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  • Nehmen wir mal an, ein Freund würde das gerne mal probieren, würde sich aber ungern in einem der Cannabisclubs registrieren wollen. (Die nächste schwarze Regierung kommt bestimmt.)

    Das sehe ich auch skeptisch, und für Eigenanbau habe ich nicht die Nerven und Geduld. Das Zeug in geeigneten Geschäften (Apotheken?) anzubieten wäre wohl zu einfach gewesen. Typisch deutsche Lösung. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?

  • Das sehe ich auch skeptisch, und für Eigenanbau habe ich nicht die Nerven und Geduld. Das Zeug in geeigneten Geschäften (Apotheken?) anzubieten wäre wohl zu einfach gewesen. Typisch deutsche Lösung. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?

    Abgesehen von der Geduld gibt es die Samen für den Eigenbau doch auch nicht im Supermarkt oder Gartencenter, sondern zumindest meines Wissens nach offiziell auch nur in diesen Clubs. Womit sich der Kreis schließt.


    Ja, wie so oft werden eigentlich einfach mögliche Dinge unnötig kompliziert gemacht.


    Mein Freund hat's echt nicht leicht. ?(

    Haupt-SIM: fraenk, 2. SIM: netzclub Norma, Lidl, o2 | Zweithandy: Kaufland mobil

  • Das sehe ich auch skeptisch, und für Eigenanbau habe ich nicht die Nerven und Geduld. Das Zeug in geeigneten Geschäften (Apotheken?) anzubieten wäre wohl zu einfach gewesen. Typisch deutsche Lösung. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?

    Soweit ich verstanden habe wird/wurde diese Lösung durch europäisches Recht bzw. die EU Kommission zumindest teilweise blockiert.

    https://www.gleisslutz.com/de/…zur-cannabislegalisierung

  • Mein Interesse an Cannabis ist zwar null, aber ich habe mir dennoch den Gesetzentwurf mal angeschaut. Einfach aus Interesse und kompliziert ist es in der Tat. Die Genehmigung für den gemeinschaftlichen Anbau bekommt man nur, wenn folgendes gewährleistet ist:

    • Der Anbauverein muss ein eingetragener Verein oder eine Genossenschaft sein
    • Vertretungsberechtigte Personen müssen ein aktuelles Führungszeugnis und einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentealregister vorlegen
    • Das Cannabis muss ausreichend vor unbefugten Zugriff geschützt werden (Umfriedung des Geländes, einbruchsichere Fenster und Türen, Schutz beim Transport)
    • Die Größe und Lage der Anbauflächen muss angeben werden, außerdem die geplanten Anbaumengen
    • Man benötigt einen Präventionsbeauftragten, der seine Fähigkeiten und Kenntnisse durch anerkannte Schulungen nachweisen muss
    • Der Präventionsbeauftragte stellt sicher, das der Anbauverein geeignete Maßnahmen zum Jugend -und Gesundheitsschutz ergreift
    • Der Anbauverein hat, zusammen mit den mit Präventionsbeauftragten, ein Gesundheits -und Jugendschutzkonzept zu erstellen und umzusetzen
    • Das Cannabis darf nur in neutralen Verpackungen weitergeben werden, außerdem müssen diese vor der Weitergabe gekennzeichnet werden. Folgende Informationen müssen drauf stehen: Gewicht in Gramm, Erntedatum, MHD, Sorte, durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent, durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent, Hinweis zum Nicht-Konsum in der Schwangerschaft und Stillzeit
    • Das Cannabis darf nicht außerhalb des geschützten Geländes des Anbauvereins gelagert werden.
    • Sollte der Verein mehr als ein befriedetes Besitztum nutzen, so ist der Transport von mehr als 25g zwischen beiden Orten möglich. Jedoch nur wenn der Transport vor unbefugten Zugriff gesichert ist, mindestens ein Vereinsmitglied den Transport beaufsichtigt und der Transport mindestens 1 Werktag vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde. Dazu sind schriftlich oder elektronisch folgende Informationen zu übermitteln: Name und Anschrift des Anbauvereins, Datum des Transports, Start -und Zieladresse, Mengen in Gramm und Angabe der Sorten. Die ganzen Informationen müssen dann noch, zusammen mit Name und Anschrift der zuständigen Behörde, als Transportbescheinigung mitgeführt werden. Außerdem muss sich das transportierende Vereinsmitglied durch Mitgliedsausweis oder Kopie der Erlaubnis des Anbauvereins ausweisen können.
    • ...

    Der Wahnsinn 8|

  • Samen ... zumindest meines Wissens nach offiziell auch nur in diesen Clubs

    Hast du mal deine Suchmaschine befragt nach "Cannabis Samen kaufen"?

    Meine findet da jedenfalls einige Shops im Internet.

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

  • Der Wahnsinn 8|

    Ich treffe wöchentlich beim schwimmen einen Gärtner, den ich mal darauf angesprochen, habe ob er in die Richtung aktiv werden wolle. Er hat abgewunken.


    Mein Interesse gilt eher CBD, aber das ist rezeptfrei nur in fast homöopathischen Dosierungen erhältlich, und dazu noch sauteuer.

  • Hast du mal deine Suchmaschine befragt nach "Cannabis Samen kaufen"?

    Meine findet da jedenfalls einige Shops im Internet.

    Ich werde meinen Freund das mal empfehlen. :P


    Mein Interesse an Cannabis ist zwar null, aber ich habe mir dennoch den Gesetzentwurf mal angeschaut. Einfach aus Interesse und kompliziert ist es in der Tat. Die Genehmigung für den gemeinschaftlichen Anbau bekommt man nur, wenn folgendes gewährleistet ist:

    • Der Anbauverein muss ein eingetragener Verein oder eine Genossenschaft sein
    • Vertretungsberechtigte Personen müssen ein aktuelles Führungszeugnis und einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentealregister vorlegen
    • Das Cannabis muss ausreichend vor unbefugten Zugriff geschützt werden (Umfriedung des Geländes, einbruchsichere Fenster und Türen, Schutz beim Transport)
    • Die Größe und Lage der Anbauflächen muss angeben werden, außerdem die geplanten Anbaumengen
    • Man benötigt einen Präventionsbeauftragten, der seine Fähigkeiten und Kenntnisse durch anerkannte Schulungen nachweisen muss
    • Der Präventionsbeauftragte stellt sicher, das der Anbauverein geeignete Maßnahmen zum Jugend -und Gesundheitsschutz ergreift
    • Der Anbauverein hat, zusammen mit den mit Präventionsbeauftragten, ein Gesundheits -und Jugendschutzkonzept zu erstellen und umzusetzen
    • Das Cannabis darf nur in neutralen Verpackungen weitergeben werden, außerdem müssen diese vor der Weitergabe gekennzeichnet werden. Folgende Informationen müssen drauf stehen: Gewicht in Gramm, Erntedatum, MHD, Sorte, durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent, durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent, Hinweis zum Nicht-Konsum in der Schwangerschaft und Stillzeit
    • Das Cannabis darf nicht außerhalb des geschützten Geländes des Anbauvereins gelagert werden.
    • Sollte der Verein mehr als ein befriedetes Besitztum nutzen, so ist der Transport von mehr als 25g zwischen beiden Orten möglich. Jedoch nur wenn der Transport vor unbefugten Zugriff gesichert ist, mindestens ein Vereinsmitglied den Transport beaufsichtigt und der Transport mindestens 1 Werktag vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde. Dazu sind schriftlich oder elektronisch folgende Informationen zu übermitteln: Name und Anschrift des Anbauvereins, Datum des Transports, Start -und Zieladresse, Mengen in Gramm und Angabe der Sorten. Die ganzen Informationen müssen dann noch, zusammen mit Name und Anschrift der zuständigen Behörde, als Transportbescheinigung mitgeführt werden. Außerdem muss sich das transportierende Vereinsmitglied durch Mitgliedsausweis oder Kopie der Erlaubnis des Anbauvereins ausweisen können.
    • ...

    Der Wahnsinn 8|

    Deutscher wird's nicht. ^^8o

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    Einmal editiert, zuletzt von fast-wie-breit () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von fast-wie-breit mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Sind die Niederlande nicht in der EU, oder warum geht dort was bei uns nicht geht?

    AFAIK kaufen die Coffeeshops ihre Ware aber auch quasi vom Schwarzmarkt, staatlich geregelten offiziellen Anbau gibt es auch dort nicht.


    Und jetzt stellen wir uns mal vor, eine (deutsche) Apotheke bezieht einen Teil ihres Sortiments von der organisierten Kriminalität. 8|

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