Fragen und Gedanken zur geplanten Strompreisbremse

  • Anders als andere Länder weill Deutschland ja die Strompreisbremse nicht bis zu einem gewissen Verbrauch pro Haushalt oder Bewohner gewähren, sondern individuell auf 80% des Vorjahresverbrauchs.


    Da aber schon dieses Jahr die Strompreise stark gestiegen sind, haben ja viele Leute bis dahin dahin gleich zweimal oder dreimal den Stromanbieter gewechselt. Wird da wirklich der dann ab Januar gewählte Stromanbieter bei den zwei oder drei verschiedenen Vorjahreslieferanten den Stromverbrauch abfragen müssen? Das wäre doch ein extremer Aufwand.


    Weil wenn man dem neuen Anbieter selbst seinen Vorjahresverbrauch mitteilen, dann könnte man ja einfach statt der echten 1.850 KWh erfundene 2.590 KWh mitteilen, sich so für 2.072 KWh also 112% des Vorjahresverbrauchs sein, die 40 ct/KWh sichern. Man würde dann zwar einen noch höheren Abschlag zahlen müssen, aber würde es dann ja wieder zurückbezahlt bekommen.


    *****


    Ansonsten frage ich mich ob die Stromanbieter überhaupt an die Strompreisbremse glauben. Oder ob die Stromanbieter ebenfalls dem Staat misstrauen sich sich das Geld in jedem Fall direkt vom Kunden holen, entweder über exorbitanten Preis für die verbleibenden 20% Reststrommenge oder über sehr hohen Grundpreis.


    Bei den Stadtwerken Bogen ( https://www.stadtwerke-bogen.de/strom/tarife-bogen/ ) zum Beispiel bleibt zwar der Grundpreis stabil bei 153,11€ aber der Arbietspreis verdoppelt sich mehr, von günstigen 29,27 ct/KWh auf stolze 66,84ct.


    80% * 40 ct/KWh + 20% * 66,84 ct/KWh = 45,368 ct/KWh


    Ein anderer Grundversorger erhöht zwar den Arbeitspreis nur moderater von 44,39 ct/KWh auf 50,04 ct/KWh, aber zugleich den Grundpreis von 119,00€ auf 186,00€.


    80% * 40 ct/KWh + 20% * 50,04 ct/KWh = 42,008 ct/KWh.

    (186€-119€) / 2000 KWh Durschnittsverbrauch = 3,35 ct/KWh

    42,008 ct/KWh + 3,35 ct/KWh = 45,358 ct/KWh


    Ich hab so den Verdacht das die Stromanbieter so einen Arbeitspreis von 45-46 ct/KWh angestrebt haben, und weil sie den Staat nicht vertrauen, diesen komplett von den Kunden nehmen, trotz der Strompreisbremse.


    Für den Fall das der Staat dann trotzdem noch den Aufpreis für die ersten 80% zahlt, wird der dann wohl eben einfach als Zusatzbonus eingestrichen. Aber ich hab den Verdacht das die Kalkulation so ist, das sie auch ohne den Staat für die Stromanbieter aufgehen würde.

  • ... Wird da wirklich der dann ab Januar gewählte Stromanbieter bei den zwei oder drei verschiedenen Vorjahreslieferanten den Stromverbrauch abfragen müssen? Das wäre doch ein extremer Aufwand.

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    Dein Netzbetreiber hat diese Zahlen zentral vorliegen. Entweder bekommt er diese vom Messstellenbetreiber oder er ist selbst in dieser Funktion. Deinen Stromanbieter braucht es dazu nicht.

  • Dein Netzbetreiber hat diese Zahlen zentral vorliegen. Entweder bekommt er diese vom Messstellenbetreiber oder er ist selbst in dieser Funktion. Deinen Stromanbieter braucht es dazu nicht.

    Bei einem komplett neugegründeten Haushalt, wie wird da ein Vorjahresverbauch angenommen/geschätzt?


    Vom Vormieter bzw. vorigem Bewohner (sofern vorhanden)? Bei Neubezug unmöglich, bei längerem Leerstand (5-10 Jahre +) liegen die Daten wahrscheinlich auch nicht mehr vor. Und wenn der Vormieter teilzeitabwesender Single war, und einen entsprechend niedrigen Verbauch hatte, nützt das einer 4-köpfigen Nachmieterfamilie auch so gut wie nix. Umgekehrt wäre es ein Freibrief zum preisgedeckelten Energie verschwenden.


    Oder geht es nach einem Altvertrag eines der eingezogenen Personen, oder nur nach des neuen Vertragspartners, der dann hoffentlich auch der Vertragspartner an seinem vorherigen Wohnort war?


    Von Zu- und Wegzug von Personen bei gleichzeitig unangetasteten Versorgungsverträgen fange ich mal erst gar nicht an.


    Anders als andere Länder weill Deutschland ja die Strompreisbremse nicht bis zu einem gewissen Verbrauch pro Haushalt oder Bewohner gewähren, sondern individuell auf 80% des Vorjahresverbrauchs.

    Ist das wieder eine deutsche Extrawurst? Oder Interessen der eher mehr Energie verbauchenden Oberschicht geschuldet? (Ich mutmaße beides.)

  • Dann müsste ja jeder Netzbetreiber erstmal wissen, wer/was ein Haushalt oder nicht ist, und dann noch die Bewohner..?


    Es klappt ja nicht mal, jedem Bürger einfach 500,- in die Hand zu drücken, oder zu verhindern, dass manche als AN und Rentner doppelt kassieren...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Bei einem komplett neugegründeten Haushalt, wie wird da ein Vorjahresverbauch angenommen/geschätzt?

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    Gute Frage. Das Gesetz ist derzeit nur ein Entwurf, evtl. wird das noch konkretisiert. Derzeit ist darin die Rede von einer Netzentnahmestelle. Daher würde ich mutmaßen, das beim Umzug die Werte vom Vormieter/Vorbesitzer angesetzt werden. Zu den ganzen Ausnahmen konnte ich im Entwurf nichts lesen. Allerdings habe ich auch gerade nicht die Muße dazu. Gesetzestexte sind nun nicht gerade meine Lieblingslektüre.

    Wer Lust darauf hat, den Entwurf mit Stand vom 22.11.2022 habe ich hier verlinkt gefunden https://www.sonnenseite.com/de…urf-zur-strompreisbremse/


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    Ist das wieder eine deutsche Extrawurst? Oder Interessen der eher mehr Energie verbauchenden Oberschicht geschuldet? (Ich mutmaße beides.)

    Es gibt auch noch genügend Nachtspeicheröfen und andere Arten von Elektroheizungen in Deutschland. Daher kann man nicht seriös vom Energieverbrauch auf die Zugehörigkeit zu einer "Schicht" schließen. Mein Onkel hat deshalb bspw. in seinem Haus (2 Personen) einen jährlichen Stromverbrauch von ~12.000 kW/h. Aber er macht halt alles mit Strom und verbrennt kein Öl oder Gas.


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    Es klappt ja nicht mal, jedem Bürger einfach 500,- in die Hand zu drücken, ...

    Wie auch, wenn man die Daten nicht hat. Als Problem hat man das ja durchaus erkannt und will künftig zur Steuer-ID auch eine Kontoverbindung pflegen. Das würde die Sache deutlich einfacher machen und die Klimmzüge über die Gehaltsabrechnungen des AG vermeiden.

  • Bei einem komplett neugegründeten Haushalt, wie wird da ein Vorjahresverbauch angenommen/geschätzt?

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    Google "Abschätzung Stromverbrauch":

    1. Wohnfläche (m²) * 9 kWh.
    2. Personenzahl * 200 kWh (550 kWh bei elektrischer Warmwasserbereitung)
    3. Anzahl großer Haushaltsgeräte * 200 kWh.
    4. Werte aus den Schritten 1-3 addieren.

    Haut bei mir relativ gut hin.


    Wer eine Elektroheitzung hat oder ein E-Auto zu Hause lädt oder 3x am Tag warmes Essen kocht muss naturlich anders kalkulieren.


    Und am Ende gehts eh nur um die Vorauszahlung, am Jahresende zahlt man für das was man wirklich verbraucht hat.

    War die Schätzung zu hoch kriegt man Geld vom Stromanbieter zurück, war sie zu niedrig muss man nachzahlen.

  • Google "Abschätzung Stromverbrauch":

    1. Wohnfläche (m²) * 9 kWh.
    2. Personenzahl * 200 kWh (550 kWh bei elektrischer Warmwasserbereitung)
    3. Anzahl großer Haushaltsgeräte * 200 kWh.
    4. Werte aus den Schritten 1-3 addieren.

    Nur nicht im Kontext der Strompreisbremse, und darum geht es hier doch. Diese "Formel" findet sich daher weder so, noch ähnlich im Gesetzesentwurf.


    Es gibt auch noch genügend Nachtspeicheröfen und andere Arten von Elektroheizungen in Deutschland. Daher kann man nicht seriös vom Energieverbrauch auf die Zugehörigkeit zu einer "Schicht" schließen. Mein Onkel hat deshalb bspw. in seinem Haus (2 Personen) einen jährlichen Stromverbrauch von ~12.000 kW/h. Aber er macht halt alles mit Strom und verbrennt kein Öl oder Gas.

    Ja, stimmt. Ein Umkehrschluss hoher Verbrauch = höhere Schichtzugehörigkeit, so wie du es verstanden hat, funktioniert so natürlich nicht.


    Was ich meinte, ist, wer zur Oberschicht (oder oberen Mittelschicht) gehört und sich eine Bude voller E-Geräte und vielleicht noch mehrere E-Autos leisten kann, folglich einen eher höheren Verbrauch hat. Und daher an einer Regelung, die sich an Haushalts- oder Personenpauschalen orientiert weniger Interesse hätte, als an einer, die sich nach dem individuellen Vorjahresverbrauch richtet.

  • Google "Abschätzung Stromverbrauch":

    1. Wohnfläche (m²) * 9 kWh.
    2. Personenzahl * 200 kWh (550 kWh bei elektrischer Warmwasserbereitung)
    3. Anzahl großer Haushaltsgeräte * 200 kWh.
    4. Werte aus den Schritten 1-3 addieren.


    Davon halte ich nicht viel, denn es kommt viel mehr auf die Lebensumstände an.

    Eine dreiköpfige Familie mit zwei vollzeitberufstätigen Eltern und einem Teenager oder vielleich sogar erwachsenen Kind, die allesamt tagsüber kaum zuhause sind und höchstens am Wochenende kochen, werden einen deutlich geringeren Stromverbrauch haben als ein Renterpaar das den ganzen Tag zuhause sitzt oder erst recht als eine Alleinerziehende mit zwei Kleinkindern die auch den ganzen Tag zuhause sind und wo sich die Kleinkinder auch noch regelmässig einsauen.


    Was ich meinte, ist, wer zur Oberschicht (oder oberen Mittelschicht) gehört und sich eine Bude voller E-Geräte und vielleicht noch mehrere E-Autos leisten kann


    Ich denke es ist eher umgekehrt, das die finanziell ärmersten Haushalte den höchsten Stromverbrauch haben und die finanziell reichsten Haushalte den den niedrigsten Stromverbrauch haben, denn:


    1) Wer berufstätig ist oder studiert ist tagsüber nicht soviel zuhause und verbraucht weniger Strom


    2) Wem es finaziell besser geht der unternimmt auch mehr in der Freizeit und ist auch da weniger daheim und isst öffter im Restaurant


    3) Wem es finanziell besser geht hat oft Kleidung die entweder schlecht waschbar ist, und entweder ohnehin in der Badewanne gewaschen oder in die Reinigung gegeben werden muss. Oder hat einfach keine Lust Oberbekleidung selbst nach der Wäsche zu bügeln und gibt seine Oberbekleidung generell zum Wäscheservice.

    4) Wer eine grosse Wohnung mit Balkon hat der muss nicht immer den Trockner verwenden, sondern kann die Wäsche auch an der frischen Luft trocknen lassen, und brauch den Trockner nur gelegentlich damit Bade- und Handtücher wieder weich werden und Flusen von der Unterwäsche gezogen werden. Wer eine kleine Wohnung ohne Balkon hat muss immer den Trockner nutzen.

  • Wenn sich die Bremse wirklich am Vorjahresverbrauch orientiert sind natürlich die Leute im Vorteil, die bisher nicht gespart haben. Wer schon immer sparsam war wird dann eher benachteiligt, insbesondere wenn es doch noch mal kalt wird im Winter.

    Warum kann man die 80% nicht auf den aktuellen Verbrauch verrechnen? Der Abschlag ist eh eine Schätzung und wird zum Ende des Abrechnungszeitraums korrigert. Da könnte man genauso die 80% einrechnen.

  • Wir haben heute unseren Brief von eprimo bekommen.

    Der Grundpreis erhöht sich moderat von 24 Euro/Jahr auf 29 Euro/Jahr.

    Der Arbeitspreis aber erhöht sich sehr deutlich von 31 ct/kwh auf 51 ct/kwh.Hier greift ja dann die Strompreisbremse von 40ct/kwh.

    Wir haben in 2022 schon ordentlich Strom gespart und kommen auf 2500 kwh.

    Letztes Jahr 2021 waren es noch 3000kwh/.

    Was genau ist jetzt der Vorjahresverbrauch? Der Verbrauch von 2021 oder der von 2022 wenn die Strompreisbremse ab 01.01. 2023 gilt.

    eprimo bietet eine Preisgarantie von 55,71 ct/kwh bis 31.03.24. Welchen Sinn macht diese Preisgarantie wenn die Strompreisbremse von 40ct/kwh bis April/2024 gilt.

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