Oder muss man da selbst aktiv werden
Das geht über's elektronische Meldeverfahren.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Oder muss man da selbst aktiv werden
Das geht über's elektronische Meldeverfahren.
Es spricht doch nichts gegen eine betriebliche Regelung, das der AN den AG informiert. Es fällt ja nur der Zettel selbst weg, der Rest bleibt doch gleich.
Das geht über's elektronische Meldeverfahren.
Und das funktioniert bei Minijobbern im Privathaushalt jetzt wie?
Jetzt warte ich auf Kommentare, bei sowas gäbe es kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Stimmt aber nicht.
Und hier
https://blog.minijob-zentrale.de/eau-minijob/
ZitatAuch für Minijobs in Privathaushalten besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am eAU-Verfahren.
Nicht verpflichtend, heißt nicht, nicht möglich. Oder doch?
ZitatAlles anzeigenEsther Kupka
Reply to Esther Kupka 1 Monat zuvor
Ich weiß, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, das war ja gar nicht meine frage; ich möchte wissen, ob ich daran teilnehmen kann.
2
Antworten
Team der Minijob-Zentrale
Autor
Reply to Esther Kupka 1 Monat zuvor
Hallo Ester Kupka,
die Frage, ob Sie als privater Arbeitgeber trotzdem am eAU-Verfahren teilnehmen können, können wir Ihnen nicht beantworten.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Schön. Die für den privaten AG zuständige Meldestelle weiß es also auch nicht.
Bei der SBK der Verweis auf sv.net. Ob das für alle KKs funktioniert?
https://www.sbk.org/arbeitgebe…faehigkeitsbescheinigung/
Und wenn der Arzt nur die eAU ausgestellt hat, und man nicht am eAU Verfahren teilnimmt, warum auch immer, wie geht es dann weiter? Pech gehabt, und man muss dem AN einfach glauben? Oder muss der AN ein 2. mal zum Doc, der dann doch ein Papierdokument (kostenpflichtig?) erstellt?
Und jetzt bloß nicht wundern, warum Schwarzarbeit so attraktiv erscheint...
Minijobber im Privathaushalt sind doch explizit ausgenommen oder verstehe ich etwas falsch?
Auch für Minijobs in Privathaushalten besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am eAU-Verfahren.
Und das funktioniert bei Minijobbern im Privathaushalt jetzt wie
Wie meldest Du die denn an die Bundesknappschaft?
Wie meldest Du die denn an die Bundesknappschaft?
Gibt 3 (4) Wege:
https://www.minijob-zentrale.d…2F0F21382646065E968CD259D
Aber die wären ja eh nicht zuständig für eAU, sondern die Krankenkasse das AN. (Die man ja nicht unbedingt kennt und erst extra vom AN erfragen müsste.)
Dachte elektronisch geht das nur zur Krankenkasse. Was geht es den Arzt an, wer mein Arbeitgeber ist?
Die Meldung wird von der KK für AG bereitgestellt, damit dieser über die Arbeitsunfähigkeit informiert ist. Das macht nicht der behandelnde Arzt.
Heute in einer engen Dorfstraße kommt Einer mitten auf meiner Spur entgegen, musste bremsen, damit er noch rechtzeitig eingelenken konnte.
Danach auf einer Landstraße überholt Einer einen Bus, ich musste abbremsen, um ihm das Einscheren zu erlauben.
Jetzt vorher in der Stadt, musste mich Einer überholen, dazu fuhr er auf die Gegenspur, beim Einscheren touchierte er mich fast.
Danach in der 40ger-Zone raste er davon.
Bei der nächsten roten Ampel hatte er sich falsch eingeordnet, und fuhr rückwärts, gut, dass ich noch genügend Abstand hatte.
Nach Grün fuhr er plötzlich auf den Gehweg bei einem Automobilhersteller. Vielleicht wollte er seinen VW gegen einen Porsche eintauschen.
Warum lässt man solche Affen noch rein?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!