Was fragt ihr euch?

  • Ich frage mich gerade ob es legal sein kann, dass ein kommunales Hallenbad von auswärtigen Besuchern höhere Eintrittspreise erhebt als von einheimischen?

  • Ich frage mich gerade ob es legal sein kann, dass ein kommunales Hallenbad von auswärtigen Besuchern höhere Eintrittspreise erhebt als von einheimischen?

    Wo gibt's denn so etwas? Ich denke, dass verstößt gegen den Gleicheitsgrundsatz. Gibt's da keine EU Bestimmung?

    Herbert

  • wenn es genau so benannt ist, duerfte es unzulaessig sein. Wenn das als 'Rabatt mit Stadtpass' oder so deklariert ist, sehe ich da wenig Chancen gegen anzugehen...


    Schliesslich zahlen die Einheimischen auch genug fuer ihr Bad, via Steuern.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Ich frage mich gerade ob es legal sein kann, dass ein kommunales Hallenbad von auswärtigen Besuchern höhere Eintrittspreise erhebt als von einheimischen?

    also wäre das Hallenbad eine Autobahn und die auswärtigen sollten Autobahngebühren bezahlen wäre es auf jeden Fall gegen europäisches Recht.

    Auch eine Erstattung höherer Gebühren für einheimische, z.B. durch eine Senkung der Grundsteuer wäre, um bei obigem Autobahnbeispiel zu bleiben rechtswiedrig da die anderweitige Rabattierung die auswärtigen wieder schlechter stellen würde...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • ob es legal sein kann, dass ein kommunales Hallenbad von auswärtigen Besuchern höhere Eintrittspreise erhebt als von einheimischen?


    Es hängt vom Widmungszweck des Bades ab. Gemeinden können öffentliche Einrichtungen auch nur der Nutzung durch die Einwohner widmen und Auswärtige von der Nutzung ausschließen. Schwimmbäder sind aber üblicherweise der Nutzung durch Einheimische und Fremde gleichermaßen gewidmet (eine Ausnahme stellen hier idR Vereine dar).


    Auch eine Erstattung höherer Gebühren für einheimische, z.B. durch eine Senkung der Grundsteuer wäre, um bei obigem Autobahnbeispiel zu bleiben rechtswiedrig da die anderweitige Rabattierung die auswärtigen wieder schlechter stellen würde...


    Kommunen sind in der Festlegung der Grundsteuerhebesätze frei. Da haben weder Bund noch EU was mitzureden.

  • in der Kathedrale Sevilla gibt es vier Preisklassen

    - gratis für Bewohner der Region

    - ermäßigt für Rentner mit spanischem Rentenbezug - nicht für deutsche Rentner mit Wohnsitz in Spanien

    - ermäßigt für Studierende, auch ausländische

    - Normalpreis


    In Tirol gibt es auch Schwimmbäder mit ermäßigten Preisen nur für Locals.


    Letzteres fand ich besonders interessant, da Österreich gerne auf Einhaltung EU-Recht klagt.


    Aber ich kenne mich nicht wirklich mit den rechtlichen Fragen aus, stelle solche Dinge nur mit Erstaunen fest.

  • Österreich, Italien, Frankreich und bestimmt noch ein paar andere dürfen ja Autobahngebühren verlangen und vielleicht zeitgleich keine KFZ Steuer da sie das schon "immer" so tun.
    Im Falle von Deutschland wäre es ja was neues.

    = denke das wird mit den Bädern in Spanien und Tirol vermutlich auch so sein aber du könntest ja mal ne Anfrage an deine regionalen Politiker oder die EU Komission richten ;)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • AT hat auch nur fuer oesterreichische Schwerbehinderte eine Mautermaessigung, deutsche schauen in die Roehre :(

    Nordisch by zuag'roast :D

  • AT hat auch nur fuer oesterreichische Schwerbehinderte eine Mautermaessigung, deutsche schauen in die Roehre :(

    es ging mir darum das Deutschland gerne im Gegenzug zur Autobahngebühr für alle, die KFZ Steuer für deutsche senken wollte um die deutschen Kostenneutral weiter fahren zu lassen - dadurch würde die Autobahn zukünftig stärker von den Verursachern die nur durch fahren und im Zweifelsfall nicht mal tanken, finanziert.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!