Wie sim.de mit MNP kündigen?

  • Hallo


    Wie kann man einen sim.de Vertrag mit TelNr zB 012345678 wegen Rufnummerportierung in eine T-com magenta mobil (oder Plan b Kaufland/norma-Mobil) kündigen, so dass 012345678 schneller von sim.de an neuen Anbieter freigegeben wird als die 3 Monate Kündigungsfrist?


    Es handelt sich um einen sogenannten unbefristeten Vertrag mit 3 Monate Kündigungsfrist, der vor dem 1.12.21 bereits abgeschlossen wurde?


    Verkürzung der drei monatigen Kündigungsfrist ist leider keine Option.


    Ich glaube nicht dass die T-COM 3 Monate warten wird bis die 012345678 reinportiert werden kann.


    Vielen Dank schon mal für konstruktive Antworten

  • Du kannst die Rufnummer doch vorher freigeben? Ist das keine Option? Der Sim Vertrag läuft dann mit neuer Rufnummer weiter bis der Vertrag abgelaufen ist.


    So wie sim.de es selbst schreibt, nur halt nicht zu ihnen sondern weg von ihnen:

    https://www.sim.de/rufnummernmitnahme

    Wichtig ist glaube ich, dass der Vertrag noch nicht gekündigt. Daher erst Rufnummer mitnehmen und dann kündigen.

  • Beziehungsweise nach der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, kannst Du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die drei Monatsfrist ist mittlerweile unzulässig.

  • Beziehungsweise nach der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren,

    Da liegst Du falsch, denn ich schrieb "Es handelt sich um einen sogenannten unbefristeten Vertrag" und damit nicht um einen Vertrag mit "Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, ..."

    Zitat

    ... kannst Du mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    Auch hier liegst Du offenbar falsch, denn der eine Monat bezieht sich auf die Zeit befristeten Verträge und nicht auf unbefristete Verträge meines Wissens nach.

    Zitat

    Die drei Monatsfrist ist mittlerweile unzulässig.

    "Mittlweile" zählt hier offenbar nicht, denn ich schrieb nicht ohne Grund, dass der sim.de-Vertrag vor dem 1.12.21 bereits abgeschlossen wurde.
    Die Gesetzesänderung erfolgte aber für Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden.

  • Du kannst die Rufnummer doch vorher freigeben?

    Du hast das selbst als Frage formuliert, siehe Dein Fragezeichen am Ende des Satzes. Bedeutet, das dass Du es selbst nicht weißt, ob die Rufnummer vorher durch SIM.de freigegeben werden kann?

    Zitat

    Ist das keine Option? Der Sim Vertrag läuft dann mit neuer Rufnummer weiter bis der Vertrag abgelaufen ist.

    Das ist eine Option, aber nur wenn ich vor der Wahrnehmung dieser Option weiß, dass die Freigabe der Nummer durch SIM.de nur so lange dauert wie T-Com es akzeptiert. Und 180 Tage als worst case wird es T-Com sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren. Und das ist der Grund meiner Anfrage in diesem Forum zu dieser Angelenenheit.


    Zitat

    So wie sim.de es selbst schreibt, nur halt nicht zu ihnen sondern weg von ihnen:

    https://www.sim.de/rufnummernmitnahme

    Dieser Link hat nur Infos zur Reinkommenden MNP aus Sicht von sim.de und nicht augehende, was aber der Gegenstand meiner Frage in diesem Forum ist. Wie SIM.de reinkommende MNP behandelt interessiert mich überhaupt nicht.


    Zitat

    Wichtig ist glaube ich, dass der Vertrag noch nicht gekündigt. Daher erst Rufnummer mitnehmen und dann kündigen.

    Klar, aber damit weiß ich immer noch nicht das allergeringste was die Zeit angeht, die minimal vergeht, bis SIM.de die Nummer endlich fregibt, um einschätzen zu können, ob die wiederum in der Zeit der Akzeptanz der neuen Anbieters liegt.

  • ob die Rufnummer vorher durch SIM.de freigegeben werden kann?

    Nicht kann, muss:

    Zitat

    Bei Mobilfunkrufnummern besteht die Besonderheit, eine Rufnummer auch schon vor Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu können. Auf die Vertragslaufzeit Ihres bisherigen Vertrags hat dies keine Auswirkungen, so dass Sie diesen bis zum Vertragsende bezahlen müssen. Sie können sich für diesen Vertrag aber eine neue Mobilfunkrufnummer zuteilen lassen.

    https://www.bundesnetzagentur.…elefon/Wechsel/start.html


    Im sim.de Kundenmenü gibt es eine entsprechende Schaltfläche, du erhälst nach der Portierung eine neue Nummer für den Vertrag.

  • treuhandab Du siehst das viel zu schwarz.


    1.

    Auch dein Vertrag ist mit einer Ein-Monats-Frist kündbar.

    Kurze Begriffsklärung bzw. -abgrenzung:

    "unbefristet" = "ohne Mindestvertagslaufzeit"

    "auf unbestimmte Zeit" = "ohne bei Beginn festgelegtes Vertragsende" (d.h. zur Vertragsbeendigung ist die Kündigung von einer Seite notwendig)


    Dein Vertrag ist "unbefristet", hat folglich keine Mindestvertragslaufzeit, und läuft auf unbestimmte Zeit. § 56 TKG sieht für alle Mobilfunkverträge, die sich nicht oder nicht mehr in der anfänglich vereinbarten Vertragslaufzeit befinden, eine Kündigungsfrist von einem Monat vor. Das sollte auch so auf jeder deiner Rechnungen von sim.de so stehen. Du hast zwar den Vertrag vor der TKG-Novelle zum 01.12.2021 abgeschlossen, aber seitdem schon viele "automatische Verlängerungen" durchlaufen, indem du einfach nicht gekündigt hast. Bei der ersten davon nach dem 01.12.2021 musste sim.de dich auf die einmonatige Kündigungsfrist umstellen. Sofern sim.de auf einer dreimonatigen Kündigungsfrist besteht, wäre das aus meiner persönlichen Sicht rechtswidrig.



    2.

    Für den Fall, dass sim.de tatsächlich doch widerrechtlilch auf drei Monaten Kündigungsfrist bestehen sollte, wurde dir hier schon das sogenannte Opt-in-Verfahren ans Herz gelegt: Du meldest bei sim.de deinen Wunsch für eine "MNP zu sofort" an. Dies wird dir in kürzester Zeit (meist innerhalb weniger Stunden) bestätigt. Nach Erhalt dieser Bestätigung kannst du den Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme bei der Telekom abschließen (bei der Telekom ganz wichtig, die MNP bei Vertragsabschluss zu beauftragen, da nachträglich nicht mehr möglich). Die Telekom muss dann innerhalb von 30 Tagen bei sim.de die Rufnummer anfragen. Ganz wichtig: Die Kündigung deines sim.de-Vertrags solltest du erst nach bestätigter und noch sicherer nach erfolgter Portierung durch die Telekom aussprechen, weil sim.de möglicherweise durch den Eingang deiner Kündigung mit dem automatischen Setzen der Möglichkeit einer "MNP zum Vetragsende" dein Opt-in für eine "MNP zu sofort" überschreibt. Das Opt-in kannst du in deinem sim.de-Online-Servcebereich und "Services->Rufnummer mitnehmen" setzen.



    3.

    Die Fristen auf der verlinkten Webseite, auch wenn sie von sim.de ist, sind gesetzlich vorgeschrieben, zumindest die 120 bzw. 123 Tage vor Ende einer Vertragslaufzeit... und diese Zeitspanne wurde vor 15 oder 20 Jahren auch nicht ausgewürfelt: Falls dein Vertrag tatsächlich eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende hätte und du würdest heute kündigen, hättest du: 31 Tage für den Dezember bis zum 01.01.2026 (1. Monat), 31 Tage für den Januar bis zum 01.02.2026(2. Monat), 28 Tage für den Februar bis zum 01.03.2026 und 30 weitere Tage bis zum Monatsende. Das wären dann 120 Tage... und so lange würde eine Telekom auch tatsächlich warten müssen.

  • Kevin7289 Wahnsinn, dass es Drillisch offenbar auch vier Jahre nach Inkrafttreten der TKG-Novelle immer noch probiert. Aber wie heißt es so schön: Die Katze lässt das Mausen nicht. Denen muss man immer auf die Finger hauen. Das war vor gut 10 Jahren mit dem SIM-Karten-Pfand auch schon so.

  • Davor hat Teltarif noch die Einschätzung dieses Rechtsanwaltes zum Besten gegeben: https://www.teltarif.de/solmec…-laufzeit/news/87506.html

    Dort steht u.a.:"

    Der Gesetz­geber diffe­ren­ziert klar zwischen Verträgen ohne feste Lauf­zeit und Verträgen mit einer anfäng­lich bindenden Lauf­zeit. Es fehlt an einer gesetz­lichen Grund­lage, um eine Kündi­gungs­frist als Mindest­ver­trags­lauf­zeit mit anschlie­ßender still­schwei­gender Verlän­gerung einzu­ordnen. Auch die EU-Richt­linie, die die TKG-Novelle umge­setzt hat, setzt den Anwen­dungs­bereich auf befris­tete Verträge fest. Ein Vertrag ohne Lauf­zeit hingegen ist jedoch unbe­fristet."


    Beachtlich, dass Teltarif jetzt glaubt, eine scheinbar eindeutige rechtliche Einschätzung verkünden zu können, die offensichtlich dem widerspricht, was teltarif noch 2022 von dem Rechtsanwalt fundiert erfahren hatte.


    Fakt ist doch offensichtlich, dass es bis heute keine eindeutige rechtliche Regelung zu diesem Fall gibt.

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