Fraenk 5GB (12/23: 10GB) LTE25 Allnet Flat - Die digitale Alternative per App

  • Weiß jemand wie man seine letzte fraenk Rechnung abrufen kann? Komme seit Ende meines Vertrages nicht in die App und irgendwie wurde mir ein krummer Betrag abgebucht…

  • Komme seit Ende meines Vertrages nicht in die App und irgendwie wurde mir ein krummer Betrag abgebucht…

    Lass mich raten - hast Du vielleicht Deine Nummer von Fraenk wegportiert? Dann kann sowas passieren.


    Ich hatte Fraenk zu Ende November gekündigt, der Termin war auch von Fraenk bestätigt.

    Dann habe ich ca eine Woche vorher die Portierung der Nummer beantragt. Das hat auch geklappt, allerdings erst zu Anfang Dezember (ca. 7.12. oder so). Das wurde von Fraenk per Mail bestätigt und darauf hingewiesen, dass für die paar Tage im Dezember die Fraenk Flat noch anteilig berechnet wird - das könnte jener krumme Betrag sein.


    Ich hatte mich im Chat darüber beschwert, aber die Antwort war, dass es alle so machen würden.


    Und nein, über eine Rechnung über diesen krummen Betrag verfüge ich auch nicht.

  • D.h. wenn man die Nummer von fraenk wegportieren möchte am Besten abwarten bis NACH dem Kündigungstermin...muss ja bis 90 Tage danach noch möglich sein!


    Die Vorgehensweise von fraenk halte ich aber trotzdem nicht für rechtens. Die Leistung wird eingestellt, in deinem Fall Ende November, und trotzdem wird noch bis zum späteren Portierungstermin abgerechnet...kann so nicht richtig sein, oder?

  • D.h. wenn man die Nummer von fraenk wegportieren möchte am Besten abwarten bis NACH dem Kündigungstermin...muss ja bis 90 Tage danach noch möglich sein!


    Die Vorgehensweise von fraenk halte ich aber trotzdem nicht für rechtens. Die Leistung wird eingestellt, in deinem Fall Ende November, und trotzdem wird noch bis zum späteren Portierungstermin abgerechnet...kann so nicht richtig sein, oder?

    Ja, abwarten bis nach dem Kündigungstermin könnte in der Tat besser sein.


    Eingestellt wurde die Leistung bei mir aber erst zum tatsächlichen Portierungstermin im Dezember, das wurde im Chat auch so kommuniziert. Anders sei es angeblich nicht möglich, selbst wenn man es wie ich explizit gewünscht hat.


    Habe dennoch Zweifel, ob das rechtens ist. Denn für den Termin ist allein Fraenk verantwortlich, nicht ich. Wegen 1,30€ wollte ich aber kein Fass aufmachen.

  • kann so nicht richtig sein, oder?

    Ja, aber nicht so, wie du denkst. Wird eine rechtzeitig beantragte Portierung ein paar Tage nach dem eigentlichen Ablaufdatum angesetzt (aus technischen Gründen, weil es an einem Wochenende ist o.ä.), erhält der alte Anbieter die Versorgung bis dahin weiter aufrecht. Das beruht auf Abläufen, die von der Bundesnetzagentur präzise vorgegeben sind (siehe den Abschnitt "Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel").


    Demnach hat fraenk seine Leistungen ein paar Tage länger bereitgestellt, der neue Anbieter dafür ein paar Tage weniger. fraenk ist also im Recht, diese paar Tage in Rechnung zu stellen, und der neue Anbieter darf natürlich erst nach dem tatsächlichen Wechsel die Abrechnung beginnen.

  • Ich habe den geschilderten Fall als ZWEI Vorgänge verstanden:

    1. Kündigung zum Ende des Monats, wurde inkl. Termin so bestätigt

    2. Beauftragung der Portierung:

    - Zeitpunkt egal (?), dann denke ich ist eine weitere Leistungsberechnung über den bestätigten Kündigungstermin hinaus nicht berechtigt

    - Zeitpunkt frühestmöglich (?), dann verstehe ich es so wie von CallMeMaybe dargelegt

  • CallMeMaybe hat völlig Recht, und ganz ehrlich anders wäre es auch nicht zu rechtfertigen. Das Prozedere bei Rufnummernportierung ist für alle Nummern gleich, und natürlich soll die Rufnummer durchgehend funktionieren und nicht etwa tagelang nicht erreichbar sein weil die technische und organisatorische Anwicklung zwisdchen den Anbietern in Fest- und Mopbilfunk nicht zum tatsächlichen Kündigungsdatum erfolgen kann (warum auch immer). Mein Festnetz-DSL zB sollte auch zum 21.12. weg, tatsächlich mit Portierung dann zum 04.01., und der Haushalt hätte sich bedankt wenn die Rufnummern über die Feiertage nicht erreichbar gewesen wären.

  • Sicher, wenn Kündigung und Portierung in einem Vorgang gewünscht wird wg. Umzug, Anbieterwechsel o.Ä.

    Wenn ich aber den Vertrag kündige und erst danach portiere (der Gesetzgeber lässt einem ja bis zu 90 Tage Zeit NACH Beendigung des Vertrages) dann erwarte ich ja eben KEINE unterbrechungsfreie Erreichbarkeit und so habe ich den Vorgang verstanden.


    Der Normalfall ist sicherlich der erstgenannte Vorgang.

  • Er hat die Portierung aber nicht nach Vertragsende beauftragt, sondern im noch laufenden Vertrag. Und zumindest mir ist nicht klar welche Portierung beim neuen Anbieter beauftragt wurde — wobei aus Sicht der BNetzA auch nach TKG der Portierungstermin zwischen abgebenden und aufnehmenden Anbieter ausgehandelt wird und nicht an Fristen aus dem Vertragsverhältnis des Kunden gebunden ist.

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