Fraenk 5GB (12/23: 10GB) LTE25 Allnet Flat - Die digitale Alternative per App

  • Das widerspricht aber der EU-Roaming-Verordnung und ist so dementsprechend ungültig. Sofern der Anbieter Roaming anbietet, muss er sich auch an alle Inhalte der Verordnung halten.


    Du meinst also, ein Anbieter muss im Roaming auch Verbindungen in andere EU-Ländern ermöglichen, selbst wenn er diese Leistung nicht einmal im Heimatland anbietet? Woraus leitest du diese Pflicht ab?


    Was dürfen Telefonate und SMS vom EU-Ausland ins EU-Ausland oder Heimatland kosten?
    Dazu sagt die EU-Roaming-Verordnung, dass solche Gespräche wie Inlandsgespräche in Ihrem Heimatland gemäß Ihres Mobilfunktarifs abgerechnet werden. [...]


    Hier geht es zunächst gar nicht um den Preis, sondern ob Telefonate "vom EU-Ausland ins EU-Ausland" überhaupt möglich sein müssen. Bei Fraenk sind aber selbst "zu Hause" gar keine Auslandstelefonate möglich. Insofern werden die Kunden im Roaming ja nicht benachteiligt.


  • Du meinst also, ein Anbieter muss im Roaming auch Verbindungen in andere EU-Ländern ermöglichen, selbst wenn er diese Leistung nicht einmal im Heimatland anbietet? Woraus leitest du diese Pflicht ab?



    Hier geht es zunächst gar nicht um den Preis, sondern ob Telefonate "vom EU-Ausland ins EU-Ausland" überhaupt möglich sein müssen. Bei Fraenk sind aber selbst "zu Hause" gar keine Auslandstelefonate möglich. Insofern werden die Kunden im Roaming ja nicht benachteiligt.


    Es ist relativ einfach zu erklären: Bietet ein Anbieter in seinem Tarif EU-Roaming an, muss er sämtliche Inhalte der Verordnung umsetzen. Aus diesem Grund hatte Drillisch es auch mit den besonders günstigen „National“-Tarifen bei einigen Marken probiert, bei denen der Empfang im Ausland grundsätzlich nicht möglich ist.


    “Fraenk“ beinhaltet EU-Roaming. Dementsprechend sind Telefonate im EU-Ausland wie Gespräche in Deutschland abzurechnen. Dies gilt gem. Verordnung für Gespräche nach Deutschland UND in alle übrigen EU/EWR-Staaten.


    Gespräche von Deutschland ins Ausland sind per Definition kein Roaming und daher auch von der Verordnung nicht erfasst, was ich schon 2017 für einen Fehler hielt. Man hätte sofort auch diese Baustelle bearbeiten sollen. Immerhin hat man sich auf eine Regulierung der Minutenpreise einigen können.


    Um auf den Punkt zu kommen: Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland können bis zum regulierten Tarif bepreist werden, aber müssen nicht angeboten werden (vermutlich aufgrund der Abrechnungsproblematik außerhalb der Flatrate).


    Telefonate im EU-Ausland in andere EU-Staaten unterliegen der Roaming-Verordnung und sind mit der Flatrate, die in Deutschland gilt abgegolten.

    Handy: iPhone 15 Pro Max
    Mobilfunk: fraenk
    Festnetz: o2 My Home M

  • Es ist relativ einfach zu erklären: Bietet ein Anbieter in seinem Tarif EU-Roaming an, muss er sämtliche Inhalte der Verordnung umsetzen.


    An welcher Stelle schreibt die Verordnung vor, dass der Anbieter im Roaming Telefonate ins EU-Ausland ermöglichen muss, wenn diese Telefonate "zu Hause" gar nicht zum vertraglichen Leistungsumfang gehören?


    “Fraenk“ beinhaltet EU-Roaming. Dementsprechend sind Telefonate im EU-Ausland wie Gespräche in Deutschland abzurechnen. Dies gilt gem. Verordnung für Gespräche nach Deutschland UND in alle übrigen EU/EWR-Staaten. [...]
    Telefonate im EU-Ausland in andere EU-Staaten unterliegen der Roaming-Verordnung und sind mit der Flatrate, die in Deutschland gilt abgegolten.


    Die Flatrate, die in Deutschland gilt, umfasst aber doch von vornherein gar keine Telefonate ins Ausland.


  • An welcher Stelle schreibt die Verordnung vor, dass der Anbieter im Roaming Telefonate ins EU-Ausland ermöglichen muss, wenn diese Telefonate "zu Hause" gar nicht zum vertraglichen Leistungsumfang gehören?



    Die Flatrate, die in Deutschland gilt, umfasst aber doch von vornherein gar keine Telefonate ins Ausland.


    Nochmal: In der Verordnung steht, dass Gespräche im EU-Ausland ins Heimatland und ins übrige EU-Ausland wie Gespräche von Deutschland nach Deitschland abgerechnet werden müssen. In Deutschland gilt bei Fraenk eine Flatrate.
    Nach deiner Logik dürften sonst in Spanien ja auch keine Gespräche nach Spanien möglich sein, weil von Deutschland nach Spanien keine Gespräche möglich sind.


    Ich kann mit meiner britischen Voxi Flatrate von Deutschland kostenlos nach Österreich telefonieren, weil in UK eine Flatrate für alle Gespräche im eigenen Land gilt. Wenn ich von UK nach Österreich telefonieren wollte, müsste ich das Konto zusätzlich aufladen und pro Minute bezahlen.

    Handy: iPhone 15 Pro Max
    Mobilfunk: fraenk
    Festnetz: o2 My Home M

  • An die EU Romaing Regeln halten sich leider viele Netzbetreiber nicht und die EU schaut nur blöd zu. Ich habe eine französische Lebara SIM. Im Tarif ist z.B. eine Allnet Flatrate (Voice/SMS) in Frankreich enthalten. Bin ich in der EU z.B. Deutschland, wird jede Minute nach Frankreich und innerhalb von Deutschland mit 19 Cent/Min abgerechnet. Also ein ganz klarer Verstoß. Trotz Beschwerde bei Lebara und bei der EU kümmert es bisher niemanden.

  • An die EU Romaing Regeln halten sich leider viele Netzbetreiber nicht und die EU schaut nur blöd zu. Ich habe eine französische Lebara SIM. Im Tarif ist z.B. eine Allnet Flatrate (Voice/SMS) in Frankreich enthalten. Bin ich in der EU z.B. Deutschland, wird jede Minute nach Frankreich und innerhalb von Deutschland mit 19 Cent/Min abgerechnet. Also ein ganz klarer Verstoß. Trotz Beschwerde bei Lebara und bei der EU kümmert es bisher niemanden.


    In Deutschland hat man aber die BNetzA, die als Regulierer in diesen Dingen auch recht stringent ist.
    Ich spreche natürlich nur darüber, was sie gem. EU-Verordnung müssten, ob sie dies tatsächlich tun ist eine andere Frage. Bei Problemen halt einfach die Aufsichtsbehörde einschalten.

    Handy: iPhone 15 Pro Max
    Mobilfunk: fraenk
    Festnetz: o2 My Home M

  • Nochmal: In der Verordnung steht, dass Gespräche im EU-Ausland ins Heimatland und ins übrige EU-Ausland wie Gespräche von Deutschland nach Deitschland abgerechnet werden müssen.


    Für mich musst du das nicht wiederholen; es ist klar und völlig unbestritten, dass für solche Gespräche der Heimattarif gilt. Aber wo schreibt die Verordnung vor, dass solche Gespräche überhaupt möglich sein müssen? Insbesondere, wenn sie nicht einmal "zu Hause" zum vertraglichen Leistungsumfang gehören?


    In Deutschland gilt bei Fraenk eine Flatrate.
    Nach deiner Logik dürften sonst in Spanien ja auch keine Gespräche nach Spanien möglich sein, weil von Deutschland nach Spanien keine Gespräche möglich sind.


    Nein, denn natürlich darf der Anbieter solche Gespräche ermöglichen. Nach "meiner" Logik ist es lediglich kein Zwang, der sich aus der EU-Verordnung ergibt. Selbst das vermute ich aber nur und will es gar nicht sicher behaupten, weil ich die Verordnung noch nicht so intensiv studiert habe. Wenn du eine Fundstelle nennen kannst, die meiner Mutmaßung widerspricht, dann gerne her damit.


  • Für mich musst du das nicht wiederholen; es ist klar und völlig unbestritten, dass für solche Gespräche der Heimattarif gilt. Aber wo schreibt die Verordnung vor, dass solche Gespräche überhaupt möglich sein müssen? Insbesondere, wenn sie nicht einmal "zu Hause" zum vertraglichen Leistungsumfang gehören?



    Nein, denn natürlich darf der Anbieter solche Gespräche ermöglichen. Nach "meiner" Logik ist es lediglich kein Zwang, der sich aus der EU-Verordnung ergibt. Selbst das vermute ich aber nur und will es gar nicht sicher behaupten, weil ich die Verordnung noch nicht so intensiv studiert habe. Wenn du eine Fundstelle nennen kannst, die meiner Mutmaßung widerspricht, dann gerne her damit.


    Ich zitiere mal die relevanten Stellen aus den Verordnungstexten. Wichtig ist hier, dass Fraenk grundsätzlich "Roaminganbieter" ist, da man im Ausland auch surfen kann. "Regulierte Roaminganrufe" werden als "unionsinternes Gespräch" definiert. Das Zielland ist hierbei völlig egal und kann der Urlaubsort, Deutschland oder ein anderer EU-/EWR-Staat sein.
    Was Fraenk in Deutschland anbietet ist unerheblich, da sie im Ausland unter die u.g. Verordnung fallen.


    Zitat

    „Roaminganbieter“ ist ein Unternehmen, das für einen Roa­mingkunden regulierte Endkunden-Roamingdienste bereit­stellt


    Art. 2 Abs. 2 lit. a Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‘besuchtes Netz‘ ist ein terrestrisches öffentliches Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich der inländische Anbieter des Roamingkunden befindet, das einem Roamingkunden aufgrund einer Vereinbarung mit dessen Heimatnetzbetreiber gestattet, Anrufe zu tätigen oder anzunehmen, SMS-Nachrichten zu senden oder zu empfangen oder paketvermittelte Datenkommunikationsdienste zu nutzen“


    Art. 2 Abs. 2 lit. e Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‚unionsweites Roaming‘ ist die Benutzung eines mobilen Gerätes durch einen Roamingkunden zur Tätigung oder An­nahme von unionsinternen Anrufen, zum Senden und Emp­fangen von unionsinternen SMS-Nachrichten oder zur Nut­zung paketvermittelter Datenkommunikationsdienste in ei­nem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich das Netz des inländischen Betreibers befindet, aufgrund einer Verein­barung zwischen dem Betreiber des Heimatnetzes und dem Betreiber des besuchten Netzes“


    Art. 2 Abs. 2 lit. f Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‘regulierter Roaminganruf‘ ist ein mobiler Sprachtelefonanruf, der von einem Roamingkunden aus einem besuchten Netz heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird oder der von einem Roamingkunden in einem besuchten Netz angenommen und aus einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird“


    Art. 2 Abs. 2 lit. h Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‘inländischer Endkundenpreis‘ ist das inländische Endkundenentgelt pro Einheit, das der Roaminganbieter für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (die in verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen im selben Mitgliedstaat abgehen und ankommen) und für die von einem Kunden genutzten Daten berechnet. Falls es kein spezifisches inländisches Endkundenentgelt pro Einheit gibt, ist davon auszugehen, dass für den inländischen Endkundenpreis derselbe Mechanismus zur Berechnung des Entgelts angewandt wird wie wenn der Kunde den Inlandstarif für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (die in verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen im selben Mitgliedstaat abgehen und ankommen) sowie genutzte Daten in seinem Mitgliedstaat nutzen würde


    (Anm: DE-Allnet-Flat)
    Art. 2 Abs. 2 lit r Verordnung (EU) 531/2012 durch Änderung gem. Art. 7 Nr. 1 lit b Verordnung (EU) 2015/2120


    Zitat

    Abschaffung von Endkunden-Roamingaufschlägen
    Roaminganbieter dürfen ihren Roamingkunden ab dem 15. Juni 2017, sofern der Gesetzgebungsakt, der infolge des in Artikel 19 Absatz 2 genannten Vorschlags zu erlassen ist, zu diesem Zeitpunkt anwendbar ist, vorbehaltlich der Artikel 6b und 6c (Anm.: Fair-Use-Policy und Ausnahmen für Länder mit günstigen Preisen), für die Abwicklung abgehender oder ankommender regulierter Roaminganrufe, für die Abwick­lung versendeter regulierter SMS-Roamingnachrichten oder für die Nutzung regulierter Datenroamingdienste, ein­schließlich MMS-Nachrichten, im Vergleich mit dem inländischen Endkundenpreis in einem Mitgliedstaat weder zusätzliche Entgelte noch allgemeine Entgelte für die Nutzung von Endgeräten oder von Dienstleistungen im Ausland berechnen.


    Art. 6a Verordnung (EU) 531/2012 durch Änderung gem. Art. 7 Nr. 5 Verordnung (EU) 2015/2120


    Die Intention des Gesetzgebers Zusatzkosten für Endkunden abzuschaffen, impliziert die Pflicht der Roaminganbieter, die Dienste auch verordnungsgemäß bereitzustellen. Das heißt, dass im EU-Ausland nicht nur Telefonate nach Deutschland und ins besuchte Land möglich sein müssen, sondern eben per Defition "unionsweit" zu den gleichen Konditionen, die für ein Gespräch von Deutschland nach Deutschland gelten. Wenn dies nicht gelten würde, würden alle Anbieter sofort ihre EU-Querverbindungen kappen, weil diese ja bei Nutzung durch den Flatrate-Kunden Geld kosten. Ein Anruf von DE ins Ausland ist kein Roaming und kann daher auch nicht mit einem Anruf aus dem Ausland in ein anderes Land verglichen werden.

    Handy: iPhone 15 Pro Max
    Mobilfunk: fraenk
    Festnetz: o2 My Home M

  • Die offensichtlich nicht vorhandene Ident-Prüfung ist noch ein Vorteil gegenüber Prepaid, Versand erfolgt auch ohne Tracking.... Vielleicht für zwielichtige Absichten / Anmeldung auf Haustier-Namen geeignet...


    Die Ident-Prüfung erfolgt quasi über PayPal, zudem muss wohl ein Konto hinterlegt sein (Quelle Heise) ;)
    Zwielichtig ist damit schwer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!