Steht so auch bei Teltarif, dass es ab November 2025 auch für Bestandskunden gilt.
Na dann ist es offiziell, was teltarif sagt ist in Stein gemeißelt.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Steht so auch bei Teltarif, dass es ab November 2025 auch für Bestandskunden gilt.
Na dann ist es offiziell, was teltarif sagt ist in Stein gemeißelt.
Ich habe nur eine Benachrichtigung, dass mein Maildomain verlängert wird, und SMS bezüglich der verbrauchten Inklusive Volumen, sonst nix
Steht so auch bei Teltarif, dass es ab November 2025 auch für Bestandskunden gilt.
Ein schludrig geschriebener Artikel trifft auf ein... nichts für ungut, unpräzises Textverständnis. Schauen wir uns den Artikel nochmal an:
ZitatBestandskunden wurden bislang nicht darüber informiert, dass sie die GMX Mail App aktiv nutzen müssen, um den Gratis-Tarif zu erhalten. Allerdings dauert es noch bis November, bis erste Bestandskunden von der Nutzungspflicht der GMX Mail App betroffen sind. Änderungen kann GMX grundsätzlich aber auch kurzfristig umsetzen.
Korrekt wäre folgender Satz:
"Allerdings dauert es noch bis November, bis erste Bestandskunden von der Nutzungspflicht der GMX Mail App betroffen wären."
Theoretisch kann Drillisch mit sechs Wochen Vorlauf eine AGB-Änderung ankündigen, nach der man nach dem ersten Vertragsjahr 10x im Monat die GMX-Mail-App öffnen muss, um die Grundgebühr erlassen zu bekommen. Wer also Mitte November 2024 zugeschlagen hat, müsste spätestens Ende September/Anfang Oktober 2025 benachrichtigt werden.
Nicht missverstehen: Die Möglichkeit besteht! Allerdings gibt es noch gar keine nachvollziehbaren, validierbaren Anzeichen dafür. Und dass der Teltarif-Artikel dafür nicht herhalten kann, zeigt der Spekulatius-Satz:
ZitatÄnderungen kann GMX grundsätzlich aber auch kurzfristig umsetzen.
Kann es. Kann es aber auch sein lassen.
Und ich könnte kurzfristig kündigen
.
Oder halt Drillisch. Aber heult dann bitte nicht rum. 7 Tage Kündigungsfrist - sie gilt für beide Seiten...
Theoretisch kann Drillisch mit sechs Wochen Vorlauf eine AGB-Änderung ankündigen, nach der man nach dem ersten Vertragsjahr 10x im Monat die GMX-Mail-App öffnen muss, um die Grundgebühr erlassen zu bekommen.
Was habt ihr denn dauernd mit euren AGB. Darin wird nie etwas über eine GMX Mailappnutzung stehen. Bei Drillisch gibts für den gesamten Mobilfunkbereich eine einzig AGB.
Was habt ihr denn dauernd mit euren AGB. Darin wird nie etwas über eine GMX Mailappnutzung stehen. Bei Drillisch gibts für den gesamten Mobilfunkbereich eine einzig AGB.
Wie werden dann die 2,99 genannt, irgendwo müssen sie doch stehen? Über die Preisliste, dann aber mit Verweis auf die AGB von GMX? Es ist interessant denn hier wird eine Zwangsnutzung einer Fremdapp gefordert, also eine App einer Drittfirma die nicht Teil des Vertragsverhältnisses ist.
Wie werden dann die 2,99 genannt, irgendwo müssen sie doch stehen? Über die Preisliste, dann aber mit Verweis auf die AGB von GMX? Es ist interessant denn hier wird eine Zwangsnutzung einer Fremdapp gefordert, also eine App einer Drittfirma die nicht Teil des Vertragsverhältnisses
Monatspreis
Wie werden dann die 2,99 genannt, irgendwo müssen sie doch stehen? Über die Preisliste, dann aber mit Verweis auf die AGB von GMX? Es ist interessant denn hier wird eine Zwangsnutzung einer Fremdapp gefordert, also eine App einer Drittfirma die nicht Teil des Vertragsverhältnisses ist.
Ich finde echt faszinierend, wie viele GMX FreePhone Kunden hier über AGB schwafeln und keiner davon scheint je reingeschaut und eine Ahnung davon zu haben, was in AGB überhaupt drinsteht.
Ich hab mir zum Vertragsabschluss letzten November alle Unterlagen durchgelesen, auch die AGB. Alles einwandfrei. Und nun?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!