Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025

  • Um das Schreckgespenst "Empfängerüberprüfung" mal ein wenig zu entschärfen hier ne Info von der ING:


    https://www.ing.de/hilfe/zahlu…/empfaengerueberpruefung/

  • Die API für so eine Prüfung ist vermutlich nicht öffentlich zugänglich? ;)

    Software-Entwickler und Wanzenjäger – Samsung A40 – früher hier mal Seniorprofi gewesen

  • Warum eigentlich nicht? Man würde bei einer Bank eine Anfrage stellen „Ist die folgende Kombination aus IBAN und Kontoinhaber valide?“. Ich sehe da keine Sicherheitslücke. Man könnte so zwar über viele Anfragen herausfinden, wie die Kontonummer von jemandem lautet, wenn man seine Bank kennt. Das führt dann zu der Frage, ist die IBAN eine schützenswerte Information? Und wenn ja, warum?


    Über den Umweg eines Überweisungsauftrags könnte ich das auch indirekt machen, der Unterschied liegt nur im Zeitaufwand (ggf. unpraktisch viel höher, wenn ich es nicht automatisieren kann).

    Software-Entwickler und Wanzenjäger – Samsung A40 – früher hier mal Seniorprofi gewesen

  • Datenminimierung bedeutet, dass möglichst wenige anfallende Daten gespeichert werden.


    Wenn alle anderen Banken bei deiner Bank fragen dürfen, ob IBAN xyz zu einem Namen gehören, hast du die Weitergabe zwar auf gewisse Nutzergruppen eingeschränkt, aber keine davon hat was mit der Bank zu tun, die das Datum speichert. Du hast auch keine Geschäftsbeziehung mit einer dieser anderen Banken. So klein ist die Gruppe der Leute also nicht, die das lesen dürfen. Wenn auch nicht komplett öffentlich.

    Software-Entwickler und Wanzenjäger – Samsung A40 – früher hier mal Seniorprofi gewesen

  • Die Empfängerüberprüfung ist kein ING-spezifisches Thema. Tauscht euch also bitte woanders über dieses generelle Thema aus. Kann doch nicht so schwer sein, etwas Themen-Disziplin an den Tag zu legen...

  • Die Prüfung der Übereinstimmung von IBAN und Empfänger ist Folge einer EU-Verordnung, die ab Oktober für alle europäischen Banken verbindlich ist. Eine Regelung, die früher schon für Papierüberweisungen galt, im Rahmen der Einführung von SEPA aber aufgehoben wurde.


    Aus meiner Sicht ein Vorteil für den Überweisenden, weil Fehler in der Bankverbindung, die eine Gutschrift beim falschen Empfänger zur Folge haben haben können, so vermieden werden.

  • na ein Zahlendreher wird gemeint sein.
    Ich denke zwar das es ne Prüfziffer gibt aber theoretisch könnte man sicherlich trotzdem Zahlen versehentlich so verdrehen das es doch wieder ok ist, nur halt an jemand anderen geht.

    Ich meine aber auch gehört zu haben das es auch wegen der Betrugsfälle ist = Dreiecksgeschäfte bei denen der Betrogene an eine Kontonummer von x überweist aber tatsächlich sollte das Geld an y gehen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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