Verluste aus Kryptowährungen wo in Steuererklärung eintragen

  • Hallo,


    ich würde gerne die Verluste aus Kryptowährungsgeschäften, die ich leider wie wohl viele andere letztes Jahr hatte, als Verlustvortrag in die Steuererklärung eintragen.


    Ich kann diese in meiner Steuersoftware eintragen, jedoch ist die eingetragene Summe in der ausgedruckten Version nicht mehr zu finden.


    Daher muss ich das ganze wohl manuell eintragen. Aber wo genau? Welches Feld?


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • https://cryptotax.io/steuerlic…sten-bei-kryptowahrungen/


    wenn ich das da (nach 5 Sekunden googeln) richtig verstanden habe, kannst Du eine Verluste nicht Steuerlich geltend machen,


    "...und bedeutet weiterhin, dass reine Kursverluste durch das Halten einer Kryptowährung keine steuerliche Auswirkung haben können."

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • https://cryptotax.io/steuerlic…sten-bei-kryptowahrungen/


    wenn ich das da (nach 5 Sekunden googeln) richtig verstanden habe, kannst Du eine Verluste nicht Steuerlich geltend machen,


    "...und bedeutet weiterhin, dass reine Kursverluste durch das Halten einer Kryptowährung keine steuerliche Auswirkung haben können."


    Realisierte Verluste aber schon!

    Zitat

    [h=3]Realisierung der Verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist[/h]
    Damit ein Verlust steuerlich relevant wird, muss dieser innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG realisiert werden. Dies hat den Hintergrund, dass private Veräußerungsgeschäfte (PVG) mit Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei sind, d.h. werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind potentielle Gewinne nicht steuerbar und führen somit nicht zu einer Steuerlast des Verkäufers. Allerdings gilt gleiches für Verluste, sodass der Gesetzgeber eine Verlustrechnung nur zulässt, insofern die Verlustrealisierung innerhalb des einjährigen Spekulationszeitraums stattgefunden hat. Somit kann es im Einzelfall günstig sein, Verluste noch innerhalb der Jahresfrist zu realisieren um damit historische oder zukünftige Veräußerungsgewinne auszugleichen. Dies sollte natürlich nur unter Beachtung aller mit der Veräußerung einhergehenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Sollte eine Verlustrealisierung nur aus steuerlichen Beweggründen vorgenommen werden und z.B. gleich nach Realisierung wieder in die Ursprungswährung getauscht werden, birgt dies das Risiko von der Finanzverwaltung nicht anerkannt zu werden. Daher ist darauf zu achten, dass mit der verlustrealisierenden Transaktion in jedem Fall ein wirtschaftlicher Aspekt einhergeht. Durch die hohe Volatilität von Kryptowährungen und das damit einhergehende wirtschaftliche Risiko, sollte dies bereits vorliegen, wenn zwischen der Veräußerung und Reinvestition mehrere Stunden oder wenige Tage liegen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Verluste für steuerliche Zwecke nur dann relevant sind, wenn diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert wurden und der Realisierungsvorgang nicht ausschließlich steuerlichen Zwecken diente. [h=3]Verlustverrechnung[/h]
    Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nur mit gleichartigen Gewinnen aus PVG im Sinne des § 23 EStG ausgeglichen werden. Werden weitere Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung & Verpachtung etc. erzielt, können Verluste aus PVG diese nicht mindern. Eine Verlustverrechnung ist ausschließlich innerhalb des § 23 EStG denkbar. Somit können Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen auch Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken, Edelmetallen oder Fremdwährungen ausgleichen.

  • Wenn ich Finanzamt wäre würde ich alle geltend gemachten Verluste aus diesen Geschäften ablehnen.

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Wenn ich Finanzamt wäre würde ich alle geltend gemachten Verluste aus diesen Geschäften ablehnen.


    Das Finanzamt muss sich in ihren Entscheidungen an das geltende EStG halten, so dass Innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisierte Verluste aus Krypotowährungsgeschäften steuerlich relevant sind. Sie rechnen allerdings zu den Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO) und sind daher nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen (Verluste können auf spätere Jahre vorgetragen werden, wenn es im aktuellen Jahr keine Gewinne zur Verrechnung gibt).

  • Das Finanzamt muss sich in ihren Entscheidungen an das geltende EStG halten, so dass Innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisierte Verluste aus Krypotowährungsgeschäften steuerlich relevant sind. Sie rechnen allerdings zu den Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO) und sind daher nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen (Verluste können auf spätere Jahre vorgetragen werden, wenn es im aktuellen Jahr keine Gewinne zur Verrechnung gibt).


    Ja. Das ist schon richtig. Ich meinte damit auch nur, das es für mich unverständlich ist, dass solche hochspekulativen Geschäfte in irgend einer Form steuerlich relevant sind.
    ich könnte auch ins Wettbüro gehen und darauf wetten welches Wetter am 24.10.2020 in Timbuktu um 12:00 Uhr mittags ist. Wenn ich Unrecht habe gibt mir auch niemand den Einsatz zurück.


    Das aber nur als Anmerkung. Ich möchte hier keine Diskussion lostreten.

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Ja. Das ist schon richtig. Ich meinte damit auch nur, das es für mich unverständlich ist, dass solche hochspekulativen Geschäfte in irgend einer Form steuerlich relevant sind.
    ich könnte auch ins Wettbüro gehen und darauf wetten welches Wetter am 24.10.2020 in Timbuktu um 12:00 Uhr mittags ist. Wenn ich Unrecht habe gibt mir auch niemand den Einsatz zurück.


    Das aber nur als Anmerkung. Ich möchte hier keine Diskussion lostreten.


    Das Finanzamt besteuert aber eben auch solche Gewinne; warum sollte man eben diese Gewinne nicht gegenrechnen dürfen?

  • Ja. Das ist schon richtig. Ich meinte damit auch nur, das es für mich unverständlich ist, dass solche hochspekulativen Geschäfte in irgend einer Form steuerlich relevant sind.


    Wenn die Gewinne steuerfrei wären könnte man auch keine Verluste geltend machen.
    Da man aber nicht mehr Verluste absetzen kann als man Gewinn erzielt hat bleibt die Staatskasse immer der Gewinner.
    Wobei die meisten privaten Kryptogewinne vermutlich am Finanzamt "vorbeigehen" dürften, nur wenn man keine Gewinne versteuert hat kann man auch keine Verluste absetzen.


    Zitat


    ich könnte auch ins Wettbüro gehen und darauf wetten welches Wetter am 24.10.2020 in Timbuktu um 12:00 Uhr mittags ist. Wenn ich Unrecht habe gibt mir auch niemand den Einsatz zurück.


    Bei Puts, Calls, Warentermingeschäften und anderen fragwürdigen Produkten die man regulär bei seiner Bank bekommen kann entscheidet wirklich das "Wetter" am Stichtag über Gewinn oder Verlust.
    Wettgewinne sind in Deutschland allerdings steuerfrei damit kannst du auch keine Verluste gegenrechnen (bei Sportwetten müssen die Anbieter 5% Pauschal abführen, die kann man aber auch nicht gegen Verluste verrechnen).
    Da du bei Kryptowährungen aber Eigentum erwirbst ist es keine Wette, obendrein kannst du den Verkaufszeitpunkt frei wählen.

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