ZitatZwischen der Vodafone GmbH und der 1&1 besteht eine Vereinbarung zu National Roaming. Sofern diese auch ein National Roaming in den Ausbaugebieten beinhalten sollte, könnte dies zumindest technisch eine Umsetzungsalternative zu einer Überlassung darstellen. Trotz des eigenen Netzausbaus der 1&1, hätte diese dennoch in den Ausbaugebieten anstatt der Investitionen in Frequenznutzungsrechte und Netzelemente weiterhin die Kosten für die Inanspruchnahme von National Roaming zu tragen. National Roaming zur Umsetzung der kooperativen Mitnutzung scheint daher zumindest technisch geeignet.
Da derzeit durch 1&1 Kunden das gesamte Vodafone Netz in GSM (ohne Datenübertragung), LTE (vollständig) und NR (Betriebsart NSA) genutzt werden kann, braucht es doch keinerlei weitere Maßnahmen?