Portierung Festnetznummer (Telekom) zum SIP-Anbieter - Vorgehensweise?

  • Über das Thema habe ich hier schon viel gelesen. Trotzdem ist mir der genaue Ablauf nicht ganz klar.


    Folgende Ausgangsposition:


    Es bestehen 2 Telekom-Festnetz-Anschlüsse.

    Aufgrund Zusammenzug muss 1 Anschluss gekündigt werden, die Festnetzsummer soll aber vielleicht weiter verwendet werden und daher zu einem SIP-Anbieter (Easybell, Fonial, etc.) portiert werden. Eine Übertragung auf den anderen Telekom-Anschluss ist ja aufgrund der verschiedenen Namen nicht möglich.


    Wie ist der genaue Ablauf?


    Variante 1:

    • Vertrag mit SIP-Anbieter abschließen und dabei die alte Telekom-Festnummer zur Portierung eintragen.
    • Erst nach erfolgreichem Abschluss und Portierung durch den SIP-Anbieter den Telekom-Vertrag kündigen.

    Variante 2:

    • Telekom-Anschluss kündigen.
    • Erst nach Beendigung des Telekom-Vertrages sich um einen Vertrag mit SIP-Anbieter kümmern und dort die Telekom-FN-Nummer zur Portierung angeben.

    Muss bei Variante 2 dann bei der Kündigung für die FN-Nummer „opt-in“ beantragt werden?


    Sollte die Lösung im Forum bereits stehen, dann gerne einen Link geben.

  • Beide Varianten sind möglich. Variante 1 ist die meistens empfohlene, aber mit dem Unterschied, dass der VoIP-Anbieter den Altvertrag kündigt. Der Hintergrund ist, dass so eine gesetzliche Regelung im TKG greift, die einen Ausfall der Nummer für höchstens 24 Stunden vorschreibt.


    Bei Variante 2 musst du mit einer längeren Nichterreichbarkeit rechnen. Nach Beendigung des Vertrags musst du nichts weiter tun, um die Nummer portieren zu können. Rausportieren aus laufenden Verträgen ist nicht verboten und einige Anbieter machen das, aber bei echten Anschlüssen ist das sehr unüblich und wird praktisch immer abgelehnt. Nur die Mitnahme zum oder nach Vertragsende ist garantiert möglich, weil das gesetzlich anders geregelt ist als im Mobilfunk.


    Ich würde Variante 3 bevorzugen: Telekomanschluss mit genug Vorlaufzeit selbst kündigen und den Vertrag beim VoIP-Anbieter mit Rufnummernportierung abschließen mit Hinweis, dass der Altvertrag bereits gekündigt ist und zu welchem Datum. Hat den Vorteil von Variante 1 und vermeidet, dass der neue Anbieter die Kündigung des Altanschlusses verbummelt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die Kündigungsfrist knapp ist.

  • Wenn es nur darum geht, die Rufnummern (Bedingung gleiche Orts-Vorwahl) auf den neuen Anschluss zu portieren, sprich mit Telekom hilft Die bekommen das hin.

    Hier im Forum erreichbar oder über http://www.telekomhilft.de

  • JensBS: Ich danke für unser Telefonat heute! Mit dem anderen Anschlussinhaber, der gekündigten Verbindung habe ich auch gesprochen. Bisher ist leider die Kündigung immer noch nicht, daher muss es morgen gebucht werden. Die Bereitstellung kann dann wahrscheinlich zu Freitag ins System erfolgen. Ab dann ist diese Bestandteil deines Anschlusses.


    Viele Grüße


    Natalie

  • Hallo!


    Sehr gerne waren wir dabei behilflich. Ich wünsche euch alles Gute! Wenn es nochmal Fragen in Sachen Telekom gibt, dürft ihr unser Kontaktformular gerne erneut nutzen.


    Viele Grüße


    Natalie

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