bekommen hat, d.h. für diesen Bescheid gilt die 3 Jahresfrist.
    Für den möglichen Zeitraum der Nachforderung gilt dagegen eine 30 Jahresfrist.
    Allerdings wurde 2013 mit der Haushaltsabgabe die Rechtsgrundlage geändert so dass Ansprüche für die Zeit vorher nicht mehr möglich sind sofern sie nicht schon von der GEZ gerichtlich geltend gemacht wurden, und eine "hinterzogene" Haushaltsabgabe kann nur bis 2013 nachgefordert werden da es die erst seitdem gibt.
    [edit:] Hab zu den 30 Jahren keine eindeutige Quelle gefunden, ggf. sind es "nur" 10 Jahre die bei Nichtanmeldung nachgefordert werden können

  • Na klasse tolles Urteil :rolleyes:


    Leute die sich eine zweit dritt oder viert Wohnung gönnen, müssen jetzt nur einmal zahlen. Die Ungerechtigkeit, dass der Single den vollen Beitrag alleine zahlen muss gegenüber Wohngemeinschaften wurde natürlich nicht angegangen.
    Oder überhaupt mal eine Freigrenze für Leute mit geringem Einkommen. Viele Studenten leben unter Hartz 4 Niveau aber müssen den vollen Beitrag zahlen. Nur wer Bafög bekommt ist befreit. Wer Unterhalt von den Eltern bekommt oder sich selbst finanziert kann nicht befreit werden. Warum sollen Eltern aber einen zweiten Beitrag für die studierenden Kinder zahlen? Macht der Staat doch auch nicht über Bafög.


    Hoffentlich kommt da mal was über die EU ins rollen.

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